Ausser Kraft getretenNationaler Aktionsplan zur Förderung einer nachhaltigen öffentlichen BeschaffungAußer Kraft getreten und ersetzt durch Rundschreiben Nr. 13/2022 ; Geschäftszahl: 2022-0.367.246 ; Nationaler Aktionsplan zur nachhaltigen öffentlichen Beschaffung Geschäftszahl: BMUKK-39.774/0012-Präs.4/2010 SachbearbeiterIn: MinR Franz Friedrich Abteilung: Leiter Präs./Haushaltsang. franz.friedrich@bmukk.gv.at T +43 1 53120-4611 F +43 1 53120-814611 Rundschreiben Nr. 26/2010 (BMBWF) Verteiler: VII Sachgebiet: Budget- und Rechnungswesen Inhalt: Öffentliches Beschaffungswesen Geltung: unbefristet An alle Dienststellen des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur Die Bundesregierung hat in ihrer Sitzung am 20. Juli 2010 den Nationalen Aktionsplan zur Förderung einer nachhaltigen öffentlichen Beschaffung (Aktionsplan) beschlossen. Im Hinblick darauf bringt das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur die angeschlossene Unterlage "Werden Sie aktiv – Neun Schritte zur nachhaltigen Beschaffung für BeschafferInnen“ (pdf, 513 KB) zur Kenntnis. Diese Unterlage enthält Handlungsanleitungen zur Umsetzung der nachhaltigen Beschaffung, welche sich direkt an die Beschaffungsverantwortlichen richten und informiert über die derzeit maßgeblichen ökologischen Kernkriterien für 16 Beschaffungsgruppen. Sofern Beschaffungen nicht ohnehin im Wege des Bezuges von Leistungen im Wege der Bun-desbeschaffung GmbH erfolgen, sind die Unterlage sowie die dort ausgewiesenen Kriterien bei der Durchführung von Beschaffungsvorhaben bzw. -verfahren im Unterrichtsressort ab sofort verbindlich und einzuhalten. Wien, 7. Dezember 2010 Für die Bundesministerin: SektChef Dr. Helmut MoserZugeordnete/s Sachgebiet/eBudget- und Rechnungswesen