Covid Datenmonitoring – KW 2.1580014/0013-PA-Stab/2022 Mag. Andrea Kriesmayr Stabstelle Bildungscontrolling +43 662 8083-1056 Mozartplatz 8 - 10, 5010 Salzburg Rundschreiben Nr. 04/2022 (BD S) Titel: Covid Datenmonitoring – KW 2.1 Rundschreiben Nr.: 04/2022 Sachgebiet: Ressourcenbewirtschaftung, Verwaltungsorganisation Verteilerkreis: alle Schulen im Bundesland Salzburg Personenkreis: Direktor/innen Geltung: unbefristet Rechtsgrundlage: §10 (2) der COVID-19 Schul-VO, § 8 (2) 2. der COVID-19 Schul-VO „2- Fall-Regel“, § 8 der COVID-19 Schul-VO Infektionsgeschehen Kernaussagen/Ziele: Massive Datenmanagementproblemeneuen mit dem neuen Partner für PCR-Testungen an Schulen. Ort und Zeitpunkt der Genehmigung: Salzburg, 13.01.2022 Zeitliche Priorisierung: Veröffentlichende Stelle: Bildungsdirektion Salzburg Wie Ihnen gestern das BMBWF mitgeteilt hat, gibt es mit dem neuen Partner für PCR-Testungen an Schulen massive Datenmanagementprobleme. Aus diesem Grund wurden Sie aufgefordert, die PCR-Tests durch tägliche Antigentestungen zu ersetzen und für einen entsprechenden Vorrat an Antigentests durch Eigenbestellung Sorge zu tragen. Da derzeit noch nicht abgeschätzt werden kann, wann diese Probleme behoben werden können, gilt für die Anordnung des Distance-Learning per Verordnung der Bildungsdirektion (Säule 2) an Ihrem Schulstandort bis auf weiteres folgende Regelung: (gültig ab Montag, 17.01.2022) Sobald 2 positive Testungen (egal ob Antigentest oder PCR-Test) innerhalb von 5 Tagen pro Klasse vorliegen, erfolgt nach Rücksprache eine Verordnung der Bildungsdirektion für 5 Tage die Anordnung zum Distance-Learning. Die Erziehungsberechtigten positiver Verdachtsfälle sind wie bisher aufgefordert, umgehend einen PCR-Test extern durchführen zu lassen. Die Meldung positiver Antigentets an die Gesundheitsbehörde erfolgt wie bisher über das Datenmonitoring – mit dem Formular „Meldung eines COVID-19-Falles“ unter folgendem LINK https://aps.it-betreuung.salzburg.at/ Damit die Bildungsdirektion entsprechende Verordnungen zur Anordnung des Distance-Learning auf Basis korrekter Daten zeitnahe erlassen kann, ersuchen wir Sie um folgenden Eintrag ins COVID-Datenmonitoring: COVID-Datenmonitoring Bitte tragen Sie ALLE POSITIVEN Testergebnisse (Antigen- und PCR-Tests) in die Datenmeldung ein. Eine korrekte Meldung ist für die Auswertung und zeitnahe Verordnung zum Distance-Learning zentral! BBG Shop Bitte bestellen Sie ausreichend Antigentests. (Vorrat für mindestens 7 Tage). Ortsungebundener Unterricht Ab sofort werden für die Säule II auch positive Antigentests berücksichtigt. Sh Beschreibung unten. Säule I Säule II Säule III §10 (2) der COVID-19 Schul-VO § 8 (2) 2. der COVID-19 Schul-VO „2- Fall-Regel“ § 8 der COVID-19 Schul-VO Infektionsgeschehen Schüler/innen sind in Quarantäne bzw. fühlen sich aufgrund der COVID-19-Situation nicht in der Lage, am Unterricht teilzunehmen Wenn im Einvernehmen mit den Erziehungsberechtigten ALLE Schüler freiwillig zuhause bleiben, sollte nach Möglichkeit eine Distance-LearningLösung (andernfalls Lernpakete) hergestellt werden. Diese Maßnahme soll / kann für etwa 1 Woche gelten. Die Schulleitung informiert SQM. Treten in einer Klasse innerhalb von fünf Tagen 2 positive Fälle (PCR/Antigen) auf, wird die Schulbehörde (Bildungsdirektion) nach Rücksprache mit dem Schulstandort (Bestätigung) eine Verordnung zum ortsungebundenen Unterricht / Distance-Learning für die Dauer von 5 Tagen erlassen. Eine Distance-Lösung muss hergestellt werden. Ein Betreuungsangebot am Schulstandort für den Primar-, bzw. den SEK-1-Bereich für die 5.- 8. Schulstufe und ASOs ist vorzusehen. Das Infektionsgeschehen am Schulstandort, welches alle am Schulleben beteiligten Personen einschließt macht trotz aller anderen z.B. standortbezogenen Maßnahmen nach §7 einen Präsenzunterricht unmöglich (es fehlen bspw. so viele Lehrer, dass ein Aufrechterhalten des Unterrichts nicht möglich ist) Die Schulleitung beantragt unter Einbeziehung der Schulaufsicht „Ortsungebundenen Unterricht“ Die Bildungsdirektion erlässt im Einvernehmen mit dem BMBWF und der Gesundheitsbehörde eine Verordnung zum ortsungebundenen Unterricht für einzelne Klassen oder eine Schule für die Dauer von 5 Tagen Eingabe im Datenmonitoring Eingabe im Datenmonitoring Eingabe im Datenmonitoring Unter Klassen- und Schulschließung: „Ganze Klasse abwesend“ Tagesaktuelle korrekte Eingabe in der Datenmeldung wichtig! Nach Erhalt der Verordnung erfolgt die Eingabe bei Klassen- und Schulschließung: „Ganze Klasse geschlossen“ Beantragung Ortsungebundener Unterricht mit genauer Eingabe der betroffenen Klassen und Beschreibung des Infektionsgeschehens Der/die zuständige SQM bestätigt oder lehnt. Die Bildungsdirektion behält sich nach Prüfung eine Ablehnung des Ersuchens vor. Nach Erhalt der Verordnung erfolgt die Eingabe „Ganze Klasse geschlossen“ oder „Ganze Schule geschlossen“ Durch diese Sofortmaßnahme können wir die notwendige Sicherheit am Schulstandort gewährleisten. Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre professionelle und engagierte Arbeit. Support: Für APS und LBS: Für höhere Schulen: Salzburg, 13. Jänner 2022 Für den Bildungsdirektor Das BildungscontrollingTeam Mag. Andrea Kriesmayr Adelheid TüchlerDownloads2022-04 Covid Datenmonitoring – KW 2.1Zugeordnete/s Sachgebiet/eRessourcenbewirtschaftung, Verwaltungsorganisation Im aktuellen Suchergebnis blättern Nr. 5/2022 90.83/0061-allg/2022 Rechtliche Angelegenheiten - Medienkooperations- und -förderungs-Transparenzgesetz (MedKF-TG) - Terminbekanntgabe für das Jahr 2022 Nr. 3/2022 580014/0009-PS-Stab/2022 Covid Datenmonitoring – KW 2 Wie wir Cookies & Co. nutzenDurch Klicken auf "Zustimmen" gestatten Sie den Einsatz folgender Dienste auf unserer Website: Siteimprove. Sie können die Einstellung jederzeit unter dem Menüpunkt "Datenschutz" ändern. Weitere Details finden Sie unter "Einstellungen" und in unserer Datenschutzerklärung.ZustimmenAblehnenEinstellungenCookie - Informationen und EinstellungenEinstellungen, die Sie hier vornehmen, werden auf Ihrem Endgerät gespeichert und sind beim nächsten Besuch unserer Website wieder aktiv. 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