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Österr. Subventionslehrer u. Subventionslehrerinnen an Schulen im Ausland – Höchstverwendungsdauer

GZ 715/14-III/14/94

Rundschreiben Nr. 44/1994 (BMBWF)

Verteiler: VII, N
Sachgebiet: Personalwesen
Inhalt: Subventionslehrpersonen an Schulen im Ausland, Höchstverwendungsdauer
Geltung: unbefristet

An alle Landesschulräte (Stadtschulrat für Wien),
Zentrallehranstalten,
Direktionen der Schulen im Ausland,
Pädagogischen und Berufspädagogischen Akademien sowie
an die Direktion des Vorstudienlehrganges der Wiener Universitäten

Es wird mitgeteilt, daß die Höchstverwendungsdauer von Lehrpersonen, die als österreichische Subventionslehrer und Subventionslehrerinnen an eine Schule im Ausland zu Dienstleistungen entsendet werden, mit höchstens sechs Jahren begrenzt ist. Ausnahmen von dieser Höchstverwendungsdauer können aus grundsätzlichen Erwägungen nicht bewilligt werden.

Diese Regelung bezieht sich auf sämtliche zu Lasten einer Subventionslehrer-Planstelle der Republik Österreich an Schulen im Ausland entsandte Lehrer und Lehrerinnen.

Das Rundschreiben Nr. 105/1989 tritt hiermit außer Kraft.

Wien, 9. Mai 1994

Für den Bundesminister:
Holzmann

Zugeordnete/s Sachgebiet/e

Personalwesen