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Ausser Kraft getreten

Bildungsanstalten für Kindergartenpädagogik, Aufgabenbereiche der Abteilungsvorstände/innen für den Übungskindergarten und den Übungshort sowie der Übungskindergärtner/in und Übungshorterzieher/in

Außer Kraft getreten und ersetzt durch Rundschreiben Nr. 12/2021 ; 2021-0.074.369 ; Organisation der Praxisstätten an Bundes-Bildungsanstalten für Elementarpädagogik

GZ 16.266/11-Präs. 8/93
Sachbearbeiter:
MR Dr. Klaus-Peter Diemert
Tel. : 53120-4316

Rundschreiben Nr. 70/1993 (BMBWF)

Verteiler: VII/2 Sachgebiet: Schulrecht
Inhalt: Aufgabengebiete der Abteilungsvorständ/e/innen und Übungskindergärtner/innen bzw. Übungshorterzieher/innen an Bildungsanstalten für Kindergartenpädagogik
Geltung: unbefristet
Rechtsgrundlage: § 55 bzw. § 51 des Schulunterrichtsgesetzes

An alle Landesschulräte (Stadtschulrat für Wien)

Bis zum Inkrafttreten einer noch in Ausarbeitung befindlichen Dienstanweisung gemäß § 55 Abs. 2 und 4 SchUG bleibt der Erlaß vom 10. November 1981, GZ 16.266/20-32/81 betreffend die Beschreibung des Aufgabenbereiches der Abteilungsvorständ/e/innen an Bildungsanstalten für Kindergartenpädagogik bzw. für die Aufrechterhaltung eines zielführenden Praxisbetriebes bzw. des Betriebes in den Übungskindergärten und Übungshorten an den Bildungsanstalten für Kindergartenpädagogik der Erlaß vom 6. Dezember 1984, GZ 16.266/20-32/84 betreffend die Beschreibung des Aufgabenbereiches der Übungskindergärtner/innen und Übungshorterzieher/innen bis auf den jeweils letzten Absatz in den obzit. Erlässen weiterhin in Geltung.

Allfälligen Vorschlägen zur Verbesserung der Umschreibung der zitierten Aufgabenbereiche wird im Rahmen der jeweiligen Fachtagungen wie Landesschulinspektorenkonferenz, Fortbildungsveranstaltungen für Direktoren/innen und Abteilungsvorstände/innen entgegengesehen.

Wien, 24. Juni 1993

Für den Bundesminister:
Dr. Gschier

Zugeordnete/s Sachgebiet/e

Schulrecht