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Arbeitsvertragsrechts-Anpassunggesetz - Dienstzettel für Fremdsprachenassistenten u.a.

GZ 644/69-III/17/94
Sachbearbeiter: MR Mag. Koschat
Tel.: 53120/3270

Verteiler: VII, N
Sachgebiet: Personalwesen
Inhalt: AVRAG-Dienstzettel für Fremdsprachenassistenten u.a.
Rechtsgrundlage: Arbeitsvertragsrechts-Anpassunggesetz
Geltung: unbefristet

Rundschreiben Nr . 87/1994 (BMBWF)

An alle Landesschulräte,
Direktionen der Höheren Internatsschulen und Zentrallehranstalten
Pädagogische Akademien
Referenten der Lehrer-Personalgruppe III/D

Durch §2 des Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz-AVRAG, BGBl. Nr. 459/1994, der gem. § 11 leg.cit. gleichzeitig mit dem Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum in Kraft getreten ist, hat sich die Notwendigkeit ergeben, den Fremdsprachenassistenten und sonstigen Personen die auf Grund von privatrechtlichen Verträgen tätig sind, auf die nicht dienstrechtliche Vorschriften anzuwenden sind, welche den Inhalt der Arbeitsverhältnisse zwingend regeln, gem. §2(2) einen Dienstzettel unverzüglich nach Beginn des Arbeitsverhältnisses auszuhändigen.

Dieser Vorgang ist von den zuständigen Dienstbehörden I. Instanz vorzunehmen, sohin bei den Fremdsprachenassistenten der Landesschulräte von diesen selbst. Die Fremdsprachenassistenten haben Anspruch auf diesen Dienstzettel.
In der Beilage wird ein Muster angeschlossen, wobei bei einzelnen Rubriken Vorschläge für die Ausführung enthalten sind, um deren Einhaltung bei Zutreffen wegen Einheitlichkeit ersucht wird. Ein durch Prüfungen etc. verursachter späterer Dienstbeginn ist, auch wenn begründet und entschuldigt, entsprechend dem Dienstantritt einzutragen und auch das Monatsentgelt aliquot anzuweisen; ausgenommen hiervon ist lediglich die nachgewiesenen Teilnahme am Einführungsseminar des Bundesministeriums für Unterricht und Kunst als dienstliche Tätigkeit.

Wien, 29. September 1994

Für den Bundesminister:
Holzmann

Zugeordnete/s Sachgebiet/e

Personalwesen