Verwaltungsverordnungen und generelle Weisungen; AußerkraftsetzungZl. 10.014/4-III/B/93 Sachbearbeiter: Dr. Rainer Fankhauser Tel.: 53120-2340 Rundschreiben Nr. 96/1993 (BMBWF) Verteiler: VII/2 Sachgebiet: Verwaltungsorganisation Inhalt: Verwaltungsverordnungen des BMUK, Rundschreiben, Erlässe, generelle Außerkraftsetzung, Rechtsbereinigung, Dokumentation Geltung: unbefristet angesprochene Personen: Führungskräfte und Mitarbeiter/innen der Landesschulräte (des Stadtschulrates für Wien) sowie der direkt unterstellten Lehranstalten und Dienststellen An alle Landesschulräte ( SSR für Wien) Seit Juni 1992 läuft im Bundesministerium für Unterricht und Kunst ein Projekt zur Bereinigung und Evidenzhaltung aller von der Zentralstelle stammenden Verwaltungsverordnungen (vgl. internes RS 181a/92). Sein Ziel ist die Erfassung und Sichtung der auf dieser Stufe angesiedelten Rechtsvorschriften. Unter dem Begriff "Verwaltungsverordnung" werden alle an untergeordnete Verwaltungsorgane gerichteten bindenden generell-abstrakte Normen verstanden, die auf der Grundlage der in der Bundesverfassung vorgesehenen Bindung aller Verwaltungsorgane an die Weisungen ihrer vorgesetzten Organe (Art. 20 Abs. 1 BVG) ergangen sind und die nachgeordneten Organe zu bestimmten Maßnahmen verpflichten. Individuelle Weisungen, Rechtsverordnungen und bloße Informationen fallen somit aus dem hier verwendeten Begriff der Verwaltungsverordnung heraus. Wie unter Punkt 3 des Rundschreibens Nr. 181a/92 festgelegt, sind mit 15. Juli 1993 alle Verwaltungsverordnungen des Bundesministeriums für Unterricht und Kunst, die nicht wiederverlautbart wurden oder deren ausdrückliche Weitergeltung nicht festgestellt worden ist, außer Kraft getreten. Das beiliegende Verzeichnis A erfaßt alle wiederverlautbarten Verwaltungsverordnungen bzw. solche, die bis 15. Juli 1993 erstmals in Kraft getreten sind. Sie sind bereits teilweise in der in Aufbau befindlichen zentralen Rundschreibendatei (Abt. III/8) auf Datenträger im Volltext verfügbar. Verzeichnis B enthält demgegenüber die weiter geltenden Verwaltungsverordnungen. Diese werden entweder sukzessive durch neue Verwaltungsverordnungen ersetzt werden oder wiederverlautbart. In beiden Fällen bedeutet dies ihre Aufnahme in das Verzeichnis A. In Umsetzung des Rundschreibens 181a wird das Bundesministerium für Unterricht und Kunst allen Schulen, Schulbehörden und sonstigen Dienststellen eine vollständige Dokumentation aller geltenden Verwaltungsverordnungen zur Verfügung stellen. Dies wird - periodisch aktualisiert - sowohl in gedruckter Form als auch auf Datenträgern geschehen. Beilage Verzeichnis A Verzeichnis B Rundschreiben 181a und 181b Wien, 23. August 1993 Der Bundesminister: Dr. ScholtenDownloadsRundschreiben Nr. 96/1993Rundschreiben Nr. 96/1993 mit BeilagenZugeordnete/s Sachgebiet/eVerwaltungsorganisation