Dienst- und Naturalwohnungen; Änderung der Richtwerte nach dem Richtwertgesetz ab 1. April 1999Geschäftszahl: 466/12-III/C/99 Sachbearb.: LEISTNER Tel:01 / 531 20 / 3276 Fax 01 / 531 20 / 3445 Verteiler: VII, N Sachgebiet: Personalwesen Inhalt: Dienst- und Naturalwohnungen; Änderung der Richtwerte nach dem Richtwertgesetz ab 1. April 1999 Rechtsgrundlage: § 24a und b GG 1956, § 5 Richtwertgesetz, BGBl. Nr. 800/1993 Geltung: unbefristet Rundschreiben Nr. 21/1999 (BMBWF) An alle Dienststellen In der Anlage wird das Rundschreiben des Bundesministeriums für Finanzen vom 19. April 1999, GZ. 924.570/8-VII/4/99, betreffend Dienst- und Naturalwohnungen; Änderung der Richtwerte ab 1. April 1999, zur gefälligen Kenntnis und weiteren Veranlassung übermittelt. Zusatz für die Landesschulräte (Stadtschulrat für Wien): Die erforderlichen Änderungen der Bescheide bzw. Dienstgebererklärungen sind von do. vorzunehmen und Abschriften anher vorzulegen. Zusatz für die dem ho. Bundesministerium direkt nachgeordneten Dienststellen: Die entsprechenden Änderungen der Bescheide bzw. Dienstgebererklärungen über die Höhe der Vergütung für Dienst- und Naturalwohnungen sowie die damit verbundenen Änderungen der Höhe der Einbehalte von den Bezügen werden von ha. wahrgenommen. Die Neufestsetzung der Stromkostenpauschale für Einbettzimmer ist von do. nach dem als Anlage dem ho. Rundschreiben Nr. 117/1993 beigeschlossenen Muster vorzunehmen, wobei darauf zu achten ist, dass der im Muster vorgedruckte Termin 1.11.1993 entsprechend zu korrigieren ist. Abschriften der Dienstgebererklärungen sind anher vorzulegen. Dies gilt nicht für Einbettzimmer, deren Vergütungen mit Bescheid festgesetzt worden ist. In diesem Fall erfolgt die Änderung von ha. Dieses Rundschreiben gilt auch für Bundeslehrer. Wien, 28. Mai 1999 Für die Bundesministerin: Dr. LiebschZugeordnete/s Sachgebiet/ePersonalwesen Im aktuellen Suchergebnis blättern Nr. 25/1999 466/16-III/C/99 Änderung des Behinderteneinstellungsgesetzes und des Behindertenwerkstätten-Vorfinanzierungsgesetzes Nr. 20/1999 13.375/2-III/A/4/99 Anfrage der Wirtschaftskammer im Hinblick auf § 10 Abs. 3 BAG Wie wir Cookies & Co. nutzenDurch Klicken auf "Zustimmen" gestatten Sie den Einsatz folgender Dienste auf unserer Website: Siteimprove. Sie können die Einstellung jederzeit unter dem Menüpunkt "Datenschutz" ändern. Weitere Details finden Sie unter "Einstellungen" und in unserer Datenschutzerklärung.ZustimmenAblehnenEinstellungenCookie - Informationen und EinstellungenEinstellungen, die Sie hier vornehmen, werden auf Ihrem Endgerät gespeichert und sind beim nächsten Besuch unserer Website wieder aktiv. Sie können diese Einstellungen jederzeit unter dem Menüpunkt "Datenschutz" ändern.SiteimproveDie Website benutzt Siteimprove Analytics, einen Webanalysedienst, der von Siteimprove zur Verfügung gestellt wird, zur Web-Analyse. Die Analyse-Dienste verwenden Cookies, die eine statistische Analyse der Nutzung der Website ermöglichen. Dazu werden die Nutzungsinformationen gesendet. Siteimprove speichert und verarbeitet die Informationen, die durch die Cookies über die Website-Nutzung der Besucher erstellt wird, auf Servern in Dänemark.Übernehmen