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Ausser Kraft getreten

Nachbesetzung von Planstellen des Schulwarteersonals (Schulwarte, angelernte Arbeiter, Reinigungskräfte) an Bundesschulen

Außer Kraft getreten

Geschäftszahl: 466/5-III/C/11/2001

Rundschreiben Nr. 16/2001 (BMBWF)

Verteiler : VII,N
Sachgebiet: Personalwesen
Inhalt: Nachbesetzung von Planstellen des Schulwartepersonals an Bundesschulen
Geltung: unbefristet

An alle Landesschulräte (Stadtschulrat für Wien)

Durch die bisherige Vorgangsweise bei der Nachbesetzung von Planstellen des Schulwartepersonals (Schulwarte, angelernte Arbeiter, Reinigungskräfte) konnte erreicht werden, dass bereits bei ca. 70% aller Bundesschulen der Personal-Istand mit dem auf Grund der im RS Nr. 44 /1997, GZ 466/21-III/C/97, vom 23. Juli 1997, festgelegten Kennzahlen vorgegebenen Soll-Stand übereinstimmt.

Davon ausgehend ist daher ab sofort die Einholung der Nachbesetzungsgenehmigung für Planstellen des Schulwartepersonals für jene Schulen, die dem Soll-Stand entsprechen oder unterbesetzt sind, nicht mehr erforderlich. Für jene Schulen, bei denen eine Überbesetzung vorliegt oder das Verhältnis Schulwarte/angelernte Arbeiter/Reinigungskräfte nicht den festgelegten Kennzahlen
entspricht, bleibt bis auf weiters das Erfordernis der Einholung der Zustimmung zur Nachbesetzung aufrecht. Diese Schulen sind aus der dem Rundschreiben beigeschlossenen Anlage samt Berechnungsgrundlagen ersichtlich. Das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur wird bemüht sein, so bald als möglich auch in diesen Fällen einen Ausgleich sowohl zwischen den Schulen als auch jenen Landesschulräten (Stadtschulrat für Wien), bei denen noch ein Mehrbedarf an Schulwartepersonal gegeben ist, einvernehmlich herzustellen. Dies kann allerdings nur nach Maßgabe des Freiwerdens entsprechender Planstellen erfolgen.

Zur Beschleunigung des Ausgleiches wird empfohlen, Nachbesetzungen von Planstellen an jenen Schulen, die dem Sollstand entsprechen, nach Möglichkeit durch Versetzung von Bediensteten von Schulen, die Personalüberkapazitäten aufweisen, vorzunehmen.

Die Ist- und Sollausstattung der Schulen mit Schulwartepersonal wurde auf Grund der von den Landesschulräten (Stadtschulrat für Wien) gemeldeten Flächenausmaße der Schulen berechnet (siehe Berechnungsgrundlagen). Bei allfälligen Divergenzen der sich ergebenden Sollausstattung bzw. bei künftigen Änderungen der Flächenausmaße wird um entsprechende Mitteilung an die Gruppe III/C ersucht, um eine Adaptierung der Berechnungsgrundlagen und der Sollausstattung vornehmen zu können.

In den Soll-Stand sind ad personam zugewiesene Behindertenplanstellen nicht eingerechnet. Bei Nachbesetzung solcher Planstellen ist weiterhin das ho. Einvernehmen herzustellen.

Gleiches gilt für allfällige Hilfestellungen für dienstverhinderte Bedienstete.

Ebenfalls nicht in den Soll-Stand des Schulwartepersonals sind Planstellen für Kindergartenhelferinnen eingerechnet. Diese Planstellen können ohne ho. Zustimmung nachbesetzt werden, wenn weder das Aufgabengebiet noch die Arbeitsplatzwertigkeit verändert werden.

Wien, 7. April 2001

Für die Bundesministerin:
Dr. Oberleitner

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Personalwesen