Österreichische Schulschrift; Information über die Neuerungen ab SJ 23/242022-0.716.219 BMBWF - I/3 (Allgemein bildende Pflichtschulen, Inklusive Bildung und Diversitätsmanagement) Dipl.-Päd.in Mag.a Gerhild Trummer Sachbearbeiterin +43 1 531 20-4318 Minoritenplatz 5, 1010 Wien Rundschreiben Nr. 35/2022 (BMBWF) Titel: Österreichische Schulschrift; Information über die Neuerungen ab SJ 23/24 Rundschreiben Nr.: 35/2022 Sachgebiet: Pädagogische Angelegenheiten Verteilerkreis: alle Volksschulen, Sonderschulen, Praxisvolksschulen der Pädagogischen Hochschulen Personenkreis: Direktor/innen und Pädagog/innen Geltung: unbefristet Rechtsgrundlage: Schulorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 134/1963 in der geltenden Fassung Kernaussagen/Ziele: Die Österreichische Schulschrift 1969 wird auslaufend behandelt. Schülerinnen und Schüler, die bereits die Österreichische Schulschrift 1969 erlernt haben, können diese weiterverwenden und sollen nicht umgeschult werden. Die Österreichische Schulschrift 1995 ist ab dem Schuljahr 2023/24 bei Neueinführungen anzuwenden. Druckschrift und Gemischtantiqua sind für den Erstschreibunterricht nach wie vor möglich. Ort und Zeitpunkt der Genehmigung: Wien, 23.01.2023 Zeitliche Priorisierung: Das Rundschreiben muss innerhalb von 4 Wochen nach Einlangen von den Bildungsdirektionen an die Schulen übermittelt werden. Veröffentlichende Stelle: BMBWF Der Lehrplan der Volksschule sieht vor, dass Schülerinnen und Schüler bis zum Ende der zweiten Schulstufe Buchstaben, Ziffern und Zeichen in einer der Österreichischen Schulschrift angenäherten Form schreiben können sollen. Bisher war es möglich, bei der Österreichischen Schulschrift zwischen zwei unterschiedlichen Varianten (1969 bzw. 1995) zu wählen. Ab dem Schuljahr 2023/24 ist nunmehr die Österreichische Schulschrift 1995 als Ausgangsschrift anzuwenden, die Österreichische Schulschrift 1969 ist auslaufend zu behandeln. Für den Erstschreibunterricht kann auch die Blockschrift oder Gemischtantiqua als Erstschrift verwendet werden. Erlerntes hat Vorrang Schülerinnen und Schüler, die bereits die Österreichische Schulschrift 1969 erlernt haben, sollen nicht auf die Österreichische Schulschrift 1995 umgeschult werden. Auch im Falle eines Lehrkraft-, Klassen- bzw. Schulwechsels ist für die Schülerinnen und Schüler die Kontinuität bei der erlernten Schriftform zu wahren. Das Ziel ist eine gut lesbare und flüssige Handschrift Die Österreichischen Schulschrift 1995 ist als Richtform für den Anfangsunterricht in der ersten und zweiten Schulstufe zu verstehen. In den folgenden Schuljahren sollen sich Schülerinnen und Schüler ihre persönliche, gut lesbare und flüssige Handschrift aneignen. Für den gesamten Bereich "Schulschrift" gilt das Prinzip weitgehender Offenheit. Wesentlich ist, dass die Buchstaben und Ziffernformen eindeutig und klar sowie leicht zu schreiben sind. Bei Einhaltung dieser Kriterien sind auch individuelle, von den Schülerinnen und Schülern ausgehende, Ausformungen der Schrift zulässig. Das vorliegende Rundschreiben ersetzt das seinerzeitige Rundschreiben Nr. 56/1994 des Bundesministeriums für Unterricht und Kunst, GZ 38.554/32-I/1/94 vom 23. Juni 1994, welches außer Kraft tritt. Wien, 23. Jänner 2023 Für den Bundesminister: SektChefin Doris Wagner, BEd MEdDownloadsRundschreiben Nr. 35/2022Zugeordnete/s Sachgebiet/ePädagogische Angelegenheiten