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Belohnung, Gewährung von Geldaushilfen

GZ 715/11-III/14/93

Rundschreiben Nr. 97/193 (BMBWF)

Verteiler: VII/1
Sachgebiet: Personalwesen
Inhalt: Belohnung
Gewährung von Geldaushilfen
Geltung: unbefristet

An alle Landesschulräte
(Stadtschulrat für Wien)

Die den Landesschulräten (Stadtschulrat für Wien) eingeräumte Ermächtigung zur Gewährung von Belohnungen für außergewöhnliche Arbeitsleistungen sowie zur Gewährung von Geldaushilfen wird von bisher S 4.500,- ab Beginn des Schuljahres 1993/94 auf den Gesamtbetrag von S 6.000,- pro Kalenderjahr angehoben.

Gleichzeitig wird in diesem Zusammenhang jedoch festgestellt, daß das Gesamtausmaß der an einen Bediensteten (eine Bedienstete) im Jahr aus mehreren verschiedenen Anlässen oder für verschiedene Angehörige gewährten Geldaushilfen den Betrag von S 9.000,- (wie bisher) nicht übersteigen darf.

Die vorstehend verfügten Änderungen gelten sowohl für Lehrer als auch für das Nichtlehrerpersonal.

Mit Inkrafttreten dieses Rundschreibens tritt das wiederverlautbarte Rundschreiben Nr. 113/1988 vom 11. Mai 1988 außer Kraft.

Wien, 3. August 1993

Für den Bundesminister:
Holzmann

Zugeordnete/s Sachgebiet/e

Personalwesen