Anspruch auf vermindertes Karenzurlaubsgeld bei TeilzeitbeschäftigungGZ 466/5-III/C/94 Rundschreiben Nr. 49/1994 Verteiler: VII, N Sachgebiet: Personalwesen Inhalt: Anspruch auf vermindertes Karenzurlaubsgeld bei Teilzeitbeschäftigung Rechtsgrundlage: § 15c MSchG, § 31a AlVG und IV. Abschnitt des Karenzurlaubsgeldgesetzes Geltung: Unbefristet An alle Landesschulräte (Stadtschulrat für Wien) In der Anlage wird ein Rundschreiben des Bundeskanzleramtes vom 11.4.1994, GZ 920.048/15-II/A/6/94 betreffend den Anspruch auf vermindertes Karenzurlaubsgeld bei Teilzeitbeschäftigung, zur gefälligen Kenntnis und Beachtung übermittelt. Dieses Rundschreiben gilt auch für Bundeslehrer. Anlage Wien, 8. Juni 1994 Für den Bundesminister: Dr. LiebschDownloadsRundschreiben Nr. 49/1994Zugeordnete/s Sachgebiet/ePersonalwesen