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Covid Daten-Monitoring – KW 38

580014/0126-PA-Stab/2022
Adelheid Tüchler
Stabstelle Bildungscontrolling
adelheid.tuechler@bildung-sbg.gv.at
+43 662 8083-1061
Mozartplatz 8 - 10, 5010 Salzburg

Rundschreiben Nr. 61/2022 (BD S)

Titel: Covid Daten-Monitoring – KW 38
Rundschreiben Nr.: 61/2022
Sachgebiet: Verwaltungsorganisation
Verteilerkreis: alle Schulen im Bundesland Salzburg
Personenkreis: Direktor/innen
Geltung: unbefristet
Rechtsgrundlage:
Kernaussagen/Ziele: Informationen zum neuen Daten-Monitoring im BTS-Portal
Ort und Zeitpunkt der Genehmigung: Salzburg, 20.09.2022
Zeitliche Priorisierung:
Veröffentlichende Stelle: Bildungsdirektion Salzburg

Wir dürfen nach den ersten Schultagen die Informationen zum neuen Daten-Monitoring im BTS-Portal in Erinnerung rufen und bitten um Ihre geschätzte Mithilfe!

Vorerst können folgende drei Meldungen über die Register im neuen Portal eingetragen werden:

  • Covid- Datenmeldung
  • Antigentests (vormals Nasenselbst-Tests)
  • Personalsituation

Die Meldeplattform wird laufend erweitert und im Endausbau stehen dann alle Prozesse und erforderlichen Meldungen unterstützend zur Verfügung.
Ihre Dateneingaben dienen zum Abgleich bzw. der Begründung im Falle von Materialbestellungen, Anordnungen von Maßnahmen sowie dem Reporting an das BMBWF.

BTS-Portal und LOGIN

Sie haben am 09.09.2022 einen Einladungslink erhalten und können mit dem von Ihnen erstellten Passwort unter folgendem Link einsteigen: https://helpdesk.bildung-sbg.gv.at
Bei fehlenden Links/Zugängen schreiben Sie bitte unter Nennung von SKZ, Schule; Name, E-Mail an helpdesk@aps.it-betreuung.salzburg.at

Antigentests

Bitte erfassen Sie Daten zu den für die schulintern ausgegebenen Antigentests und deren positiven Ergebnissen tagesaktuell bzw. zumindest einmal wöchentlich. Auch die defekten Testkits sind zu erfassen!

Derzeit gibt es seitens des BMBWF keine Vorgabe für Testungen.
Ab der 3. Schulwoche sind nur ATG Tests durchzuführen, wenn Sie diesbezüglich eine Maßnahme anordnen.

Für das Ausstellen eines Nachweises eines negativen Testergebnisses „Befugte Stellen Antigentests“, finden Sie im Anhang das entsprechende Formular.

tagesaktuell bzw. spätestens bis Freitag der jeweiligen Woche 10:00 Uhr
COVID Meldung

Bitte erfassen Sie hier tagesaktuell einzeln Ihre zu meldenden positiven Fälle:

  • Antigentests intern und extern
  • PCR-Tests (derzeit nur extern) (Extern, wenn Sie davon Kenntnis erhalten)

WICHTIG:
Ein interner positiver Antigentest ist - weil meldepflichtig - durch die Schulleitung an die Gesundheitsbehörde zu melden. (§ 3 EpiG)
Dazu steht Ihnen das Formular https://aps.it-betreuung.salzburg.at zur Verfügung. Klicken Sie im Formular auf Ihre zuständige Bezirksverwaltungsbehörde; das Formular wird automatisch auch an das Rote Kreuz und die Sanitätsdirektion übermittelt

HINWEIS:
Es kann eventuell auch zu Doppelerfassungen kommen, wenn bei derselben Person sowohl ein Antigen- als auch ein PCR-Test erfolgte.

Im Anlassfall
Personalsituation Bitte erfassen Sie hier Ihre Personalsituation und halten Sie Ihre Datensätze aktuell. (Lehrpersonen, Verwaltungspersonal, Schüler/innen) Bis spätestens 01.10. 22 und in Folge bei Änderungen
Anordnung von Maßnahmen § 7 COVID-19-SchVO 2022/23

Im Falle einer Anordnung von Maßnahmen nach § 7 COVID-19-SchVO:

  • Tragen MNS oder FFP-2 Maske,
  • Anordnung von Antigentests,
  • Festlegung eines zeitversetzten Unterrichtsbeginns und gestaffelter Pausenzeiten

füllen Sie das beiliegende Formular aus und übermitteln Sie dieses an . Bei länger als 14-tägiger Dauer ist das Einvernehmen (Genehmigung) durch die Bildungsdirektion erforderlich.

Tragen Sie unter Begründung, die genaue Anzahl der positiven Schü/Le/VW ein.

Ortsungebundener Unterricht § 8 COVID-19-SchVO 2022/23

Im Falle einer beabsichtigten Anordnung von Ortsungebundenem Unterricht nach § 8 COVID-19-SchVO

  • übermitteln Sie das Formular mit der Begründung und der Verordnung (Vorlage BMBWF mit Textbausteinen) an
  • Bausteine für die Begründung folgen in eiem eigenen Schreiben
  • Erst nach Übermittlung des Einvernehmens via E-Mail ist die Verordnung zu verlautbaren
Im Anlassfall (begründet im Infektionsgeschehen am Standort)

Support:

  • Für APS und LBS:
  • Für höhere Schulen:
  • Allgemein:

Testmaterial:

  • Allgemein:
  • AHS und BMHS:

Salzburg, 20.09.2022

Für den Bildungsdirektor:
Das BildungscontrollingTeam
Mag. Andrea Kriesmayr
Adelheid Tüchler

Zugeordnete/s Sachgebiet/e

Verwaltungsorganisation