Belohnung für die Ausbildung von Lehrlingen466/17-III/C/98 Sachbearbeiter: MR Dr. ZIMMERMANN Tel. 01/531 20 / 3245 Fax 01/531 20 / 3445 Verteiler: VII, Sachgebiet: Personalwesen Inhalt: Belohnung für Ausbildung von Lehrlingen Rechtsgrundlage: § 19 GG 1956 bzw. bei VB im Zusammenhalt mit § 22 Abs. 1 VBG1948 Geltung: unbefristet Rundschreiben Nr. 33/1998 (BMBWF) An alle Dienststellen Über Anregung des Zentralausschusses für Bundesbedienstete ist jenen Bediensteten des Nichtlehrerpersonals, die mit der Lehrlingsausbildung betraut bzw. als Ausbildungsverantwortliche bestellt sind, für ihre Tätigkeit eine Belohnung zu gewähren. Die Höhe der Belohnung ist pro Lehrjahr und Lehrling mit 8.000 S begrenzt, wobei dieser Betrag am Ende jedes Lehrjahres an die in Frage kommenden Bediensteten nach ihrer jeweiligen Inanspruchnahme bei der Ausbildung des Lehrlings aufzuteilen ist. Zusatz für die dem BMUK direkt nachgeordneten Dienststellen: Es wird ersucht, die nach obigen Grundsätzen erstellten Belohnungsanträge für die in Betracht kommenden Bediensteten am Ende des jeweiligen Lehrjahres anher vorzulegen. Wien, 3. September 1998 Für die Bundesministerin: Dr. LiebschZugeordnete/s Sachgebiet/ePersonalwesen Im aktuellen Suchergebnis blättern Nr. 34/1998 Geschäftszahl: 715/7-III/D/14/98 Abgeltung der Mehrbelastung der Klassenvorstände durch den leistungsdifferenzierten Unterricht an Berufsschulen Nr. 31/1998 466/18-III/C/98 Punktewerte für bewertete Arbeitsplätze Wie wir Cookies & Co. nutzenDurch Klicken auf "Zustimmen" gestatten Sie den Einsatz folgender Dienste auf unserer Website: Siteimprove. Sie können die Einstellung jederzeit unter dem Menüpunkt "Datenschutz" ändern. Weitere Details finden Sie unter "Einstellungen" und in unserer Datenschutzerklärung.ZustimmenAblehnenEinstellungenCookie - Informationen und EinstellungenEinstellungen, die Sie hier vornehmen, werden auf Ihrem Endgerät gespeichert und sind beim nächsten Besuch unserer Website wieder aktiv. Sie können diese Einstellungen jederzeit unter dem Menüpunkt "Datenschutz" ändern.SiteimproveDie Website benutzt Siteimprove Analytics, einen Webanalysedienst, der von Siteimprove zur Verfügung gestellt wird, zur Web-Analyse. Die Analyse-Dienste verwenden Cookies, die eine statistische Analyse der Nutzung der Website ermöglichen. Dazu werden die Nutzungsinformationen gesendet. Siteimprove speichert und verarbeitet die Informationen, die durch die Cookies über die Website-Nutzung der Besucher erstellt wird, auf Servern in Dänemark.Übernehmen