Covid Daten-Monitoring – KW 45580014/0147-PA-Stab/2022 Mag. Andrea Kriesmayr Stabstelle Bildungscontrolling +43 662 8083-1056 Mozartplatz 8 - 10, 5010 Salzburg Rundschreiben Nr. 72/2022 (BD S) Titel: Covid Daten-Monitoring – KW 45 Rundschreiben Nr.: 72/2022 Sachgebiet: Verwaltungsorganisation Verteilerkreis: alle Schulen im Bundesland Salzburg Personenkreis: Direktor/innen Geltung: unbefristet Rechtsgrundlage: Kernaussagen/Ziele: Informationen zu COVID, Datenmonitoring Ort und Zeitpunkt der Genehmigung: Salzburg, 09.11.2022 Zeitliche Priorisierung: Veröffentlichende Stelle: Bildungsdirektion Salzburg Ab 11.11.2022 steht ein neues Formular im Daten Monitoring zur Verfügung. Die Meldung „Anordnung von Maßnahmen § 7 COVID-19-SchVO 2022/23 “ (Tragen MNS, Antigen-Tests, Zeitversetzter Unterrichtsbeginn bzw. gestaffelte Pausenzeiten) ist ab diesem Zeitpunkt nur mehr im Daten Monitoring möglich. Wir dürfen Sie mit diesem Schreiben noch einmal auf ein paar zentrale Bedingungen und Schritte hinweisen. Dies dient u.a. einer gewissen Absicherung auf Basis der geltenden COVID-19- Schulverordung sowie der damit im Zusammenhang stehenden Rundschreiben, Gesetze. Tragen Sie eine angeordnete Maßnahme nach § 7 COVID-19-SchVO 2022/23“ zeitgerecht (spätestens am Tag vor in Kraft treten der Verordnung) ins Daten Monitoring im neuen Formular „Covid Maßnahmen“ ein. Eine Verlängerung einer Maßnahme (Tragen MNS/FFP-2 Maske, Antigentests, zeitversetzter Unterrichtsbeginn/gestaffelte Pausenzeiten) über 14 Tage hinaus bedarf einer Zustimmung/ eines Einvernehmens durch die Bildungsdirektion. Im Falle einer erforderlichen Zustimmung der Bildungsdirektion/ Herstellen eines Einvernehmens (Genehmigung), (bei Maßnahmen mehr als 14 Tage), muss der Antrag bis spätestens 13:00 Uhr im Daten Monitoring eingetragen werden. Nur so ist es möglich, dass die Verordnung rechtzeitig mit dem Folgetag in Kraft tritt. Durch das Hinzufügen von Maßnahmen wird folgender Prozess ausgelöst: In der Beilage übermitteln wir Ihnen Benutzer Manual hinsichtlich des Ablaufes der Beantragung von Maßnahmen, das Sie in der Erledigung unterstützen soll. WICHTIG: Die Anordnung von Maßnahmen § 8 COVID-19-SchVO 2022-23 (ortsungebundener Unterricht) erfolgt vorerst noch mittels Formular (siehe Beilage) an . Die Anordnung eines ortsungebundenen Unterrichts kann nur dann durch die BDION genehmigt werden, wenn bereits Maßnahmen nach § 7 COVID-19-SchVO 2022-56 gesetzt wurden und nicht den gewünschten Erfolg gebracht haben. Support: Für APS und LBS: Für höhere Schulen: Allgemein: Salzburg, 09.11.2022 Für den Bildungsdirektor: Das BildungscontrollingTeam Mag. Andrea Kriesmayr Adelheid TüchlerDownloads2022-72 Covid Daten-Monitoring – KW 452022-72 Benutzer Manual_Datenmonitoring NEU Vers.1.pdf2022-72 Formular – Anordnung von Maßnahmen ortsungebundener Unterricht § 8 COVID 19-SchVO 2022-23Zugeordnete/s Sachgebiet/eVerwaltungsorganisation Im aktuellen Suchergebnis blättern Nr. 73/2022 580014/0150-PA-Stab/2022 Klarstellung zu COVID-19-Schulverordnung; Schreiben an die Direktorinnen und Direktoren vom 17.10.2022 der „Wissenschaftlichen Initiative Gesundheit für Österreich“ Nr. 70/2022 525015/0014-PA-BWR-Allgemein/2022 Frist für die Antragsstellung betreffend sonderpädagogischen Förderbedarf Wie wir Cookies & Co. nutzenDurch Klicken auf "Zustimmen" gestatten Sie den Einsatz folgender Dienste auf unserer Website: Siteimprove. Sie können die Einstellung jederzeit unter dem Menüpunkt "Datenschutz" ändern. Weitere Details finden Sie unter "Einstellungen" und in unserer Datenschutzerklärung.ZustimmenAblehnenEinstellungenCookie - Informationen und EinstellungenEinstellungen, die Sie hier vornehmen, werden auf Ihrem Endgerät gespeichert und sind beim nächsten Besuch unserer Website wieder aktiv. Sie können diese Einstellungen jederzeit unter dem Menüpunkt "Datenschutz" ändern.SiteimproveDie Website benutzt Siteimprove Analytics, einen Webanalysedienst, der von Siteimprove zur Verfügung gestellt wird, zur Web-Analyse. Die Analyse-Dienste verwenden Cookies, die eine statistische Analyse der Nutzung der Website ermöglichen. Dazu werden die Nutzungsinformationen gesendet. Siteimprove speichert und verarbeitet die Informationen, die durch die Cookies über die Website-Nutzung der Besucher erstellt wird, auf Servern in Dänemark.Übernehmen