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Q-SK Belohnungen für das SJ 2025/26

Das Bundesministerium für Bildung hat die neuen Belohnungsbeträge für die Qualitäts-Schulkoordinatorinnen und Qualitäts- Schulkoordinatoren (Q-SK) für das Schuljahr 2025/26 bekannt gegeben und dazu Erfassungsformulare für Einzelschulen und Schulverbünde zur Verfügung gestellt, in denen die notwendigen Informationen erfasst werden können.

Qualitäts-Schulkoordinator/inn/en im neuen Dienstrecht (pd-Schema) erhalten keine Belohnung, sondern erbringen diese Tätigkeit in der 23./24. Wochenstunde.

Für den elektronischen Datenbestand ist unbedingt die SAP-Personalnummer zu nehmen.

Die Höhe der jährlichen Belohnung wurde in der Ergänzung zur politischen Vereinbarung vom 14. März 2011 festgesetzt und kann auf bis zu 4 Qualitäts-Schulkoordinatorinnen und Qualitäts-Schulkoordinatoren pro Schule/Verbund aufgeteilt werden.

Die Klassenzahl errechnet sich aus den gesetzlichen Vorgaben zur Klassenbildung (autonome Gruppenbildungen, Deutschförderklassen, „Klassen“ der Tagesbetreuung udgl. zählen nicht dazu).

Qualitäts-Schulkoordinatoren und Qualitäts-Schulkoordinatorinnen in einem QMS-Verbund können entsprechend der Gesamtanzahl der Klassen im Verbund eine Belohnung erhalten.

Schulleiter/innen können die Funktion Q-SK nicht einnehmen und deshalb auch keine Belohnung erhalten.

Im Schuljahr 2025/26 betragen die Belohnungsbeträge in Abhängigkeit zur Anzahl der Klassen:

APS

Schuljahr 2025/26

1 bis 3 Klasse(n)

Keine Belohnung

4 Klassen

€ 291,20

5 und 6 Klassen

€ 436,80

7 Klassen

€ 728,00

8 und 9 Klassen

€ 1.164,80

ab 10 Klassen

€ 1.456,00

Bitte Ihre ausgefüllte Excel -Datei ehestmöglich (bis spätestens Ende des Unterrichtsjahres 2025/26) an Ihre zuständige Bildungsregion in elektronischer Form übermitteln.

Freundliche Grüße

Der Bildungsdirektor
HR Mag. Dr. Alfred Klampfer, B.A.

Elektronisch gefertigt

Beilage:

  • Erfassungsformular

Zugeordnete/s Sachgebiet/e

Besoldungsrecht