1. Abgeltung von Prüfungstätigkeiten im Bereich des Schulwesens, 2. Abgeltung von bestimmten Unterrichts- und Erziehungstätigkeiten Valorisierungsfaktoren ab 1. September 2020Geschäftszahl: 2020-0.248.946 Mag.a Natalia Czakler Sachbearbeiterin T +43 1 53120- 2388 Minoritenplatz 5, 1010 Wien Rundschreiben Nr. 7/2020 (BMBWF) Verteiler: VII Sachgebiet: Schul- und Besoldungsrecht, Budget- und Rechnungswesen Inhalt: Abgeltung, Valorisierungsfaktor Geltung: unbefristet Rechtsgrundlage: BGBl. Nr. 314/1976 idF. BGBl. I Nr. 102/2018 BGBl. Nr. 656/1987 idF. BGBl. I Nr. 56/2016 1. In der Zeit von 1. September 2020 bis 31. August 2021 gebühren gemäß § 5 Absatz 1 des Bundesgesetzes über die Abgeltung von Prüfungstätigkeiten im Bereich der Schulen und über die Entschädigung der Mitglieder von Gutachterkommissionen gemäß § 15 des Schulunterrichtsgesetzes (Prüfungstaxengesetz), BGBl. Nr. 314/1976, in der Fassung BGBl. I Nr. 102/2018, den in den Anlagen I und Ia dieses Gesetzes angeführten Prüferinnen und Prüfern bzw. Mitgliedern einer Prüfungskommission die dort angeführten Beträge jeweils multipliziert mit dem Faktor 3,723503 (€ 2.693,21 : € 723,3; Gesamterhöhung seit Inkrafttreten des Gesetzes: 272,3503%). Die sich danach ergebenden Beträge sind gemäß § 5 Absatz 2 dieses Gesetzes in der Weise zu runden, dass Restbeträge unter fünf Cent vernachlässigt und Restbeträge von fünf und mehr Cent auf volle zehn Cent aufgerundet werden. Gemäß Anlagen I und Ia in Zusammenhalt mit § 5 Absatz 1 dieses Gesetzes ergeben sich somit folgende Beträge: nicht valorisierte Beträge valorisierte Beiträge ab 1. September 2020 € 0,3 € 0,5 € 0,6 € 0,7 € 1,1 € 1,1 € 1,9 € 2,2 € 2,6 € 4,1 € 1,4 € 1,7 € 1,8 € 2,1 € 2,7 € 5,2 € 6,3 € 6,7 € 7,8 € 10,1 € 2,8 € 3,3 € 3,5 € 4,1 € 4,2 € 10,4 € 12,3 € 13,0 € 15,3 € 15,6 € 4,7 € 6,3 € 7,0 € 8,4 € 9,7 € 17,5 € 23,5 € 26,1 € 31,3 € 36,1 € 11,1 € 42,6 € 55,9 € 56,7 € 68,1 € 41,3 € 158,6 € 208,1 € 211,1 € 253,6 2. In der Zeit ab 1. September 2020 gebühren gemäß § 1 Absatz 7 des Bundesgesetzes über die Abgeltung von bestimmten Unterrichts-, Lehr- und Erziehungstätigkeiten an Schulen und Pädagogischen Hochschulen im Bereich des Bundesministeriums für Bildung und des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (Lehrbeauftragtengesetz), BGBl. Nr. 656/1987, in der Fassung BGBl. I Nr. 56/2016, die in § 1 Absätze 4 bis 6 dieses Gesetzes angeführten Vergütungen jeweils multipliziert mit dem Faktor 2,113316 (€ 2.693,21 : € 1.274,4; Gesamterhöhung seit Inkrafttreten des Gesetzes 111,3316%). Die sich danach ergebenden Beträge sind gemäß § 1 Absatz 8 dieses Gesetzes in der Weise zu runden, dass Restbeträge unter fünf Cent vernachlässigt und Restbeträge von fünf Cent und mehr auf volle zehn Cent aufgerundet werden. Es ergeben sich somit gemäß § 1 Absätze 4 bis 6 in Zusammenhalt mit § 1 Absätze 7 und 8 dieses Gesetzes folgende Beträge: nicht valorisierte Beträge valorisierte Beträge (ab 1. September 2020) € 1,5 € 2,2 € 2,9 € 14,5 € 16,7 € 20,2 € 21,8 € 29,4 € 41,1 € 3,2 € 4,6 € 6,1 € 30,6 € 35,3 € 42,7 € 46,1 € 62,1 € 86,9 Wien, 23. Juli 2020 Für den Bundesminister: i.V. Mag.a Angelika Schneider Beilage: Aufstellung zu den Anlagen I und Ia des Prüfungstaxengesetzes und zum Pflichtschulabschluss-Prüfungs-Gesetz.DownloadsRundschreiben Nr. 7/2020Rundschreiben Nr. 7/2020, BeilageZugeordnete/s Sachgebiet/eBudget- und Rechnungswesen, Dienst- und Besoldungsrecht, Schulrecht Im aktuellen Suchergebnis blättern Nr. 12/2020 2020-0.342.574 Neufassung des RS 16 aus 2016 betreffend Lern- und Arbeitsmittelbeiträgen an Bundesschulen Nr. 5/2020 92.14/0025-allg/2020 Informationen zum Verfall des Erholungsurlaubes betreffend das Verwaltungspersonal an Bundesschulen Wie wir Cookies & Co. nutzenDurch Klicken auf "Zustimmen" gestatten Sie den Einsatz folgender Dienste auf unserer Website: Siteimprove. Sie können die Einstellung jederzeit unter dem Menüpunkt "Datenschutz" ändern. Weitere Details finden Sie unter "Einstellungen" und in unserer Datenschutzerklärung.ZustimmenAblehnenEinstellungenCookie - Informationen und EinstellungenEinstellungen, die Sie hier vornehmen, werden auf Ihrem Endgerät gespeichert und sind beim nächsten Besuch unserer Website wieder aktiv. Sie können diese Einstellungen jederzeit unter dem Menüpunkt "Datenschutz" ändern.SiteimproveDie Website benutzt Siteimprove Analytics, einen Webanalysedienst, der von Siteimprove zur Verfügung gestellt wird, zur Web-Analyse. Die Analyse-Dienste verwenden Cookies, die eine statistische Analyse der Nutzung der Website ermöglichen. Dazu werden die Nutzungsinformationen gesendet. Siteimprove speichert und verarbeitet die Informationen, die durch die Cookies über die Website-Nutzung der Besucher erstellt wird, auf Servern in Dänemark.Übernehmen