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Covid Datenmonitoring – KW 2.1

580014/0013-PA-Stab/2022
Mag. Andrea Kriesmayr
Stabstelle Bildungscontrolling

+43 662 8083-1056
Mozartplatz 8 - 10, 5010 Salzburg

Rundschreiben Nr. 04/2022 (BD S)

Titel: Covid Datenmonitoring – KW 2.1
Rundschreiben Nr.: 04/2022
Sachgebiet: Ressourcenbewirtschaftung, Verwaltungsorganisation
Verteilerkreis: alle Schulen im Bundesland Salzburg
Personenkreis: Direktor/innen
Geltung: unbefristet
Rechtsgrundlage: §10 (2) der COVID-19 Schul-VO, § 8 (2) 2. der COVID-19 Schul-VO „2- Fall-Regel“, § 8 der COVID-19 Schul-VO Infektionsgeschehen
Kernaussagen/Ziele: Massive Datenmanagementproblemeneuen mit dem neuen Partner für PCR-Testungen an Schulen. ​​​​
Ort und Zeitpunkt der Genehmigung: Salzburg, 13.01.2022
Zeitliche Priorisierung:
Veröffentlichende Stelle: Bildungsdirektion Salzburg

Wie Ihnen gestern das BMBWF mitgeteilt hat, gibt es mit dem neuen Partner für PCR-Testungen an Schulen massive Datenmanagementprobleme. Aus diesem Grund wurden Sie aufgefordert, die PCR-Tests durch tägliche Antigentestungen zu ersetzen und für einen entsprechenden Vorrat an Antigentests durch Eigenbestellung Sorge zu tragen.

Da derzeit noch nicht abgeschätzt werden kann, wann diese Probleme behoben werden können, gilt für die Anordnung des Distance-Learning per Verordnung der Bildungsdirektion (Säule 2) an Ihrem Schulstandort bis auf weiteres folgende Regelung: (gültig ab Montag, 17.01.2022)

Sobald 2 positive Testungen (egal ob Antigentest oder PCR-Test) innerhalb von 5 Tagen pro Klasse vorliegen, erfolgt nach Rücksprache eine Verordnung der Bildungsdirektion für 5 Tage die Anordnung zum Distance-Learning. Die Erziehungsberechtigten positiver Verdachtsfälle sind wie bisher aufgefordert, umgehend einen PCR-Test extern durchführen zu lassen. Die Meldung positiver Antigentets an die Gesundheitsbehörde erfolgt wie bisher über das Datenmonitoring – mit dem Formular „Meldung eines COVID-19-Falles“ unter folgendem LINK https://aps.it-betreuung.salzburg.at/

Damit die Bildungsdirektion entsprechende Verordnungen zur Anordnung des Distance-Learning auf Basis korrekter Daten zeitnahe erlassen kann, ersuchen wir Sie um folgenden Eintrag ins COVID-Datenmonitoring:

COVID-Datenmonitoring Bitte tragen Sie ALLE POSITIVEN Testergebnisse (Antigen- und PCR-Tests) in die Datenmeldung ein. Eine korrekte Meldung ist für die Auswertung und zeitnahe Verordnung zum Distance-Learning zentral!
BBG Shop Bitte bestellen Sie ausreichend Antigentests. (Vorrat für mindestens 7 Tage).
Ortsungebundener Unterricht Ab sofort werden für die Säule II auch positive Antigentests berücksichtigt. Sh Beschreibung unten.

Säule I Säule II Säule III
§10 (2) der COVID-19 Schul-VO § 8 (2) 2. der COVID-19 Schul-VO „2- Fall-Regel“ § 8 der COVID-19 Schul-VO Infektionsgeschehen

Schüler/innen sind in Quarantäne bzw. fühlen sich aufgrund der COVID-19-Situation nicht in der Lage, am Unterricht teilzunehmen

Wenn im Einvernehmen mit den Erziehungsberechtigten ALLE Schüler freiwillig zuhause bleiben, sollte nach Möglichkeit eine Distance-LearningLösung (andernfalls Lernpakete) hergestellt werden.

Diese Maßnahme soll / kann für etwa 1 Woche gelten.

Die Schulleitung informiert SQM.

Treten in einer Klasse innerhalb von fünf Tagen 2 positive Fälle (PCR/Antigen) auf, wird die Schulbehörde (Bildungsdirektion) nach Rücksprache mit dem Schulstandort (Bestätigung) eine Verordnung zum ortsungebundenen Unterricht / Distance-Learning für die Dauer von 5 Tagen erlassen.

Eine Distance-Lösung muss hergestellt werden.

Ein Betreuungsangebot am Schulstandort für den Primar-, bzw. den SEK-1-Bereich für die 5.- 8. Schulstufe und ASOs ist vorzusehen.

Das Infektionsgeschehen am Schulstandort, welches alle am Schulleben beteiligten Personen einschließt macht trotz aller anderen z.B. standortbezogenen Maßnahmen nach §7 einen Präsenzunterricht unmöglich (es fehlen bspw. so viele Lehrer, dass ein Aufrechterhalten des Unterrichts nicht möglich ist)

Die Schulleitung beantragt unter Einbeziehung der Schulaufsicht „Ortsungebundenen Unterricht“

Die Bildungsdirektion erlässt im Einvernehmen mit dem BMBWF und der Gesundheitsbehörde eine Verordnung zum ortsungebundenen Unterricht für einzelne Klassen oder eine Schule für die Dauer von 5 Tagen

Eingabe im Datenmonitoring Eingabe im Datenmonitoring Eingabe im Datenmonitoring
Unter Klassen- und Schulschließung: „Ganze Klasse abwesend

Tagesaktuelle korrekte Eingabe in der Datenmeldung wichtig!

Nach Erhalt der Verordnung erfolgt die Eingabe bei Klassen- und Schulschließung: „Ganze Klasse geschlossen

Beantragung Ortsungebundener Unterricht mit genauer Eingabe der betroffenen Klassen und Beschreibung des Infektionsgeschehens Der/die zuständige SQM bestätigt oder lehnt. Die Bildungsdirektion behält sich nach Prüfung eine Ablehnung des Ersuchens vor.

Nach Erhalt der Verordnung erfolgt die Eingabe „Ganze Klasse geschlossen“ oder „Ganze Schule geschlossen

Durch diese Sofortmaßnahme können wir die notwendige Sicherheit am Schulstandort gewährleisten. Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre professionelle und engagierte Arbeit.

Support:

  • Für APS und LBS:
  • Für höhere Schulen:

Salzburg, 13. Jänner 2022

Für den Bildungsdirektor
Das BildungscontrollingTeam
Mag. Andrea Kriesmayr
Adelheid Tüchler

Zugeordnete/s Sachgebiet/e

Ressourcenbewirtschaftung, Verwaltungsorganisation