Ergebnisse pro Seite 20 | 50 | Alle
Ausser Kraft getreten

Verminderung der Ausgaben für Überstunden

Außer Kraft getreten

GZ 466/26-III/C/93

Rundschreiben Nr. 1/1994 (BMBWF)

Verteiler: VII, N
Sachgebiet: Personalwesen
Inhalt: Verminderung der Überstunden
Rechtsgrundlage: § 49 BDG 1979, §§ 16 und 17 GG 1956
Geltung: Unbefristet

An alle Dienststellen

Die Personalausgaben des Bundes sind in den vergangenen Jahren erheblich angestiegen.

In Verfolgung der Zielsetzung der Budgetpolitik auf eine schrittweise Rückführung des Gebarungsabganges werden alle Dienststellen ersucht, die Anordnung von Überstunden für Beamte und Vertragsbedienstete der Allgemeinen Verwaltung und in handwerklicher Verwendung, Schulaufsichtsbeamte und mit Schulaufsichtsfunktionen betraute Lehrer sowie Lehrer und Erzieher an Dienststellen, die keine Schulen oder Schülerheime sind, auf das unumgänglich notwendige Ausmaß zu beschränken. Außerdem ist bei der Abgeltung der Überstunden ein vermehrter Freizeitausgleich anzustreben. Auch die den Pauschalvergütungen zugrundeliegenden Überstundenanordnungen sind einer neuerlichen Prüfung auf deren unbedingte weitere Notwendigkeit im bisherigen Ausmaß zu unterziehen.

Die vorstehenden Ausführungen gelten auch für dienstzugeteilte Landesbedienstete (Landeslehrer).

Um gefällige Kenntnisnahme und Beachtung wird ersucht.

Wien, 19. Jänner 1994

Für den Bundesminister:
Dr. Oberleitner

Zugeordnete/s Sachgebiet/e

Personalwesen