Ergebnisse pro Seite 20 | 50 | Alle

Bewertungsschemata für die Arbeitsplätze im Sekretariat an AHS, HAK/HAS und BBA für Kindergartenpädagogik

466/0004-III/9/2012
SachbearbeiterIn: MinR Werner P. Schwab
Abteilung: III/9

Rundschreiben Nr. 19 /2012 (BMBWF)

Verteiler: VIII
Sachgebiet: Personalwesen
Inhalt: Bewertungsschemata für Arbeitsplätze der Schulsekretärinnen/Schulsekretäre an AHS, HAK/HAS und BBA für Kindergartenpädagogik
Rechtsgrundlage: § 137 BDG 1979
Geltung: ab 1.1.2013 - unbefristet

an alle Landesschulräte/Stadtschulrat für Wien

Auf Grund der in den letzten Jahren gestiegenen Anforderungen an das Sekretariatspersonal wurde im Einvernehmen mit dem Zentralausschuss für Bundesbedienstete, dem Bundeskanzleramt und dem Bundesministerium für Finanzen ein neues Bewertungsschema für die Schulsekretärinnen/Schulsekretäre an Allgemeinbildenden höheren Schulen, Handelsakademien und Handelsschulen sowie Bundes-Bildungsanstalten für Kindergartenpädagogik erstellt.

Der gestiegenen Arbeitsbelastung der Sekretariatskräfte an den Schulen durch das Bundeshaushaltsgesetzes 2013, insbesondere der Rechnungsführung durch Anwendung von HV-SAP soll Rechnung getragen werden.

Vor allem sollen die Sekretariatskräfte nunmehr auch durch die Aufbewertung der bisherigen Schreibkräfte in ihrer Arbeit fachlich unterstützt werden. Damit soll eine gegenseitige Vertretung im Krankheits- bzw. Urlaubsfall und eine Kontinuität im Arbeitsablauf gewährleistet werden.

Die Bewertungsschemata - samt Ausstattung - stellen sich daher ab 1.1.2013 wie folgt dar:

AHS

Klassen Beschäftigungs-
ausmaß
Bewertung
ALT
Bewertung
NEU
bis 12 50% A3/3 A3/5
13 bis 24 100% A3/3 (bis 20 Klassen)

A3/4
A3/5


A3/5
25 bis 36 100%
50%
A3/4
A4
A3/5
A3/2
37 bis 40 100%
100%
A3/4
A4
A3/5
A3/2
ab 41 100%
100%
A3/5
A4
A3/7
A3/2

HAK/HASCH

Klassen Beschäftigungs-
ausmaß
Bewertung
ALT
Bewertung
NEU
bis 10 50% A3/3 A3/5
11 bis 20 100% A3/3 A3/5
21 bis 30 100%
50%
A3/4
A4
A3/5
A3/2
31 bis 40 100%
100%
A3/4
A4
A3/5
A3/2
ab 41 100%
100% (vormals 50%)
50% (vormals 100%)
A3/5
A3/1 (G)
A4
A3/7
A3/2
A4/1

BBA f. Kindergartenpädagogik

Klassen Beschäftigungs-
ausmaß
Bewertung
ALT
Bewertung
NEU
bis 7 50% A3/3 A3/5
8 bis 14 100% A3/3 A3/5
15 bis 20 100%
50%
A3/4
A4
A3/5
A3/2
ab 21 100%
50%
A3/4
A4
A3/7
A3/2

Die Arbeiten im Zusammenhang mit Externisten sowie zentrale Gebäudeführung führen hinkünftig zu keiner Änderung der Einstufung. Der bisherige Zusatz für Sonderformklassen entfällt.

Die Inkludierung der erwähnten Zusatzagenden in die Regelbewertung - gemäß erhobener Klassenzahl - resultiert aus der sich in höheren Positionen progressiv erweiternden Bandbreite (Abstand zwischen Punktewertgrenzen).

Sollte sich aus dem Aufgabengebiet eines Arbeitsplatzes auf Grund einer zwingend erforderlichen Organisationsstruktur eine höhere Bewertung als in der Kategorisierung nach Klassenzahlen vorgesehen ergeben, kann dies im Einzelfall geprüft- und unter Beachtung des geltenden Richtverwendungskataloges gemäß Anlage 1 zum BDG 1979 dienst- und besoldungsrechtlich Berücksichtigung finden.

Das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur weist ausdrücklich auf die Einhaltung der Zeiterfassung für alle Schulen in elektronischer Form hin. Die LSR/SSR haben allen Dienststellen entsprechende Tools zur Verfügung zu stellen und die ordnungsgemäße Verwendung dieser sicherzustellen.

Die sich aufgrund der neuen Bewertungsschemata ab 1. Jänner 2013 ergebenden Bewertungsänderungen werden den Landesschulräten (Stadtschulrat für Wien), listenweise bekanntgegeben.

Die Aufgabengebiete der SchulsekretärInnen, Sekretariatsdienste und Schreibkräfte wurden neu definiert und sind aus der neuen Arbeitsplatzbeschreibung ersichtlich. Diese Arbeitsplatzbeschreibung ist Bestandteil der gegenständlichen Neubewertung.

Bei einer vorgesehen Änderung des Beschäftigungsausmaßes kann bei einer Änderung der Bewertung nur vom derzeitigen Beschäftigungsausmaß ausgegangen werden. Die Reduzierung bzw. Erhöhung des Beschäftigungsausmaßes ist bei Nachbesetzungen zu berücksichtigen und bedingt sodann eine Neubewertung.

Die Abänderung der Ausstattung - gemäß der Neubewertung der Arbeitsplätze - erfolgt im Rahmen der Nachbesetzungen bzw. auf Grund der vorhandenen Personal-Ressourcen.

Künftig werden – wie bisher - die sich durch Änderungen der Klassenzahlen allenfalls ergebenden Bewertungsänderungen jeweils mit Wirkung vom 1. September vom BMUKK wahrgenommen und bekanntgegeben werden.

Die Klassenzahlen werden aus UPIS/RAP im Rahmen der Applikation PIS entnommen. Für eine entsprechende Aktualisierung dieser Daten ist daher Sorge zu tragen. Bei künftigen Aufnahmen von Vertragsbediensteten, die unter die vorstehenden Bewertungsschemata fallen, ist von den Landesschulräten (Stadtschulrat für Wien) im Dienstvertrag unter Pkt. 15 folgende Formulierung aufzunehmen: „Allfällige Einstufungsänderungen gem. § 69 VBG 1948 ergeben sich bei Änderung der Gesamtzahl der an der Schule geführten Klassen gemäß den mit Rundschreiben Nr. 19/2012 festgesetzten Bewertungsschemata jeweils zum 1. September“.

Die Rundschreiben 49/1999 und 68/2000 treten mit Ablauf des 31.12.2012 außer Kraft. Das Rundschreiben 50/1999 wird hinsichtlich der Arbeitsplätze der Schulsekretärinnen/ Schulsekretäre an AHS, HAK/HAS, und BBA für Kindergartenpädagogik durch dieses Rundschreiben ersetzt.

Dieses Rundschreiben tritt mit 1.1.2013 in Kraft.

Beilagen: Arbeitsplatzbeschreibungen
Beilage 1, Beilage 2, Beilage 3

Wien, 23. Oktober 2012

Für die Bundesministerin:
MinR Kurt Rötzer

Zugeordnete/s Sachgebiet/e

Personalwesen