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Qualitätssicherung sexualpädagogischer externer Angebote

2023-0.643.381
BMBWF - I/4 (Schulpsychologie, psychosoziale Unterstützung und schulärztlicher Dienst, Schüler- und Bildungsberatung)
Esther Lurf, BA
Sachbearbeiterin

+43 1 531 20-3084
Minoritenplatz 5, 1010 Wien

Rundschreiben Nr. 2/2025 (BMBWF)

Titel: Qualitätssicherung sexualpädagogischer externer Angebote
Rundschreiben Nr.: 2/2025
Sachgebiet: Gesundheitsvorsorge; Pädagogische Angelegenheiten; Unterrichtsprinzipien
Verteilerkreis: alle österreichischen Schulen
Personenkreis: Schulleitungen, Lehrpersonen und Verwaltungspersonal
Geltung: unbefristet
Rechtsgrundlage: BGBl. II Nr. 44/2023 Verordnung über die Geschäftsstelle zur Qualitätssicherung von schulexternen Angeboten zur Unterstützung des schulischen Unterrichts
(externe Qualitätssicherungsverordnung)
Kernaussagen/Ziele: Externe Anbieter (z.B.: Vereine, Institutionen, Einzelpersonen), die im Bereich der Sexualpädagogik an Schulen im Unterricht unterstützen möchten, durchlaufen vor ihrer Tätigkeit an Schulen ein Qualitätssicherungsverfahren.
Die Schulen werden aufgefordert, nur mehr jene externen Angebote in Anspruch zu nehmen, die auf der Webseite www.sexualpaedagogik.education eine entsprechende Beurteilung aufweisen (in allen Kategorien 1 oder 2).
Ort und Zeitpunkt der Genehmigung: Wien, 12.02.2025
Zeitliche Priorisierung: keine
Veröffentlichende Stelle: BMBWF

Das Rundschreiben Nr. 5/2019 wird hiermit außer Kraft gesetzt.

Sexualpädagogik an Schulen

Sexualpädagogik als Bildungs- und Lehraufgabe ist in den Lehrplänen 2023 für die Volksschule, Mittelschule und AHS als übergreifendes Thema 1) und inhaltlich in den entsprechenden Pflichtgegenständen verankert.

Im Rahmen der Sexualpädagogik sollen Kindern und Jugendlichen Informationen und Kompetenzen vermittelt werden, um verantwortungsvoll mit sich und anderen umgehen zu können. Sexualpädagogik soll altersgerecht, an der Lebensrealität von Kindern und jungen Menschen orientiert sein und auf wissenschaftlich gestützten Informationen basieren. Bei diesem Themenbereich spielen Erziehungsberechtigte eine wichtige Rolle und sollen daher vorausschauend eingebunden werden, insbesondere wenn es um die Einbeziehung externer Vereine usw. geht.

Mögliche Leitfragen für Schulen zur Umsetzung von Sexualpädagogik:

  • Welche sexualpädagogischen Themen werden an unserem Standort in welcher Altersstufe bearbeitet?
  • In welcher Form werden die Erziehungsberechtigten eingebunden?
  • Welche Pädagoginnen und Pädagogen stehen schulintern für diesen Themenbereich an unserem Schulstandort zur Verfügung?
  • Gibt es Bedarf an Weiterbildung?
  • Falls das Themenfeld „Sexualpädagogik“ nicht schulintern abgedeckt werden kann: Welche qualitätsgesicherten schulexternen Angebote werden für die jeweilige Altersstufe an unserem Schulstandort ausgewählt?

Auf www.schulpsychologie.at steht ein „Leitfaden“ zur Unterstützung für jene Schulen zur Verfügung, die sich z.B. im Rahmen einer pädagogischen Konferenz gezielt mit der Thematik befassen möchten. Am Schulstandort ist jedenfalls zu entscheiden, ob der Themenbereich Sexualpädagogik schulintern vermittelt wird oder wie weit schulexterne qualitätsgesicherte Angebote das Themenfeld im Unterricht ergänzen sollen.

Geschäftsstelle zur Qualitätssicherung von schulexternen Angeboten zur Unterstützung des schulischen Unterrichts

Um Schulen und Schulbehörden bei der Beurteilung der fachlichen und didaktischen Qualität von schulexternen Angeboten im Bereich Sexualpädagogik zu unterstützen, wurde eine Geschäftsstelle Sexualpädagogik eingerichtet (Externe Qualitätssicherungs-verordnung - BGBl. II Nr. 44/2023). Die fachliche Qualität der Tätigkeit der Geschäftsstelle wird durch ein Board sichergestellt, das sich aus fünf wissenschaftlich ausgewiesenen Mitgliedern zusammensetzt. Die Ergebnisse der Qualitätssicherung externer Angebote sind auf der Webseite der Geschäftsstelle unter www.sexualpaedagogik.education in der Kategorie „Angebotspool für Schulen“ abrufbar.

Qualitätssicherung

Einreichung der Unterlagen von schulexternen Anbietern

Alle schulexternen Anbieter (z.B. Vereine, Institutionen, Einzelpersonen), die im Themenfeld Sexualpädagogik den Unterricht an Schulen unterstützen möchten, müssen vor ihrer Tätigkeit an Schulen ein Qualitätssicherungsverfahren durchlaufen und ihre Unterlagen bei der Geschäftsstelle über die Webseite www.sexualpaedagogik.education einreichen.

Beurteilungsmaßstab – Qualitätsziel

Schulexterne Angebote, einschließlich Unterrichtsmittel haben

  • die Grundrechte von Schülerinnen und Schülern sowie das elterliche Erziehungsrecht zu achten,
  • fachlich und didaktisch wissenschaftlichen Standards auf dem Gebiet sowie den relevanten Grundsatzerlässen und Lehrplänen zu entsprechen und
  • dem für staatlichen schulischen Unterricht grundrechtlich normierten Neutralitätsgebot, Pluralitätsgebot, Diskriminierungsverbot, Indoktrinationsverbot und Herabsetzungsverbot zu entsprechen.
Einsatz im Unterricht

Schulexterne Angebote im Themenfeld Sexualpädagogik dürfen nur dann an Schulen eingesetzt werden, wenn nach Abschluss des Qualitätssicherungsverfahrens ein entsprechendes Ergebnis vorliegt: Die Beurteilung soll in allen Kategorien 1 oder 2 aufweisen und somit den Anforderungen in „hohem Ausmaß“ oder in „den meisten relevanten Punkten“ entsprechen.

Die Ergebnisse des Qualitätssicherungsverfahrens sind nach Abschluss des Qualitäts-sicherungsprozesses auf der Webseite www.sexualpaedagogik.education unter „Angebotspool für Schulen“ abrufbar.
Prozessablauf

Prozessablauf

Online Einreichung

Einbindung der BD

  • Weiterreichung der Anträge von Anbieterinnen und Anbietern, die nur regional
  • (d.h. innerhalb eines Bundeslands) tätig sind, durch die Geschäftsstelle an die Clearingstelle der betreffenden Bildungsdirektionen
  • Begutachtung durch die Clearingstellen anhand der vorgegebenen Qualitätskriterien (Qualitätsziele)
  • Weiterleitung der Ergebnisse an die Geschäftsstelle
  • Falls in der Clearingstelle festgestellt wird, dass ein Fachgutachten erforderlich ist: Vermerk für die Geschäftsstelle - Zuweisung ans Board.

Board

  • Einberufung des Boards durch die Geschäftsstelle
  • Sichtung der Anträge von Vereinen und Organisationen sowie von überregionalen Anbieterinnen und Anbietern (Einzelpersonen)
  • Auswahl von Fachgutachterinnen und Fachgutachtern (zwei Gutachterinnen bzw. Gutachter erstellen ein gemeinsames Gutachten)

Beschluss

  • Qualitätssicherung des Prozesses durch das Board
  • Sichtung der eingegangenen Fachgutachten und der Ergebnisse der Rückmeldungen aus den Clearingstellen
  • Beurteilung gemäß Qualitätssicherungsverfahren

Veröffentlichung

  • Information an die Einreicherinnen und Einreicher
  • Veröffentlichung auf der Webseite durch die Geschäftsstelle

Feedback über schulexterne Angebote

Feedback ist ein zusätzliches, wichtiges Element zur Qualitätssicherung. Nach dem Einsatz schulexterner Angebote im Themenfeld Sexualpädagogik ist daher von der Lehrperson verpflichtend ein kurzes Feedback zum jeweiligen Verein usw. über die Webseite www.sexualpaedagogik.education abzugeben.

Erziehungsberechtigte sowie Schülerinnen bzw. Schüler können optional Feedback geben.

Die Feedbackmeldungen werden von der Geschäftsstelle gesichtet, ausgewertet und dem Board im Rahmen des Qualitätssicherungsprozesses zur Beurteilung übermittelt.

Wien, 12. Februar 2025

Für den Bundesminister:
SektChefin Doris Wagner, BEd MEd


1) Siehe dazu die Informationen zum Pädagogik Paket auf: Übergreifende Themen - Pädagogik-Paket (paedagogik-paket.at)

Zugeordnete/s Sachgebiet/e

Gesundheitsvorsorge, Pädagogische Angelegenheiten, Unterrichtsprinzipien