Ausser Kraft getretenAbgeltungen im Zusammenhang mit abschließenden Prüfungen nach § 63b GehaltsgesetzAußer Kraft getreten und ersetzt durch Rundschreiben Nr. 1/2024 Geschäftszahl: I-1470/92-2023 Abteilung Präs/4 (Personal Bundes- und Pflichtschulen) Referat Präs/4c (Besoldung und Reisekosten Bundespersonal) Daniel Kapuy Sachbearbeiter +43 2742 280 2180 Rennbahnstraße 29, 3109 St. Pölten Rundschreiben Nr. 12/2023 (BD NÖ) Titel: Abgeltungen im Zusammenhang mit abschließenden Prüfungen nach § 63b Gehaltsgesetz Rundschreiben Nr.: 12/2023 Sachgebiet: Besoldungsrecht Verteilerkreis: alle Direktionen aller mittleren und höheren Schulen in Niederösterreich in Niederösterreich Personenkreis: Schulleitungen und Lehrpersonal Geltung: bis auf Weiteres Rechtsgrundlage: § 63b Gehaltsgesetz Kernaussagen/Ziele: Abgeltungen im Zusammenhang mit abschließenden Prüfungen nach § 63b Gehaltsgesetz Ort und Zeit der Genehmigung: St. Pölten, 13. September 2023 Zeitliche Priorisierung: Das Rundschreiben muss ehestmöglich nach Einlangen von den DirektorInnen weitergegeben werden Veröffentlichende Stelle: Bildungsdirektion für NÖ Die Bildungsdirektion für NÖ gibt zu obigem Betreff die ab 01.09.2023 geltenden Beträge bekannt. Schulen mit standardisierter abschließender Prüfung („Zentralmatura“): Abschlussarbeit € 233,31 Vorwissenschaftliche Arbeit und Diplomarbeit € 296,39 Abgeltung der Arbeitsgruppen für jede gehaltene Unterrichtseinheit € 75,46 Schulen ohne standardisierte abschließende Prüfung: Sockelbetrag für jede Monatswochenstunde je Klasse Verwendungsgruppe LPH und L1 € 258,70 Übrige Verwendungsgruppen € 225,40 Abgeltung pro Kandidat/in Verwendungsgruppe LPH und L1 € 33,50 Übrige Verwendungsgruppen € 29,70 Die Beträge gelten für pragmatische und vertragliche Lehrerinnen und Lehrer. Auf die seit 1.9.2020 geänderte Rechtslage (§ 63b Abs. 2 4. Satz GehG) hinsichtlich der Abgeltung für die Betreuung von Abschlussarbeiten in dreieinhalbjährigen Fachschulen wird hingewiesen: § 63b Abs. 2 4. Satz GehG lautet: „Beträgt der Betreuungszeitraum des letzten Schuljahres aufgrund der schulrechtlichen Vorschriften weniger als acht Monate, gebührt der die abschließende Arbeit (zuletzt) betreuenden Lehrperson die Abgeltung gemäß Abs. 1 auch für die restlichen Monate.“ Bei der Verrechnung - Lohnart 4814 – ersuchen wir, für alle Abgeltungen ein Datum nach Beendigung der Abschlussarbeiten, Arbeitsgruppen und Vorbereitungsstunden anzugeben. Hinweise zur Approbation: Wegen der direkten Weiterleitung als Excel-Datei können die ZVAe nicht vom / von der Anweisungsberechtigten (Schulleiter/in) unterschrieben werden und sind deshalb mit „Namen“ e.h. zu kennzeichnen. Aus Gründen der Unvereinbarkeit ist im Falle einer Zahlung an den/die Schulleiter/in auch die Unterzeichnung e.h. durch den / die Schulleiterstellvertreter/in erforderlich. Mit der Weiterleitung an die Bildungsdirektion für Niederösterreich durch den ISO-Terminal gilt der Zahlungsauftrag als gültig unterfertigt. Weitere Hinweise zum elektronischen ZVA werden in Erinnerung gerufen: Die ZVAe sind nach Lohnarten getrennt zu erstellen. Es wird gebeten, die Liste der angeführten Personen in alphabetischer Reihenfolge der Nachnamen zu erstellen. Für den Bildungsdirektor: Dr. Albert Maca Leiter des PräsidialbereichsDownloadsRundschreiben Nr. 12/2023Zugeordnete/s Sachgebiet/eBesoldungsrecht Im aktuellen Suchergebnis blättern Nr. 19/1993 GZ 466/3-III/11/93 Erteilung einer generellen Zustimmung durch das Bundeskanzleramt und das Bundesministerium f. Finanzen Nr. 37/2024 2024-0.706.615 Angebote des Österreichischen Buchklubs zur Leseförderung in allen Schularten Wie wir Cookies & Co. nutzenDurch Klicken auf "Zustimmen" gestatten Sie den Einsatz folgender Dienste auf unserer Website: Siteimprove. Sie können die Einstellung jederzeit unter dem Menüpunkt "Datenschutz" ändern. Weitere Details finden Sie unter "Einstellungen" und in unserer Datenschutzerklärung.ZustimmenAblehnenEinstellungenCookie - Informationen und EinstellungenEinstellungen, die Sie hier vornehmen, werden auf Ihrem Endgerät gespeichert und sind beim nächsten Besuch unserer Website wieder aktiv. Sie können diese Einstellungen jederzeit unter dem Menüpunkt "Datenschutz" ändern.SiteimproveDie Website benutzt Siteimprove Analytics, einen Webanalysedienst, der von Siteimprove zur Verfügung gestellt wird, zur Web-Analyse. Die Analyse-Dienste verwenden Cookies, die eine statistische Analyse der Nutzung der Website ermöglichen. Dazu werden die Nutzungsinformationen gesendet. Siteimprove speichert und verarbeitet die Informationen, die durch die Cookies über die Website-Nutzung der Besucher erstellt wird, auf Servern in Dänemark.Übernehmen