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Covid Daten-Monitoring – KW 40

580014/0135-PA-Stab/2022
Mag. Andrea Kriesmayr
Stabstelle Bildungscontrolling

+43 662 8083-1056
Mozartplatz 8 - 10, 5010 Salzburg

Rundschreiben Nr. 67/2022 (BD S)

Titel: Covid Daten-Monitoring – KW 40
Rundschreiben Nr.: 67/2022
Sachgebiet: Verwaltungsorganisation
Verteilerkreis: alle Schulen im Bundesland Salzburg
Personenkreis: Direktor/innen
Geltung: unbefristet
Rechtsgrundlage:
Kernaussagen/Ziele: Informationen zu COVID, Datenmonitoring
Ort und Zeitpunkt der Genehmigung: Salzburg, 07.10.2022
Zeitliche Priorisierung:
Veröffentlichende Stelle: Bildungsdirektion Salzburg

Die aktuelle Coronaentwicklung und das angelaufene Schuljahr fordert Sie an Ihren Standorten in unterschiedlicher Intensität. In diesem Zusammenhang bedanken wir uns für Ihre außerordentlichen Bemühungen zugunsten des Präsenzunterrichts.

Zur guten und rechtskonformen Abwicklung der covidbedingten Maßnahmen möchten wir Sie mit diesem Schreiben noch einmal auf ein paar zentrale Bedingungen und Schritte hinweisen. Dies dient vor allem auch Ihrer Absicherung auf Basis der geltenden COVID-19-Schulverordung sowie der damit im Zusammenhang stehenden Rundschreiben, Gesetze.

  1. Das Formular „Anordnung von Maßnahmen § 7 und § 8“ ist zeitgerecht (spätestens am Tag vor in Kraft treten der Verordnung) an das Bildungscontrolling () zu übermitteln.
  2. Bitte beachten Sie, dass die Verlängerung einer Maßnahme (Tragen MNS/FFP-2 Maske, Antigentests, zeitversetzter Unterrichtsbeginn/gestaffelte Pausenzeiten) über 14 Tage hinaus einer Zustimmung der Bildungsdirektion / eines Einvernehmens mit der Bildungsdirektion bedarf. Nehmen Sie daher in diesem Fall rechtzeitig mit Ihrem/Ihrer SQM Kontakt auf.
  3. Im Falle einer erforderlichen Zustimmung der Bildungsdirektion / Herstellen eines Einvernehmens (Genehmigung), (bei Maßnahmen mehr als 14 Tage bzw. ortsungebundenem Unterricht), muss der Antrag samt Verordnungsentwurf bis spätestens 13:00 Uhr im Bildungscontrolling eingelangt sein. Nur so kann gewährleistet werden, dass die Verordnung rechtzeitig mit dem Folgetag in Kraft tritt.

In der Beilage übermitteln wir Ihnen eine Checkliste hinsichtlich des Ablaufes der Beantragung von Maßnahmen, die Sie in der Erledigung unterstützen soll. Auch die bereits übermittelten Verordnungsmuster für die jeweiligen Maßnahmen werden Ihnen in der Beilage übermittelt.

Support:

  • Für APS und LBS:
  • Für höhere Schulen:
  • Allgemein:

Salzburg, 07.10.2022

Für den Bildungsdirektor:
Das BildungscontrollingTeam
Mag. Andrea Kriesmayr
Adelheid Tüchler

Zugeordnete/s Sachgebiet/e

Verwaltungsorganisation