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Ausser Kraft getreten

Sommerschule

IVSo39/130-2025

Team Sommerschule Steiermark

Iris Reautschnig-Filips
Sachbearbeiterin

sommerschule@bildung-stmk.gv.at
Körblergasse 23, 8011 Graz

Rundschreiben 05/2025 (BD Stmk) (BD St)

Titel: Sommerschule
Rundschreiben Nr.: 05/2025 (BD Stmk)
Sachgebiet:
Pädagogische Angelegenheiten
Verteilerkreis: APS, AHS, BMHS in der Steiermark
Personenkreis: Direktor/innen und Verwaltungspersonal
Geltungszeitraum: Schuljahr 2024/25
Rechtsgrundlage:
Kernaussagen/Ziele:
Anmeldungen der Schüler/innen, Transportsonderbedarf, Kontrolltermin 1
Ort und Zeitpunkt der
Genehmigung:
Graz, siehe Signatur
Zeitliche Priorisierung: 30.04.2025
Veröffentlichende Stelle: Bildungsdirektion für Steiermark

Bezugnehmend auf das Rundschreiben 03/2025 (BD Stmk) wird der weitere Prozess der Anmeldung von Schüler/innen zur Sommerschule wie folgt strukturiert:

  1. Verarbeitung der Anmeldungen im Schulverwaltungsprogramm

Achtung:

Das Folgende bezieht sich auf Anmeldungen von Schüler/innen zur Sommerschule Allgemein. Anmeldungen für Nahtstellen und schulautonome Sommerschulprogramme sind NICHT über die Schulverwaltungsprogramme zu erfassen!

Schulen, die Sokrates oder e*SA nutzen, geben die Anmeldungen bitte bis 30.04.2025 in ihr Schulverwaltungsprogramm ein, um für die Standortleitungen der Sommerschule bestmögliche Planungsvoraussetzungen zu schaffen.

Dabei ist bitte zu beachten:

  1. Es ist verpflichtend eine Telefonnummer anzugeben, unter der die Erziehungsberechtigten während der Sommerschule erreichbar sind (Notfallnummer laut Anmeldeformular). Ohne diese kann der Datensatz nicht weiterverarbeitet werden – eine Urgenz wäre die Folge.
  1. Im Schulverwaltungsprogramm muss der ao-Status der Schüler/innen korrekt erfasst sein, damit die Standortleitungen die Information verlässlich bekommen und den Unterricht adäquat planen können.
  1. Bei der Meldung von Transportsonderbedarf (Gelegenheitsverkehr während der Sommerschule) ist darauf zu achten, ob der/die Schüler/in auch tatsächlich Anspruch auf eine Sonderbeförderung hat. Die strengen Bedingungen finden sich im Merkblatt Schülerfreifahrt im Anhang.

Zur Erinnerung:

Nachmeldungen von Schüler/innen sind bis 30.05.2025 möglich.

Anmeldeschluss ist der 20.06.2025.

  1. Kontrolltermin 1

Rund um den 02.05.2025 werden alle Stammschulen, die Schüler/innen angemeldet haben, eine E-Mail erhalten, die eine Schüler/innen-Liste enthält. Auf der Liste finden sich alle Anmeldungen, die bereits in die Sommerschule-App übertragen worden sind; sie soll auf Vollständigkeit geprüft werden. Zweck ist es, eventuelle Schwierigkeiten bei der Datenübertragung zu finden und zu beheben.

Die Ansprechpartnerin bei Problemfällen ist die zuständige Bildungsregion. Schriftliche Anfragen sind an die jeweiligen Sommerschule-Postfächer der Regionen (siehe Rundschreiben 03/2025) zu richten.

Mit freundlichen Grüßen

Für die Bildungsdirektorin:
LinPäD Mag.a Andrea Pichler

Elektronisch gefertigt

Beilage:
Merkblatt Schülerfreifahrt

Zugeordnete/s Sachgebiet/e

Pädagogische Angelegenheiten