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Ausser Kraft getreten

Bildungsanstalten für Erzieher Abteilungsvorstände/Abteilungsvorständinnen für das Übungsschülerheim und den Übungshort

Außer Kraft getreten und ersetzt durch Rundschreiben Nr. 12/2021 ; 2021-0.074.369 ; Organisation der Praxisstätten an Bundes-Bildungsanstalten für Elementarpädagogik

16.050/3-Präs.8/93
Sachbearbeiterin:
Mag. Maria Dippelreiter
Tel.: 531 20 - 4256

Rundschreiben Nr. 69/1993 (BMBWF)

Verteiler: N
Sachgebiet: Schulrecht
Inhalt: Aufgabengebiete der Abteilungsvorstände/ Abteilungsvorständinnen für das Übungsschülerheim und den Übungshort
Geltung: unbefristet
Rechtsgrundlage: § 55 des Schulunterrichtsgesetzes

Landesschulrat für Niederösterreich

Bis zum Inkrafttreten einer noch in Ausarbeitung befindlichen Dienstanweisung gemäß § 55 Abs. 4 SchUG bleibt der Erlaß vom 21. April 1991, GZ 16.050/1-32/91, betreffend die Beschreibung des Aufgabenbereiches der Abteilungsvorstände/ Abteilungsvorständinnen für das Übungsschülerheim und den Übungsschülerhort weiterhin in Geltung.

Allfälligen Vorschlägen zur Verbesserung der Umschreibung des zitierten Aufgabenbereichs wird im Rahmen der jeweiligen Fachtagungen wie Landesschulinspektor/inn/enkonferenz, Fortbildungsveranstaltungen für Direktor/inn/en und Abteilungsvorstände/ Abteilungsvorständinnen entgegengesehen.

Wien, 24. Juni 1993

Für den Bundesminister:
Dr. Gschier

Zugeordnete/s Sachgebiet/e

Schulrecht