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Verwaltungsverordnungen und generelle Weisungen; Außerkraftsetzung

Zl. 10.014/4-III/B/93
Sachbearbeiter:
Dr. Rainer Fankhauser
Tel.: 53120-2340

Rundschreiben Nr. 96/1993 (BMBWF)

Verteiler: VII/2
Sachgebiet: Verwaltungsorganisation
Inhalt: Verwaltungsverordnungen des BMUK, Rundschreiben, Erlässe, generelle Außerkraftsetzung, Rechtsbereinigung, Dokumentation
Geltung: unbefristet
angesprochene Personen: Führungskräfte und Mitarbeiter/innen der Landesschulräte (des Stadtschulrates für Wien) sowie der direkt unterstellten Lehranstalten und Dienststellen

An alle Landesschulräte ( SSR für Wien)

Seit Juni 1992 läuft im Bundesministerium für Unterricht und Kunst ein Projekt zur Bereinigung und Evidenzhaltung aller von der Zentralstelle stammenden Verwaltungsverordnungen (vgl. internes RS 181a/92). Sein Ziel ist die Erfassung und Sichtung der auf dieser Stufe angesiedelten Rechtsvorschriften. Unter dem Begriff "Verwaltungsverordnung" werden alle an untergeordnete Verwaltungsorgane gerichteten bindenden generell-abstrakte Normen verstanden, die auf der Grundlage der in der Bundesverfassung vorgesehenen Bindung aller Verwaltungsorgane an die Weisungen ihrer vorgesetzten Organe (Art. 20 Abs. 1 BVG) ergangen sind und die nachgeordneten Organe zu bestimmten Maßnahmen verpflichten. Individuelle Weisungen, Rechtsverordnungen und bloße Informationen fallen somit aus dem hier verwendeten Begriff der Verwaltungsverordnung heraus.

Wie unter Punkt 3 des Rundschreibens Nr. 181a/92 festgelegt, sind mit

15. Juli 1993

alle Verwaltungsverordnungen des Bundesministeriums für Unterricht und Kunst, die nicht wiederverlautbart wurden oder deren ausdrückliche Weitergeltung nicht festgestellt worden ist, außer Kraft getreten. Das beiliegende Verzeichnis A erfaßt alle wiederverlautbarten Verwaltungsverordnungen bzw. solche, die bis 15. Juli 1993 erstmals in Kraft getreten sind. Sie sind bereits teilweise in der in Aufbau befindlichen zentralen Rundschreibendatei (Abt. III/8) auf Datenträger im Volltext verfügbar.

Verzeichnis B enthält demgegenüber die weiter geltenden Verwaltungsverordnungen. Diese werden entweder sukzessive durch neue Verwaltungsverordnungen ersetzt werden oder wiederverlautbart. In beiden Fällen bedeutet dies ihre Aufnahme in das Verzeichnis A.

In Umsetzung des Rundschreibens 181a wird das Bundesministerium für Unterricht und Kunst allen Schulen, Schulbehörden und sonstigen Dienststellen eine vollständige Dokumentation aller geltenden Verwaltungsverordnungen zur Verfügung stellen. Dies wird - periodisch aktualisiert - sowohl in gedruckter Form als auch auf Datenträgern geschehen.

Beilage
Verzeichnis A
Verzeichnis B
Rundschreiben 181a und 181b

Wien, 23. August 1993

Der Bundesminister:
Dr. Scholten

Zugeordnete/s Sachgebiet/e

Verwaltungsorganisation