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Wahl der Landesschülervertretung für das Schuljahr 2024/2025 Wahlergebnis

580008/0018-PA-Stab/2024
BD - Präs/2c (Schulrecht und Schülerbeihilfe)
HR Mag. Robert Glinz
Sachbearbeiter
office@bildung-sbg.gv.at
+43 662 8083-2302
Mozartplatz 8 - 10, 5010 Salzburg

Rundschreiben Nr. 18/2024 (BD S)

Titel: Wahl der Landesschülervertretung für das Schuljahr 2024/2025 Wahlergebnis
Rundschreiben Nr.: 18/2024
Sachgebiet: Schulrecht
Verteilerkreis: AHS, BMHS, BS lt. Wahlverzeichnis
Personenkreis: Schulleitungen, Schüler/innen
Geltung: Schuljahr 2024/25
Rechtsgrundlage: § 17 Abs. 2 u. 3 des Bundesgesetzes über die Einrichtung einer überschulischen Schülervertretung BGBl. Nr. 284/1990
Kernaussagen/Ziele: Wahlergebnis
Ort und Zeitpunkt der Genehmigung: Salzburg, 03.07.2024
Zeitliche Priorisierung:
Veröffentlichende Stelle: Bildungsdirektion für Salzburg

Die Bildungsdirektion für Salzburg hat die Schulsprecher/innen der allgemeinbildenden höheren Schulen, der berufsbildenden mittleren und höheren Schulen und der Berufsschulen zur Wahl der Landesschülervertretung für das Schuljahr 2024/2025 eingeladen.

Die Wahlbeteiligung betrug im Bereich der allgemeinbildenden höheren Schulen 88 %, bei den berufsbildenden mittleren und höheren Schulen 79,2 % und bei den Berufsschulen 23,8 %.

Gem. § 17 Abs. 2 u. 3 des Bundesgesetzes über die Einrichtung einer überschulischen Schülervertretung BGBl. Nr. 284/1990, wird das Ergebnis der Wahl der Landesschülervertretung (vom 02. Juli 2024) für das Schuljahr 2024/2025 bekanntgegeben.
Die erstgenannten Kandidaten/innen des jeweiligen Schulartbereiches sind somit Landesschulsprecher/in, die zweitgenannten Kandidaten/innen somit Landesschulsprecherstellvertreter/in.

Der Vorsitz der Landesschülervertretung bei internen Sitzungen wechselt lt. § 19 (2) SchVG, BGBl. 284/1990 in nachfolgender Reihenfolge:

Landesschulsprecher der BMHS vor Landesschulsprecher der AHS vor Landesschulsprecher der LBS. Diese Reihenfolge wurde anhand der entfallenen Wahlpunkte erstellt und ist während der gesamten Funktionsdauer unverändert beizubehalten.

Gem. SchVG § 21 (1-3) sind die Landesschulsprecher/innen gleichzeitig Mitglieder und deren Stellvertreter/innen Ersatzmitglieder der Bundesschülervertretung.

Die Schulleitungen der genannten Schulen werden ersucht, den Schulsprecher/innen die Durchschrift des Rundschreibens auszuhändigen.

Salzburg, 03.07.2024

Für den Bildungsdirektor:
HR Mag. Robert Glinz

Zugeordnete/s Sachgebiet/e

Schulrecht