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Abgeltung für die Betreuung von Blockpraktikanten und Blockpraktikantinnen

GZ 715/15-III/14/94

Rundschreiben Nr . 79/1994 (BMBWF)

Verteiler: VII und VIII, N
Sachgebiet: Personalwesen
Inhalt: Betreuung von Blockpraktikanten und Blockpraktikantinnen
Geltung: Ab dem Schuljahr 1994/95

An alle Landesschulräte (Stadtschulrat für Wien),
Ämter der Landesregierungen sowie
Direktionen der Pädagogischen und Religionspädagogischen Akademien

Als Abgeltung für die der jeweils betreuenden Lehrperson erwachsende zusätzliche Belastung bei der von den Studierenden der Pädagogischen und Religionspädagogischen Akademien während eines Unterrichtshalbtages (= vier Unterrichtsstunden) zu absolvierenden Blockpraktika wird eine Geldbelohnung von S 120,- festgelegt.

Erstreckt sich die durch eine Lehrperson während eines Tages ausgeübte Betreuung der Studierenden auf weniger oder mehr als vier Unterrichtsstunden, so ist die Geldbelohnung mit S 30,- je Unterrichtsstunde zu bemessen.

Durch diese Geldbelohnung sind wie bisher auch die Zeiten einer allfälligen Vor- und Nachbesprechung abgegolten.

Keine Geldbelohnung gebührt den bei den Übungsschulen der Pädagogischen und Religionspädagogischen Akademien tätigen Lehrpersonen. Lehrern und Lehrerinnen, die mit der Führung einer übungsschulmäßig eingerichteten Besuchsschulklasse (Besuchsschullehrer und -lehrerinnen) betraut worden sind, gebührt die gegenständliche Abgeltung nur für die Unterrichtstage, an denen kein Besuchsschulunterricht vorgesehen ist.

Das Rundschreiben Nr. 7/1994 (Zahl 722/23-III/14/94) vom 17. Jänner 1994 tritt außer Kraft.

Wien, 1. August 1994

Für den Bundesminister:
Holzmann

Zugeordnete/s Sachgebiet/e

Personalwesen