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Bilateraler Fremdsprachenassistenzaustausch 2023/2024; Einsatz der ausländischen Assistent/inn/en – Bedarfsmeldungen

530011/0001-PA-Pers-Allg/2023
BD - Präs/3a (Personalmanagement Bundeslehrpersonal)
FOI Theresia Brandstätter
Sachbearbeiterin

+43 662 8083-3102
Mozartplatz 8 - 10, 5010 Salzburg

Rundschreiben Nr. 01/2023

Titel: Bilateraler Fremdsprachenassistenzaustausch 2023/2024; Einsatz der ausländischen Assistent/inn/en – Bedarfsmeldungen
Rundschreiben Nr.: 01/2023
Sachgebiet: Dienst- und Besoldungsrecht
Verteilerkreis: Alle mittleren und höheren Schulen sowie Anstalten der Sozialpädagogik
Personenkreis: Direktor/innen
Geltung: unbegrenzt
Rechtsgrundlage: Feststellung des BMF vom 30.9.1992, GZ. 612.113/17- II/11/92, § 3 FAG 1989
Kernaussagen/Ziele: bilateralen Fremdsprachenassistenzaustauschs ist im Schuljahr 2023/24, Zuweisung von Fremdsprachenassistent/inn/en aus Belgien, Frankreich, Großbritannien, Italien, der Republik Irland, Russland, der Schweiz, Spanien und den USA
Ort und Zeitpunkt der Genehmigung: Salzburg, 09.01.2023
Zeitliche Priorisierung: --
Veröffentlichende Stelle: Bildungsdirektion Salzburg

Im Zuge des bilateralen Fremdsprachenassistenzaustauschs ist im Schuljahr 2023/24 die Zuweisung von Fremdsprachenassistent/inn/en aus Belgien, Frankreich, Großbritannien, Italien, der Republik Irland, Russland, der Schweiz, Spanien und den USA an allgemein bildende höhere und berufsbildende mittlere und höhere Schulen sowie Bildungsanstalten für Sozialpädagogik vorgesehen.

Alle Bedarfsmeldungen für Assistent/inn/en werden ausschließlich über das Portal www.weltweitunterrichten.at entgegengenommen.
Eine Antragstellung für das Schuljahr 2023/24 ist, wie im Terminkalender ersichtlich, bereits möglich. Eine Kurzanleitung für die Antragstellung ist diesem Schreiben beigefügt.
Letzter Termin für die Bedarfsmeldung ist der 31.01.2023.

1. Arbeitszeit:

Ein voller Assistenzeinsatz umfasst bei allen Fremdsprachenassistentinnen und -assistenten
13 Wochenstunden.

2. Fremdsprachenassistentinnen und -assistenten für Englisch und Französisch an Schulen im Bereich der Bildungsdirektion für Salzburg:

Für die Fremdsprachenassistenz mit größeren Kontingenten, namentlich für Englisch und Französisch, wird das bisherige Verfahren beibehalten. Demnach wird der Bildungsdirektion in der angeführten Tabelle die vom BMBWF auf Grund der Schulstatistik und der Fonds im Detailbudget des Vorjahres ermittelten Zahlen bekannt gegeben, und zwar:

  • Anzahl der Assistent/inn/en für Englisch;
  • Anzahl der Assistent/inn/en für Französisch;
  • Summe der Assistent/inn/en für Englisch und Französisch, deren Stammanstalt eine Schule zu Fond 30020200/30020400 AHS ist;
  • Summe der Assistent/inn/en für Englisch und Französisch, deren Stammanstalt eine Schule zu Fond 30020500 BMHS ist;
  • Summe der Assistent/inn/en für Englisch und Französisch, deren Stammanstalt eine Schule zu Fond 30020600 BAfEB/BASOP ist;
  • Summe der Assistent/inn/en für Englisch und Französisch, deren Stammanstalt eine Schule zu Fond 30021000 Private Träger ist;
  • Summe der Assistent/inn/en für Englisch und Französisch im Bereich der Bildungsdirektion insgesamt.

Eine Verschiebung der Anzahl innerhalb der Fonds ist nicht möglich!

Diese Zahlen entsprechen der Anzahl der Stammanstalten, denen ein Assistent/eine Assistentin zugeteilt werden soll. Die Mitverwendung eines Assistenten/einer Assistentin in maximal einer Schule wird unter Bedachtnahme der rückläufigen Zahlen des Assistenzaustauschprogramms festgelegt.

Es wird darauf hingewiesen, dass bei Mitverwendungen auch ein gemischter Einsatz an einer AHS und einer BHS möglich ist!

Eine Verwendung oder Mitverwendung an Pflichtschulen ist gemäß Feststellung des BMF vom 30.9.1992, GZ. 612.113/17- II/11/92 nicht möglich, da hierfür der Bund die Kosten gemäß
§ 3 FAG 1989 nicht tragen kann.

Das BMBWF behält sich vor, die Zahlen bei der tatsächlichen Zuweisung zu unter- oder überschreiten, um einen allenfalls notwendigen Ausgleich bei einzelnen Fonds herbeizuführen.

Für den genannten Bereich wurden uns vom BMBWF folgende Zahlen bekannt gegeben und stellen die derzeit mögliche Maximalvariante für das ganze Bundesland Salzburg dar:

Bundesland Englisch Französisch AHS
30020200
30020400
BMHS
30020500
BAfEP
BASOP
30020600
Private
Träger
3002100
Summe
SB 17 8 11 9 -- 5 25

Die Entsendebehörden und die Assistent/inn/en sind nicht verpflichtet, nachträgliche Änderungen der Stammanstalt oder der Mitverwendung anzuerkennen und haben Anspruch auf Beibehaltung der ursprünglichen Zuteilung. Nachträgliche Änderungswünsche müssen daher mit dem BMBWF abgeklärt werden!

3. Übrige Sprachen und Schularten im Bereich der Bildungsdirektion für Salzburg:

Für Italienisch und Spanisch wird ersucht, bis zu insgesamt höchstens sechs Stammschulen mit allfälligen Mitverwendungen und für Russisch nur eine Stammschule mit einer Mitverwendung in prioritärer Reihenfolge bekannt zu geben. Diese Ansuchen müssen ebenfalls über das Online-System www.weltweitunterrichten.at erfolgen. Das BMBWF behält sich vor, die Zahlen bei der tatsächlichen Zuweisung zu unterschreiten.

4. Berichte:

Wie bisher legen auch alle Schulen am Ende des Unterrichtsjahres einen Bericht über die Tätigkeit der Fremdsprachenassistent/inn/en vor. Dieser Bericht ist von den Stammschulen sowie von den mitverwendeten Schulen im Portal www.weltweitunterrichten.at auszufüllen und hochzuladen.

Die Berichte müssen dort von der Bildungsdirektion für Salzburg als „gelesen“ vermerkt werden und sollen nicht in Papierform an das BMBWF weitergeleitet werden. Die Berichte werden ausschließlich über das Portal entgegengenommen.

5. Termine:

Letzter Termin für Bedarfsmeldungen der Schulen von Fremdsprachenassistent/inn/en für das Schuljahr 2023/24 ist der 31.01.2022.

Letzter Termin für Berichte zu Fremdsprachenassistent/inn/en von den Stammschulen sowie den Schulen der Mitverwendung ist der 30.06.2023.

6. Verlängerungsantrag der Assistentinnen und Assistenten:

Die Anträge der Assistentinnen und Assistenten um eine Verlängerung, werden nur über das Portal www.weltweitunterrichten.at entgegengenommen. Der Verlängerungsantrag ist von der Assistentin/dem Assistenten dort online auszufüllen. Erst danach erhalten die jeweiligen Schulen den Antrag und müssen den für die Schulen im System vorgesehenen Teil ausfüllen. Dann wird dieser von der Schulleitung unterschrieben hochladen und an die zuständige Bildungsdirektion online weitergeleitet. Die Bildungsdirektion muss danach die Verlängerungsanträge im System als „befürwortet“ oder „nicht befürwortet“ kennzeichnen.

Letzter Termin für die Stellungnahme der Schulen ist der 03.02.2023

Achtung wichtig:
Ein Verlängerungsantrag einer Assistentin/ eines Assistenten ersetzt das generelle Ansuchen um eine Assistentin/ einen Assistenten nicht! Die Ansuchen müssen von den Schulen jedes Jahr neu eingereicht werden.

Salzburg, 10.01.2023

Für den Bildungsdirektor:
HR Mag. Dr. Irene Auer-Crisenaz

Zugeordnete/s Sachgebiet/e

Dienst- und Besoldungsrecht, Personalwesen