Ergebnisse pro Seite 20 | 50 | Alle

Covid Datenmonitoring – KW 8 Regelungen ab 28.02.2022

580014/0049-PA-Stab/2022
Mag. Andrea Kriesmayr
Stabstelle Bildungscontrolling
andrea.kriesmayr@bildung-sbg.gv.at
+43 662 8083-1056
Mozartplatz 8 - 10, 5010 Salzburg

Rundschreiben Nr. 17/2022 (BD S)

Titel: Covid Datenmonitoring – KW 8 Regelungen ab 28.02.2022
Rundschreiben Nr.: 17/2022
Sachgebiet: Verwaltungsangelegenheiten, Ressourcenbewirtschaftung
Verteilerkreis: alle Schulen im Bundesland Salzburg
Personenkreis: Direktor/innen
Geltung: unbefristet
Rechtsgrundlage:
Kernaussagen/Ziele: zentrale Themen rund um COVID-1D im Schulbetrieb
Ort und Zeitpunkt der Genehmigung: Salzburg, 25.02.2022
Zeitliche Priorisierung:
Veröffentlichende Stelle: Bildungsdirektion Salzburg

Das BMBWF hat Sie per E-Mail am 24.02.2022 über die geänderten Regelungen im Schulbetrieb ab dem 28.02.2022 informiert, die korrespondierende Verordnung ist zeitnah zu erwarten. Sichere Schule – der Schulbetrieb im Schuljahr 2021/22 (bmbwf.gv.at) Zentral ist die Botschaft, „Schrittweise zum normalen Schulbetrieb“ zu gelangen.

Ausgehend vom „regulären Unterricht“ und der damit verbundenen Präsenzpflicht werden Einschränkungen reduziert und zugleich Maßnahmen beschrieben, die eine Verringerung von Risikofaktoren unterstützen sollen. Damit werden im Idealfall Kontinuität im Präsenzunterricht besser möglich und Klassenschließungen verringert werden.

Zentrale Änderungen:

  • Wegfall der Bezeichnungen und einzelnen Regelungen zu „Risikostufen“. Regelungen gestalten den „Regelunterricht“, es gibt Zusatzbestimmungen für Berufsschulen und Internate.
  • Kein MNS oder FFP2-Maske in Klassen und Gruppenräumen; ab dem 05.03.2022 gilt dies auch für geimpftes/genesenes Lehr- und Verwaltungspersonal sowie Externe Personen in den Unterrichtsräumen und Konferenzzimmern, etc.
  • Das Testregime bleibt aufrecht, mit 1x Antigentest und 2x PCR-Testung
  • Wegfall der „Säule II“ - stattdessen Reduzierung des Infektionsgeschehens über die in § 7 beschriebenen Standortbezogene Maßnahmen (Masken, Testfrequenz, zeitversetzter Unterricht), welche im Datenmonitoring eingetragen werden müssen und in den ersten beiden Punkten der Zustimmung durch den/die SQM bedürfen. Als Beilage finden Sie ein Empfehlungsschreiben des Krisenmanagement COVID-19 des Landes Salzburg für das Vorgehen ab 2 positiven Fällen innerhalb von drei Tagen in einer Klasse. (200001-BE/1/1-2022 Regelungen Schulbetrieb, Gesundheitsoberbehördliche Empfehlung)
  • Wenn das Infektionsgeschehen am Standort einen Unterricht unmöglich macht, kann über den/die SQM wie bisher mit der entsprechenden Begründung und Beantwortung der Fragen, Ortsungebundener Unterricht, der einer Abstimmung mit der Gesundheitsbehörde und eines Einvernehmens mit BMBWF bedarf, beantragt werden (Säule III-Verordnung).
  • Das Hygiene- und Präventionskonzept der Schulen ist auf die Aktualität hin zu überprüfen und gilt weiterhin.
  • Für Schulveranstaltungen und schulbezogenen Veranstaltungen sind entsprechende Risikoanalysen/Risikoabwägungen (sh Beilage „Risikoanalyse für Schulveranstaltungen/ schulbezogenen Veranstaltungen“) anhand der Checklisten zu tätigen.
  • Ärztliche Atteste bei Risikogruppen oder bzgl. Befreiung von MNS/FFP-2 Masken bedürfen konkreter Informationen und können andernfalls seitens der Schulleitung zurückgewiesen werden: ausstellende/r Ärztin/Arzt; Ort und Datum der Ausstellung; die Person, auf welche sich das Attest bezieht; die Begründung für die ärztliche Entscheidung.

Im Zuge dieser Bestimmungen in 10. COVID-19-SchVO und Erlass (Erlass des BMBWF 2022- 0.139.182 vom 24. Februar 2022) gibt es entsprechenden Änderungen im Datenmonitoring:

Distance Learning – Säule I Per 28.02.2022 wird das Distance-Learning Säule I eingestellt; es besteht wieder Präsenzpflicht für alle Schüler*innen
Distance Learning - Säule II Per 28.02.2022 wird das Distance-Learning Säule II (2-Fall-Regel) eingestellt
Distance Learning – Säule III Säule III (das Infektionsgeschehen am Schulstandort, welches alle am Schulleben beteiligten Personen einschließt, macht trotz aller anderen standortbezogenen Maßnahmen einen Präsenzunterricht unmöglich) ist weiterhin aufrecht. Beantragung über SQM
Standortbezogene Maßnahmen Aufgrund der Änderungen zum DistanceLearning gewinnt die Eintragung der § 7- standortbezogenen Maßnahmen (z. B. Tragen eines MNS oder FFP-2 Maske, erhöhte Testfrequenz, zeitversetzter Unterrichtsbeginn) wieder zunehmend an Bedeutung. (siehe auch beiliegendes Empfehlungsschreiben des Landes Salzburg) Eintragung im Datenmonitoring im Register „§ 7 Standortbezogene Maßnahmen“ und Abstimmung mit und Genehmigung durch den/die SQM
Covid-Datenmeldung

Aus gegebenem Anlass (Differenzen der PCR-Labormeldungen und der Eingaben) erinnern wir Sie daran, alle positiven Fälle (Antigen intern; PCR intern und extern) in der COVID-Datenmeldung taggleich zu erfassen.

Eine doppelte Erfassung von einzelnen Personen ist möglich, z.B.:

  • Schüler X hat am Montag einen pos. Antigentest in der Schule und DI wird dieses Ergebnis durch einen pos. PCR-Test bestätigt;
  • Eintragung ins Datenmonitoring:
    - MO: Antigentest positiv
    - DI: PCR-Test extern positiv

Support:

  • Für APS und LBS:
  • Für höhere Schulen:
  • Allgemein:

Testmaterial:

  • Allgemein:

Salzburg, 25.02.2022

Für den Bildungsdirektor
Das BildungscontrollingTeam
Mag. Andrea Kriesmayr
Adelheid Tüchler

Zugeordnete/s Sachgebiet/e

Ressourcenbewirtschaftung, Verwaltungsorganisation