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Ausser Kraft getreten

Rundschreiben zur Sommerschule

IVSo39/121-2024

Team Sommerschule Steiermark
Iris Reautschnig

iris.reautschnig@bildung-stmk.gv.at
+43 5 0248 345 - 183
Körblergasse 23, 8011 Graz

Rundschreiben Nr. 03/2024 (BD St)

Titel: Rundschreiben zur Sommerschule
Rundschreiben Nr.: 03/2024 (BD Stmk)
Sachgebiet:
Pädagogische Angelegenheiten
Verteilerkreis: APS, AHS, BMHS
Personenkreis: Direktor/innen und Pädagog/innen
Geltungszeitraum: Schuljahr 2023/2024
Rechtsgrundlage:
Kernaussagen/Ziele:
Weiterführende Informationen in Ergänzung des Rundschreibens 08/2024 (BMBWF):

          • Allgemeine Informationen
            • Anmeldung Lehrer/innen und Schüler/innen
          • Kontaktadressen
          • Erste Informationen für Sommerschul-Standorte

Ort und Zeitpunkt der Genehmigung: Graz, siehe Signatur
Zeitliche Priorisierung:
Veröffentlichende Stelle:
Bildungsdirektion für Steiermark

In Ergänzung des Rundschreibens 08/2024 (BMBWF), das im Infomailing des BMBWF vom 06.03.2024 kommuniziert wurde, ergehen folgende Ergänzungen:

I. Allgemeine Informationen

Sommerschul-Programme

Folgende Angebote für Schüler/innen können analog zu den Vorjahren an einem Standort gesetzt werden:

  • Primarstufe – Allgemein (Deutsch, Mathematik, Sachunterricht)
  • Primarstufe – Schulautonomes Sommerschulprogramm
  • Sek1 – Allgemein (Deutsch, Mathematik, Englisch)
  • Sek1 – Nahtstelle
  • Sek1 – Schulautonomes Sommerschulprogramm
  • Sek2 – Allgemein (Deutsch, Mathematik, Fremdsprachen und typenbildende Gegenstände)
  • Sek2 – Nahtstelle
  • Sek2 – Schulautonomes Sommerschulprogramm

Anmeldeprozedere

Anmeldung der Schüler/innen

  • Die Versendung der Anmeldeformulare für Schüler/innen der Sommerschule Allgemein erfolgt am 20.03.2024 per Email an alle Schulen.
    • Der Sommerschulstandort, dem die Schülerin/der Schüler zugewiesen wird, ist vorgegeben und am Formular ersichtlich. Die Zuteilung an einen anderen Standort ist grundsätzlich nicht vorgesehen.
    • Einzelne Schulen erhalten (noch) KEINE Anmeldeformulare. Dies deshalb, weil sich in ihrem Umkreis kein Sommerschulstandort befindet, dem die Kinder zugeteilt werden könnten. Anfragen zu Sommerschulstandorten sind an die Bildungsregion zu richten.
    • In der Beilage dieses Schreibens sind der Informationsbrief für Eltern und Erziehungsberechtigte sowie das Merkblatt „Schülerfreifahrt“ zu finden. Beides ist gemeinsam mit dem Anmeldeformular an die Schüler/innen zu verteilen.

=> Neu: Die Bekanntgabe einer Email-Adresse ist heuer nicht mehr verpflichtend. Eine aktuelle Telefonnummer ist anzugeben.

    • Die Anmeldungen werden bis 26.04.2024 von den Schulleitungen entgegengenommen und in Sokrates/e*SA eingepflegt.
    • Fristen für die Schüler/innen-Anmeldung:

Anmeldemeilenstein 1: 26.04.2024: Hauptanmeldefrist
Anmeldemeilenstein 2: 27.05.2024: Nachmeldungen
Anmeldeschluss: 16.06.2024

  • Das Angebot der Schulautonomen Sommerschulprogramme, Nahtstellen und Sekundarstufe II richtet sich an eine standortautonom bestimmte Gruppe von Schüler/innen. Die Standortleitungen der Sommerschulen werden ihre Schüler/innen aktiv dazu einladen (nähere Informationen für Standortleitungen folgen); die Anmeldung dieser Schüler/innen erfolgt NICHT über das am 20.03. verschickte Anmeldeformular (und in weiterer Folge NICHT über die Schulverwaltungsprogramme!).

Registrierung Lehrer/innen

  • Lehrkräfte mit einem aufrechten Dienstverhältnis zum Zeitpunkt der Sommerschule können sich ab sofort unter diesem Link für die Sommerschule registrieren.
    • Es ist auch in diesem Jahr (bis 31. März) möglich, die jeweils bevorzugte Entlohnung anzugeben:
      • Fixer Stundensatz – 58,60 EUR brutto/Unterrichtsstunde (keine Fächer­vergütung, keine Differenzierung nach Unterrichtsgegenständen, keine RGV-Ansprüche bezüglich Anreise an den Standort der Sommerschule)

ODER

      • Einrechnung: Verminderung der Unterrichtsverpflichtung im Unterrichtsjahr 2024/25 (36 geleistete Unterrichtsstunden (unabhängig vom Unterrichts­gegenstand) = 1 Wochenstunde).

        Bei Registrierung nach dem 31. März kann der Wunsch nach einer Einrechnung nicht mehr berücksichtigt werden.
  • Lehrer/innen, die keinen aufrechten Dienstvertrag zum Zeitpunkt der Sommerschule haben, können sich ab Mitte April unter diesem Link registrieren.
    • Eine Einrechnung des Einsatzes im Folgeschuljahr ist NICHT möglich.
    • Stundensatz: 35,10 EUR/brutto
  • Weiterführende Informationen:
    • „Registrierung“ bedeutet, dass der Einsatz nicht garantiert ist. Die endgültige Zuteilung zu einem Standort trifft die Standortleitung der Sommerschule in Zusammenarbeit mit der zuständigen Bildungsregion.
    • Der Einsatz gründet auf freiwilliger Basis. Sollte an dem von der Lehrperson präferierten Standort kein Einsatz möglich sein, erfolgt die Zuteilung ausschließlich nach Rücksprache.
    • Studierende und Stammlehrer/innen der Sommerschulstandorte haben grundsätzlich Vorrang in der Einsatzplanung. Davon ausgenommen sind zum Beispiel VS-Gruppen, die an einen MS-Standort angeschlossen sind; diese werden bevorzugt von einer VS-Lehrperson unterrichtet, obwohl sie räumlich gesehen der Mittelschule zugeordnet sind.
  • Einsatzparameter:
    • Der Einsatz ist auch wochenweise möglich.
    • Der Unterricht findet in der Regel vormittags für vier Stunden statt (Ausnahmen gibt es in der Sek 2). Die Standorte legen ihre genauen Beginn- und Endzeiten autonom fest; der Unterricht beginnt jedoch frühestens um 07:15 Uhr und endet spätestens um 13:15 Uhr.
    • Folgende „Arten“ von Gruppen können in der Sommerschule unterrichtet werden und sind bei der Registrierung präferiert anzugeben (= „Unterrichtspräferenz“):
  1. Sommerschule Allgemein: Unterricht in je nach Bildungsstufe unterschiedlichen Unterrichts­fächern:
  • Primarstufe: Deutsch, Mathematik und Sachunterricht
  • Sekundarstufe I: Deutsch, Mathematik und Englisch
  • Sekundarstufe II: Deutsch, Mathematik, Fremdsprachen und typen­bildende Gegenstände
  1. Schulautonome Sommerschulprogramme für Primar, Sek I und Sek II
  2. Nahtstellengruppen für Sek I und Sek II

In den Schulautonomen Programmen und dem Nahtstellen-Programm unterrichten jeweils nur Stammlehrer/innen des Sommerschulstandorts.

  • Für Sommerschulstandorte:
    • Alle Standortleitungen, unabhängig davon, ob sie in der Sommerschule unterrichten werden, müssen sich ebenfalls über den Link anmelden (= Voraussetzung für den Benutzer-Account in der Sommerschule-App).
    • Auch die Stamm-Lehrer/innen der Sommerschulstandorte müssen sich über den Link registrieren, wenn sie in der Sommerschule an ihrem Standort unterrichten wollen.

II. Kontaktadressen

Bei Fragen zur Sommerschule stehen folgende Email-Adressen in den Bildungsregionen zur Verfügung:

Steirischer Zentralraum:
Oststeiermark:
Obersteiermark Ost:
Südweststeiermark:
Obersteiermark West:
Südoststeiermark:
Liezen:

III. Erste Informationen für Sommerschul-Standorte

  • Standortleitungen erhalten am 02. Mai 2024 ihren Zugang zur Sommerschule-App.
  • Austausch-Termine und Schulungen für den Umgang mit der Sommerschule-App sind ab Mai 2024 geplant (jeweils online).
  • Das Anmeldeformular für Schulautonome Programme und Nahtstellen-Programme wird gesondert übermittelt.

Mit freundlichen Grüßen

Für die Bildungsdirektorin:
LinPäD Mag.a Andrea Pichler

Elektronisch gefertigt

Zugeordnete/s Sachgebiet/e

Pädagogische Angelegenheiten