Nationaler Aktionsplan zur nachhaltigen öffentlichen Beschaffung2022-0.367.246 BMBWF - II/16 (Sachaufwand Bundesschulen, Pädagogische Hochschulen und Förderabrechnungen) RgR Robert Schneider Sachbearbeiter +43 1 531 20-4307 Minoritenplatz 5 1010 Wien Rundschreiben Nr. 13/2022 (BMBWF) Verteiler: X Sachgebiet: Sonstige Rechtsangelegenheiten Inhalt: Öffentliches Beschaffungswesen Geltung: unbefristet An alle Bildungsdirektionen, Pädagogischen Hochschulen des Bundes, Zentrallehranstalten, BIfEB St. Wolfgang, Bundesschullandheime, IQS Dieses Rundschreiben ersetzt das Rundschreiben Nr. 26/2010 (BMUKK-39.774/0012-Präs.4/2010) welches hiermit außer Kraft gesetzt wird. Mit diesem Rundschreiben werden die Dienststellen des Bundesministeriums für Bildung Wissenschaft und Forschung angewiesen, die Kriterien des nationalen Aktionsplans zur nachhaltigen öffentlichen Beschaffung verbindlich anzuwenden. Am 23. Juni 2021 hat die Bundesregierung den aktualisierten Nationalen Aktionsplan zur nachhaltigen öffentlichen Beschaffung (naBe-Aktionsplan) inklusive naBe-Kernkriterien beschlossen. Damit wird der seit 2010 bestehende naBe-Aktionsplan ab dem 01.07.2021 abgelöst. Mit der Überarbeitung der naBe-Kriterien trägt die nachhaltige öffentliche Beschaffung in Österreich jüngeren Entwicklungen auf dem Weg in eine klimaneutrale Verwaltung Rechnung und leistet ihren Beitrag für eine zukunftsfähige Form des Wirtschaftens. Der neue naBe-Aktionsplan bringt einige Änderungen mit sich. Die naBe-Kriterien wurden zum einen für alle öffentlichen Auftraggeber vereinheitlicht und dadurch wesentlich vereinfacht. Zum zweiten wurden die naBe-Kriterien so formuliert, dass ihre Erfüllung einfach nachgewiesen werden kann. Weiters wurde neben der Einführung von neuen Produktgruppen wie Lampen, Tiefbau und Miettextilien, ein verstärkter Fokus auf Energieeffizienz, die Beschaffung von emissionsfreien Technologien, Aspekte der Kreislaufwirtschaft, Verwendung von Materialien aus nachwachsenden Rohstoffen sowie auf den Bezug von Energie aus erneuerbaren Energiequellen gelegt. In diesem Zusammenhang darf auch auf die Homepage des Aktionsplans für nachhaltige Beschaffung naBe - Aktionsplan für eine nachhaltige öffentliche Beschaffung verwiesen werden. Das BMBWF weist erneut darauf hin, dass bei der Durchführung von Beschaffungsvorhaben die Kriterien des naBe-Aktionsplanes zu prüfen und verbindlich einzuhalten sind. Die Bundesbeschaffung GmbH (BBG) wendet die naBe-Kriterien in allen relevanten Beschaffungsvorgängen an. Im e-shop der BBG sind die Produkte und Leistungen mit einem „naBe“-Kennzeichen versehen. Wien, 3. Juni 2022 Für den Bundesminister: SektChefin Mag.a Margareta Scheuringer BeilageDownloadsRundschreiben Nr. 13/2022Zugeordnete/s Sachgebiet/eSonstige Rechtsangelegenheiten