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Ausser Kraft getreten

Formblätter für Beschaffungen im Bereich der Bundesschulen

Außer Kraft getreten und ersetzt durch Rundschreiben Nr. 08/2002 ; Geschäftszahl: 14.180/3-Z/2/2002 ; Formblätter für Beschaffungen im Bereich der Bundesschulen Neuauflage

Geschäftszahl: 14.180/18-Z/A/6/2000;
Sachbearbeiter: MR Dr. Nagler;
Sachgebiet: Budget- und Rechnungswesen;
Geltung: unbefristet;

Rundschreiben Nr. 22/2000 (BMBWF)

Verteiler: laut Liste
Sachgebiet:Budget- und Rechnungswesen
Inhalt:Durchführung der Anschaffung von InvestitionsgüternFormblätter für Ausschreibungen
Geltung: unbefristet
Angesprochener Personenkreis: Sachbearbeiter der LandesschulräteSachbearbeiter des StadtschulratesSachbearbeiter der nachgeordneten Dienststellen

Als begleitende Maßnahme zur Planung und Durchführung der Anschaffung von Investitionsgütern für Bundesschulen im Sinne des Punktes 1 e) des Rundschreibens Nr. 62/1997 vom 15. Dezember 1997, BMUK-GZ 14.180/100-2/97 übermittelt das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur (BMBWK) in der Beilage Formblätter für Beschaffungen im Bereich der Bundesschulen wie folgt:

1. Formblätter für die Beschaffung von Schuleinrichtungen, jeweils in der Fassung vom 1. März 2000, im Wege

  • offener Verfahren nach dem Bundesvergabegesetz 1997,
  • offener Verfahren nach der ÖNORM A 2050-93 sowie
  • nicht offener Verfahren nach der ÖNORM A 2050-93.

1.1 Leistungsverzeichnis für die Ausschreibung von Schuleinrichtungenin der Fassung vom 1. März 2000

Die bei Punkt 1 angeführten Formblätter stellen auf das gleichfalls beiliegende „Leistungsverzeichnis für die Ausschreibung von Schuleinrichtungen“ (Stand: 1. März 2000) ab, welches Ausschreibungen von Schuleinrichtungen zugrundegelegt werden kann.

Die im „Leistungsverzeichnis für die Ausschreibung von Schuleinrichtungen“ angeführten Leistungspositionen beziehen sich auf das mit Rundschreiben Nr. 12/1994 vom 4. Februar 1994,BMUK-GZ 11.060/1-I/7/94 aufgelegte „Pflichtenheft für die Ausführung von Einrichtungsgegenständen an allgemein bildenden höheren Schulen (Einrichtungsstandard), Stand: 1. Jänner 1994“,das bis auf weiteres Gültigkeit besitzt.

2. Formblätter für die Beschaffung von Turneinrichtungen, jeweils in der Fassung vom 1. März 2000, im Wege

  • offener Verfahren nach der ÖNORM A 2050-93 und
  • nicht offener Verfahren nach der ÖNORM A 2050-93.

2.1 Leistungsverzeichnis für die Ausschreibung von Turneinrichtungen

Die bei Punkt 2 angeführten Formblätter stellen auf die vom Bundesministerium für Bildung,Wissenschaft und Kultur aufgelegte „Standardisierte Leistungsbeschreibung für den Hochbau(LB-H), Leistungsgruppe (LG) 60“ (in der geltenden Fassung) ab, welche Ausschreibungen vonTurneinrichtungen unbedingt zugrundezulegen ist

3. Formblätter für die Beschaffung von Maschinen,jeweils in der Fassung vom 1. März 2000, im Wege

  • offener Verfahren nach der ÖNORM A 2050-93 und
  • nicht offener Verfahren nach der ÖNORM A 2050-93.

3.1 Leistungsverzeichnis für die Ausschreibung von Maschinen

Gemäß Punkt 1 e) des Rundschreibens Nr. 62/1997 vom 15. Dezember 1997, BMUK-GZ 14.180/100-2/97 sind Leistungsverzeichnisse für die Ausschreibung von Maschinen von den Schulen (allenfalls in Zusammenarbeit mit dem Landes- bzw. Stadtschulrat bzw. der Schulbehörde erster Instanz) autonom zu erstellen.

4. Erläuterungen zu den Formblättern

Den bei den Punkten 1, 2 und 3 dieses Rundschreibens angeführten Formblättern sind jeweils Erläuterungen angeschlossen, welche Anleitungen für die Handhabung der Formblätter beinhalten.
Diese Erläuterungen sind nur für die ausschreibende Stelle bestimmt, nicht Bestandteil von Ausschreibungen und daher den Ausschreibungsunterlagen nicht beizulegen.

5. Abänderungen oder Ergänzungen der Formblätter

Abänderungen oder Ergänzungen der aus den Formblättern ersichtlichen Bestimmungen im Hinblick auf spezielle Anforderungen einzelner Lieferaufträge sind grundsätzlich zulässig.

Es wird allerdings darauf aufmerksam gemacht, dass die Formblätter vom Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur unter Bedachtnahme auf die Vergabevorschriften erstellt wurden und den Intentionen der ÖNORM A 2060-95 entsprechend um ein möglichst ausgewogenes Verhältnis der vertraglichen Rechte und Pflichten von Auftraggeber und Auftragnehmer bemüht sind. Abänderungen und Ergänzungen der Formblätter sind daher nicht nur auf ihre vergaberechtliche Zulässigkeit zu überprüfen, sondern können erhebliche Auswirkungen auf das Verhalten von Bewerbern und Bietern haben.

Es wird daher empfohlen, sich im Falle für notwendig erachteter Abänderungen oder Ergänzungen der Formblätter mit der jeweils zuständigen Fachabteilung des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur ins Einvernehmen zu setzen.

6. Weitere Formblätter

Einen entsprechenden Bedarf vorausgesetzt, ist das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur grundsätzlich bereit, für weitere typische Beschaffungsfälle Formblätter bereitzustellen.
Für diesbezügliche Vorschläge und Anregungen wird im Voraus gedankt.

7. Anfragen

Es wird ersucht, allfällige Anfragen betreffend die gegenständlichen Formblätter an die für den jeweiligen Beschaffungsfall zuständige Fachabteilung des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur zu richten.

8. Elektronische Bereitstellung der Formblätter

Aus Überlegungen der Verwaltungsvereinfachung ist beabsichtigt, die gegenständlichen Formblätter bei Vorliegen der technischen Voraussetzungen im Rahmen eines gemeinsamen Verwaltungs-Informationsnetzes von Zentralstelle und nachgeordneter Dienststellen des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur auch in elektronischer Form zugänglich zu machen.

9. Inkrafttreten

Es wird empfohlen, die mit diesem Rundschreiben aufgelegten Formblätter ab sofort zu verwenden.

10. Außerkrafttreten bisher aufgelegter Formblätter

Folgende, mit Rundschreiben Nr. 21/1997 vom 17. März 1997, BMUK-GZ 11.060/3-I/7/97 sowie Rundschreiben Nr. 57/1997 vom 22. Oktober 1997, BMUK-GZ 36.377/158-V/9b/97 aufgelegten Formblätter verlieren hiemit ihre Gültigkeit:

  • Allgemeine rechtliche Vertragsbedingungen für die Ausstattung von Bundesschulen (Rechtliche Vertragsbedingungen 01-01-94)
  • Angebotsschreiben (Form A) 01-03-97
  • Angebotsschreiben (Form B) 01-03-97
  • Angebotsschreiben (Form B) 01-06-97
  • Angebotsschreiben (Form T) 01-07-97
  • Angebotsbestimmungen für Einrichtungen (Form A) 01-03-97
  • Angebotsbestimmungen für Einrichtungen (Form B) 01-03-97
  • Angebotsbestimmungen für Turneinrichtungen (Form T) 01-07-97
  • Ausschreibungsunterlagen (Formblätter) für Neueinrichtungen an allgemein bildenden höheren Schulen des Bundes vom 01-03-97
  • Erläuterungen zum Leistungsverzeichnis für Turneinrichtungen 01-07-97

Wien, 27. April 2000

Für die Bundesministerin:
Dr. Mahringer

Zugeordnete/s Sachgebiet/e

Budget- und Rechnungswesen