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Feststellung der Erfüllung der allgemeinen Schulpflicht - Meldung Schulpflichtmatrik

Im Sinne der gesetzlichen Vorgaben im § 16 Schulpflichtgesetz (SchPflG) sind zu Beginn eines jeden Schuljahres die Schüler/innendaten im Rahmen der Schulpflichtmatrik zu übermitteln.

Es handelt sich dabei nicht um dieselbe Meldung wie zum Bildungsdokumentationsgesetz.

Bei der Meldung der Schulpflichtmatrik sind folgende Schritte zu beachten:

1. Erstellen des Reports ab dem 1. Oktober eines jeden Schuljahres:

Die Datei ist aus dem im Schulverwaltungsprogramm Sokrates zur Verfügung stehenden Report zu erstellen.
Im Schulverwaltungsprogramm e*SA findet sich der entsprechende Report unter der Rubrik „Reporting“, „Player“, „Matrik“, „Schulpflichtmatrik Schule“. Vor dem Erstellen des Reports ist unbedingt notwendig, die entsprechende Schulkennzahl einzutragen.
Der erstellte Report darf nicht händisch abgeändert werden und muss abschließend noch gespeichert werden.

2. Upload des Reports im Portal Austria:

Sobald der Report erstellt wurde, ist es erforderlich, die Seite http://bildung.portal.at zu besuchen. Dort loggen Sie sich mit Ihrer Personalnummer und Ihrem individuellen Passwort ein. Es handelt sich hier um denselben Zugang wie bei der Meldung zum Bildungsdokumentationsgesetz.

Wenn Sie Probleme mit Ihren Zugangsdaten (Benutzername, Passwort) im PORTAL Austria haben, wenden Sie sich bitte an das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung unter: .

Für den Upload folgen Sie der Anleitung in der Beilage.

Bei technischen Problemen beim Upload im Portal Austria, wenden Sie sich bitte direkt an die Bundesrechenzentrum GmbH unter: .

3. Zeitlicher Rahmen:

Die Meldung ist ab dem 1. Oktober und spätestens am 15. Oktober eines jeden Schuljahres, zu übermitteln.

Zugeordnete/s Sachgebiet/e

Schulrecht