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15. Schulorganisationsgesetz-Novelle; Bekanntmachung der Erläuternden, Bemerkungen

Zl. 12.690/110-III/2/93
Sachbearbeiter:
Dr. Gerhard Münster
Tel.: 53120-3162

Rundschreiben Nr. 98/1993 (BMBWF)

Verteiler: III, VII/2, N
Sachgebiet: Schulorganisationsrecht
Inhalt: Erläuternde Bemerkungen zur 15. Schulorganisationsgesetz-Novelle
Geltung: unbefristet

An alle Ämter der Landesregierungen und
alle Landesschulräte (einschließlich Stadtschulrat für Wien)

Der Nationalrat hat am 8. Juli 1993 im Rahmen der 15. Schulorganisationsgesetz-Novelle samt Nebengesetzen (Schulpflichtgesetz 1985, Schulunterrichtsgesetz, Pflichtschulerhaltungs-Grundsatzgesetz und Schulzeitgesetz 1985) zwei wichtige bildungspolitische Anliegen dieser Legislaturperiode beschlossen, nämlich den gemeinsamen Unterricht behinderter und nichtbehinderter Kinder in der Volksschule und die Einführung der ganztägigen Schulformen im Regelschulwesen.

Die Kundmachung der genannten Gesetze im Bundesgesetzblatt erfolgte am 30. Juli 1993 unter den Nummern BGBl.Nr. 512/1993, 513/1993, 514/1993, 515/1993 und 516/1993.

Ursprünglich wurden die Themenbereiche "Integration behinderter Kinder" und "Ganztägige Schulformen" in voneinander getrennten Regierungsvorlagen der parlamentarischen Behandlung zugeführt.

Die ursprünglich 15. Schulorganisationsgesetz-Novelle (1044 der Beilagen) sah die Integration von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf in den Unterricht mit nichtbehinderten Kindern vor; im Zusammenhang mit dieser Schulorganisationsgesetz-Novelle wurden auch Regierungsvorlagen zu einer Schulpflichtgesetz-Novelle (1045 der Beilagen), zu einer Schulunterrichtsgesetz-Novelle (1046 der Beilagen) und zu einer Pflichtschulerhaltungs- Grundsatzgesetz-Novelle (1047 der Beilagen) der parlamentarischen Behandlung zugeführt.

Die ursprünglich 16. Schulorganisationsgesetz-Novelle (1126 der Beilagen) sah die Überführung der Schulversuche betreffend ganztägige Schulformen in das Regelschulwesen vor, wodurch auch Novellen zum Pflichtschulerhaltungs-Grundsatzgesetz (1127 der Beilagen), zum Schulunterrichtsgesetz (1128 der Beilagen) und zum Schulzeitgesetz (1129 der Beilagen) bedingt waren.

Da die Erläuternden Bemerkungen zur ursprünglich 15. und zur ursprünglich 16. Schulorganisationsgesetz-Novelle samt den oben angeführten Nebengesetzen wertvolle Inhalte für eine effiziente Vollziehung beinhalten, werden im Anhang auszugsweise die Erläuternden Bemerkungen zu den beiden Themenbereichen "Integration von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf" und "Überführung der Schulversuche betreffend ganztägige Schulformen in das Regelschulwesen" in zusammengefaßter Form wiedergegeben.

Durch die Zusammenfassung bedingte geringfügige Änderungen oder Ergänzungen im Text der Erläuterungen sind durch Kursivschrift hervorgehoben.

Anhang

Wien, 29. Juli 1993
Der Bundesminister:
Dr. Scholten

Zugeordnete/s Sachgebiet/e

Schulrecht