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Abgeltung von Unterrichtstätigkeiten von Abteilungsleitern an Pädagogischen Instituten

GZ 715/2-III/14b/93

Rundschreiben Nr. 77/1993 (BMBWF)

Verteiler: VII/1
Sachgebiet: Personalwesen
Inhalt: Abteilungsleiter am Pädagogischen Institut Unterrichtstätigkeit:
Geltung: unbefristet
Rechtsgrundlage: § 3 Absatz 11 BLVG
Angesprochener Personenkreis: Personalreferenten bei den Landesschulräten (Stadtschulrat für Wien)

Aus gegebenem Anlaß stellt das Bundesministerium für Unterricht und Kunst zur Abgeltung von Unterrichtstätigkeiten von Abteilungsleitern an Pädagogischen Instituten folgendes fest:

§ 3 Absatz 11 des Bundeslehrer-Lehrverpflichtungsgesetzes bestimmt, daß "Abteilungsleiter an Pädagogischen Instituten... von der Unterrichtserteilung befreit (sind). Üben sie dennoch eine Unterrichtstätigkeit aus, so gebührt hiefür abweichend vom § 61 des Gehaltsgesetzes 1956, wenn die von ihnen geleitete Abteilung gemäß § 57 Absatz 9 des Gehaltsgesetzes 1956

  1. der Dienstzulagengruppe I zugewiesen ist, bis zum Ausmaß von einer Wochenstunde,
  2. der Dienstzulagengruppe II zugewiesen ist, bis zum Ausmaß von drei Wochenstunden,
  3. einer der Dienstzulagengruppen III bis V zugewiesen ist, bis zum Ausmaß von 5 Wochenstunden

keine Vergütung."

Diese Regelung ist auch dann anzuwenden, wenn der Abteilungsleiter eine dauernde regelmäßige Unterrichtstätigkeit nicht bloß am eigenen Pädagogischen Institut, sondern auch an einer anderen Anstalt, z.B. im Rahmen einer Mitverwendung ausübt.

Wenn jedoch die zusätzliche Tätigkeit im Rahmen von Einzelsupplierungen, einer Nebentätigkeit oder als Lehrauftrag ausgeübt wird, ist diese Bestimmung nicht anzuwenden, und es kann eine gesonderte Honorierung erfolgen.

Bei der Durchführung der obgenannten Unterrichtstätigkeit ist es auch rechtlich ohne Belang, ob der Unterricht während der für das Pädagogische Institut geltenden Dienstzeit oder außerhalb derselben erteilt wird.

Die vorstehenden Grundsätze sind ab Beginn des Schuljahres 1993/94 anzuwenden.

Wien, 17. Juni 1993

Für den Bundesminister:
Holzmann

Zugeordnete/s Sachgebiet/e

Personalwesen