Lehrlinge des Bundes; Gewährung von Belohnungen für erfolgreich abgelegte Lehrabschlussprüfung; Gewährung der WeihnachtsaushilfeAktualisiert durch Rundschreiben Nr. 14/2004 ; Geschäftszahl: 466/15-III/9/2004 ; Lehrlinge des Bundes; Gewährung von Belohnungen für erfolgreich abgelegte Lehrabschlussprüfungen Geschäftszahl: 466/7-III/C/2001 Rundschreiben Nr. 19/2001 (BMBWF) Verteilter: VII,N Sachgebiet: Personalwesen Inhalte: Lehrlinge des Bundes – Gewährung von Belohnungen für erfolgreich abgelegte Lehrabschlussprüfung; Gewährung der Weihnachtsaushilfe Geltung: unbefristet An alle Dienststellen Unter sinngemäßer Anwendung des § 22 VBG 1948 kann Lehrlingen des Bundes für die erfolgreich abgelegte Lehrabschlussprüfung eine Belohnung in Höhe von S 1.000,-- gewährt werden. Ebenfalls unter sinngemäßer Anwendung des § 25 VBG 1948 kann Lehrlingen aus Anlass des Weihnachtsfestes eine Geldaushilfe gewährt werden. Hinsichtlich der Höhe dieser Geldaushilfe sowie der Voraussetzungen für deren Gewährung sind die für Bundesbedienstete geltenden Richt-linien anzuwenden. Hiebei ist ein nach dem 30. September des laufenden Jahres unmittelbar nach Abschluss des Lehrverhältnisses bzw. nach Ablauf der Behaltefrist eingegangenes Bundesdienstverhältnis so zu behandeln, als wäre dieses schon vor diesem Zeitpunkt begründet worden. Wien, 11. Mai 2001 Für die Bundesministerin: Dr. Oberleitner F.d.R.d.A.:Zugeordnete/s Sachgebiet/ePersonalwesen