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Ausser Kraft getreten

Österreichische Schulschrift; Information über die Neuerungen ab dem Schuljahr 1995/96

Außer Kraft getreten und ersetzt durch Rundschreiben Nr. 35/2022 ; 2022-0.716.219 ; Österreichische Schulschrift; Information über die Neuerungen ab SJ 23/24

GZ 38.554/32-I/1/94
Sachbearbeiter:
Dr . Wilhelm Wolf
Tel.:53120-4447

Rundschreiben Nr. 56/1994 (BMBWF)

Verteiler: VII, N
Sachgebiet: Pädagogische Angelegenheiten, Schulrecht
Geltung: ab dem Schuljahr 1995/96 unbefristet

An die Landesschulräte
den Stadtschulrat für Wien
die Direktionen der Pädagogischen Akademien
die Direktionen der Pädagogischen Institute

Sehr geehrte Damen und Herren!

Das Bundesministerium für Unterricht und Kunst informiert im folgenden über den Abschluß des Projekts zur Erneuerung der Österreichischen Schulschrift und über die weitere Vorgangsweise. Die angestrebte Neuregelung soll mit Beginn des Schuljahres 1995/96 in Kraft treten. In diesen Tagen läuft die Produktion einer Informationsmappe an, die zu Beginn des neuen Schuljahres verteilt werden soll. Im Bereich der allgemeinbildenden Pflichtschulen soll die Verteilung - mit do. Einverständnis - aus Kostengründen über die Bezirksschulräte erfolgen. Ein diesbezügliches Schreiben samt Erhebungsblatt hinsichtlich der benötigten Stückzahl an Mappen wird den Bezirksschulräten in den nächsten Tagen direkt übermittelt werden.

Für diese Mappe ist folgender Text vorgesehen:

"Eine zeitgemäße Schrift
Bereits seit etwa 70 Jahren ("Wiener Richtformen", 1924) wird die derzeit im Gebrauch stehende Schulschrift (1946, 1969) mit nur wenigen Änderungen unterrichtet. In dieser Zeit haben sich nicht nur Schreibgeräte und Schreibgewohnheiten gewandelt. Auch Ergebnisse neuerer wissenschaftlicher Untersuchungen ließen eine Adaptierung wünschenswert erscheinen. Außerdem zeigte sich, daß die Ausgangsformen dieser Schulschrift mit ihren zahlreichen Schlingen und dem oftmaligen Wechsel der Schreibrichtung in späteren Schuljahren und im Erwachsenenalter häufig aufgegeben werden. Schreibdidaktiker drängten daher wiederholt auf eine zeitgemäße Neufassung der Schulschrift. Das Bundesministerium für Unterricht und Kunst hat daher bereits vor knapp 10 Jahren eine Arbeitsgruppe mit dem Auftrag eingerichtet, für den gesamten Bereich "Schulschrift" eine Neuregelung vorzubereiten und eine Neufassung der Schriftformen auszuarbeiten.

Praxiserprobt - praxisgerecht

Um die neue Schulschrift den Anforderungen der Praxis anzupassen, wurden umfangreiche Versuche durchgeführt. Die Erstfassung der neuen Schulschrift wurde in den Schuljahren 1985/86 und 1986/87 als Vorversuch erprobt. Seit dem Schuljahr 1987/88 läuft der Hauptversuch in mehr als 3.000 Schulklassen im gesamten Bundesgebiet. Die nunmehr vorliegende Endfassung berücksichtigt zahlreiche Anregungen der daran beteiligten Lehrerinnen und Lehrer. Während des Vor- bzw. Hauptversuchs wurden außerdem bundesweit repräsentative wissenschaftliche Begleituntersuchungen durchgeführt, die eine Gegenüberstellung von geltender und neuer Schulschrift zum Inhalt hatten.

Die Beurteilung ergab ein klares Plus zugunsten der neuen Schulschrift: Sie ist leichter lern- und lehrbar und wirkt sich außerdem positiv auf die spätere Entwicklung der Handschrift aus.

Weniger Regeln - mehr Freiraum

Ab dem Schuljahr 1995/96 haben die Lehrerinnen und Lehrer freie Wahl: Es kann beim Schreiblehrgang die "Österreichische Schulschrift 1995" oder die "Österreichische Schulschrift 1969" als Ausgangsschrift verwendet werden. Bis dahin kann der Unterrichtsversuch zur Schrift in allen Klassen weiter bzw. auslaufend geführt werden. Wenn es aus methodisch- didaktischen Überlegungen angezeigt erscheint, kann die Schulschrift 1995 schon jetzt für den Unterricht herangezogen werden. Ein Übergang ist allerdings nur dann möglich, wenn am Schulstandort keine Probleme bei der Ausstattung mit Schulbüchern entstehen. Der Lehrplan der Volksschule stellt es frei, welche Ausgangsschrift (Blockschrift, Gemischtantiqua, Schulschrift) für den Erstschreibunterricht herangezogen wird. Festgelegt ist jedoch, daß die Schülerinnen und Schüler bis zum Ende der 2. Schulstufe "... Buchstaben, Ziffern und Zeichen in einer der Österreichischen Schulschrift angenäherten Form aus der Vorstellung schreiben können...". Die Entscheidung für eine der beiden Formen der "Österreichischen Schulschrift" sollte zu dem Zeitpunkt getroffen werden, ab dem die Schreibschrift eingesetzt und verwendet wird.

Erlerntes hat Vorrang

Im Falle eines Lehrer-, Klassen- bzw. Schulwechsels ist für die Schülerinnen und Schüler die Kontinuität bei der erlernten Schriftform zu wahren. Keinesfalls sollen Kinder zu einem Umlernen veranlaßt werden.

Das Ziel: eine gut lesbare und flüssige Handschrift

Die beiden Vorlagen der "Österreichischen Schulschrift" (1969, 1995) sind als Richtformen für den Anfangsunterricht in der 1. und 2. Schulstufe zu verstehen. In den folgenden Schuljahren sollen sich die Schülerinnen und Schüler ihre persönliche, gut lesbare und flüssige Handschrift aneignen. Für den gesamten Bereich "Schulschrift" gilt das Prinzip weitgehender Offenheit. Es bestehen Freiräume bei der Wahl der Buchstaben- und Ziffernformen, der Schriftgröße, der Lineatur und der Schriftneigung.

Das sind die Wahlmöglichkeiten

Die Art der Schulschrift

Es kann die "Österreichische Schulschrift 1995" oder die "Österreichische Schulschrift 1969" verwendet werden.

Einzelne Buchstaben- und Ziffernformen

Beide Schriftvorlagen sind nicht als verbindliche Normen, sondern als "Richtalphabete" für den Anfangsunterricht zu verstehen. Buchstaben, Ziffern und Zeichen sollen laut Lehrplan von den Schülerinnen und Schülern am Ende der zweiten Schulstufe in einer der jeweiligen Vorlage "angenäherten Form" geschrieben werden können. Wesentlich ist, daß die Buchstaben- und Ziffernformen eindeutig und klar sowie leicht zu schreiben sind. Bei Einhaltung dieser Kriterien sind auch individuelle, von den Kindern ausgehende, Ausformungen der Schrift zulässig.

Die Schriftgröße

Die hier gewählte Größe der Schriftzeichen ist nicht verbindlich. Bestimmend sollte der individuelle Bewegungshabitus des einzelnen Kindes sein.

Die Lineatur

Die Wahl der Lineatur ist frei.

Die Schriftneigung

Bei guter Lesbarkeit besteht hinsichtlich der Schriftneigung individuelle Offenheit." Die Schriftvorlagen sind in der Beilage angeschlossen. Es wird gebeten, im Wege der Schulaufsicht darauf zu achten, daß die Neuregelung der Österreichischen Schulschrift in pädagogischen Konferenzen behandelt wird, um eine zeitgerechte Information der Lehrerinnen und Lehrer sicherzustellen.

Mit freundlichen Grüßen

Beilagen:
Österreichische Schulschrift 1969
Österreichische Schulschrift 1969
Österreichische Schulschrift 1995
Österreichische Schulschrift 1995

Wien, 23. Juni 1994

Der Bundesminister:
Dr. Scholten

Zugeordnete/s Sachgebiet/e

Pädagogische Angelegenheiten, Schulrecht