Geldbelohnung für Leiter und Leiterinnen an allgemeinbildenden Pflichtschulen für die anderen Schule geführten BesuchsschulklassenGZ 715/3-III/14/94 Rundschreiben Nr. 14/1994 (BMBWF) Verteiler: VII/1 und VIII/1, N Sachgebiet: Personalwesen Inhalt: Belohnung, Führung von Besuchsschulklassen Geltung: unbefristet An die Direktionen der Pädagogischen Akademien des Bundes und der Diözesen bzw. Erzdiözesen Durch die Führung von Besuchsschulklassen entstehen für die Leiter und Leiterinnen der betreffenden Schulen im Umfang der hierzu herangezogenen Klassenzahl und durch die zusätzliche Betreuung der Studierenden Mehrbelastungen. Im Hinblick auf diese Belastungen wird kein Einwand erhoben, wenn jenen Leitern und Leiterinnen von Schulen mit mehr als drei Besuchsschulklassen, sofern jene nicht selbst eine Besuchsschulklasse führen, diese Mehrleistung durch eine Geldbelohnung in der Höhe von je S 50,-- pro Klasse und Monat abgegolten wird. Das Rundschreiben Nr. 150/1970 tritt hiermit außer Kraft. Wien, 28. März 1994 Für den Bundesminister: HolzmannDownloadsRundschreiben Nr. 14/1994Zugeordnete/s Sachgebiet/ePersonalwesen