Ergebnisse pro Seite 20 | 50 | Alle
Ausser Kraft getreten

Arbeitsplatzbeschreibung für Schulsekretärinnen/Schulsekretäre an Allgemeinbildenden höheren Schulen, Bundeshandelsakademien und Bundeshandelsschulen sowie Bundes-Bildungsanstalten für Kindergartenpädagogik

Mit Ablauf des 31.12.2012 außer Kraft getreten und ersetzt durch Rundschreiben Nr. 19/2012 ; Geschäftszahl: BMUKK-466/0004-III/9/2012 ; Bewertungsschemata für die Arbeitsplätze im Sekretariat an AHS, HAK/HAS und BBA für Kindergartenpädagogik

Geschäftszahl: 466/36-III/C/99
Sachbearbeiter: MR Dr. ZIMMERMANN
Tel. 01/531 20 / 3245
Fax 01/531 20 / 3445

Verteiler: VII, N
Sachgebiet: Personalwesen
Inhalt: Arbeitsplatzbeschreibung für Schulsekretärinnen/Schulsekretäre an Allgemeinbildenden höheren Schulen, Bundeshandelsakademien und Bundeshandelsschulen sowie Bundes-Bildungsanstalten für Kindergartenpädagogik
Rechtsgrundlage § 137 BDG 1979
Geltung: unbefristet

Rundschreiben Nr. 49/1999 (BMBWF)

An alle
Landesschulräte (Stadtschulrat für Wien)

Durch die in den letzten Jahren vorgenommene Erweiterung der Gestaltungsmöglichkeiten der Schulen im Bereich der pädagogischen, personellen und finanziellen Autonomie hat sich das Aufgabengebiet der Schulsekretariate erheblich erweitert.

In der Anlage wird daher eine im Einvernehmen mit dem Zentralausschuss für Bundesbedienstete erstellte einheitliche neue Arbeitsplatzbeschreibung für die Schulsekretärinnen/Schulsekretäre an den Allgemeinbildenden höheren Schulen, Bundeshandelsakademien und Bundeshandelsschulen sowie an den Bundes-Bildungsanstalten für Kindergartenpädagogik übermittelt. Diese Arbeitsplatzbeschreibung bildet auch die Grundlage für eine neue Bewertung der Arbeitsplätze dieser Bediensteten. Diesbezüglich ergeht noch ein gesondertes Rundschreiben. Hinsichtlich der planstellenmäßigen Ausstattung der Schulsekretariate tritt keine Änderung ein. Diese stellt sich wie folgt dar:

AHS

bis 12 Klassen ..............1/2 Planstelle der EGr. v3;

von 13 bis 24 Klassen......1 Planstelle der VGr./EGr. A3/v3;

von 25 bis 36 Klassen......1 Planstelle der VGr./EGr. A3/v3 und

1/2 Planstelle der EGr. v4;

ab 37 Klassen .................1 Planstelle der VGr./EGr. A3/v3 und

1 Planstelle der VGr./EGr. A4/v4.
HAK/HASch

bis 10 Klassen ................1/2 Planstelle der EGr. v3;

von 11 bis 20 Klassen .......1 Planstelle der VGr./EGr. A3/v3;

von 21 bis 30 Klassen .......1 Planstelle der VGr./EGr. A3/v3 und

1/2 Planstelle der EGr. v4;

von 31 bis 40 Klassen .......1 Planstelle der VGr./EGr. A3/v3 und

1 Planstelle der VGr./EGr. A4/v4

ab 41 Klassen ....................1 Planstelle der VGr./EGr. A3/v3,

1/2 Planstelle der EGr. v3 und

1 Planstelle der VGr./EGr. A4/v4.

Für jede Sonderformklasse bzw. für je 30 Externisten werden 1,5 Klassen in Anschlag gebracht (z.B. 8 Normalformklassen + 2 Sonderformklassen = 3 + 8 = 11), wobei ab fünf Zehntel aufzurunden ist.
BBA f. Kindergartenpädagogik

bis 7 Klassen ...............1/2 Planstelle der EGr. v3;

von 8 bis 14 Klassen ......1 Planstelle der VGr./EGr. A3/v3;

von 15 bis 21 Klassen ....1 Planstelle der VGr./EGr. A3/v3 und

1/2 Planstelle der EGr. v4;

ab 22 Klassen ................1 Planstelle der VGr./EGr. A3/v3 und

1 Planstelle der VGr./EGr. A4/v4.

- 3 -

Hiemit treten die Rundschreiben Nr. 235/1977, GZ 778/8-6/77(Allgemeinbildende höhere Schulen), Nr. 246/1986, GZ 466/11-III/11/86(Bundeshandelsakademien/Bundeshandelsschulen) und Nr. 403/1982, GZ 466/19-6/1982 (Bundes-Bildungsanstalten für Kindergartenpädagogik), außer Kraft.

Wien, 15. November 1999

Für die Bundesministerin:
Dr. Oberleitner

Beilage: neue Arbeitsplatzbeschreibung

F.d.R.d.A.:

Zugeordnete/s Sachgebiet/e

Personalwesen