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Lehrlinge des Bundes; Gewährung von Belohnungen für erfolgreich abgelegte Lehrabschlussprüfung; Gewährung der Weihnachtsaushilfe

Aktualisiert durch Rundschreiben Nr. 14/2004 ; Geschäftszahl: 466/15-III/9/2004 ; Lehrlinge des Bundes; Gewährung von Belohnungen für erfolgreich abgelegte Lehrabschlussprüfungen

Geschäftszahl: 466/7-III/C/2001

Rundschreiben Nr. 19/2001 (BMBWF)

Verteilter: VII,N
Sachgebiet: Personalwesen
Inhalte: Lehrlinge des Bundes – Gewährung von Belohnungen für erfolgreich abgelegte Lehrabschlussprüfung; Gewährung der Weihnachtsaushilfe
Geltung: unbefristet

An alle Dienststellen

Unter sinngemäßer Anwendung des § 22 VBG 1948 kann Lehrlingen des Bundes für die erfolgreich abgelegte Lehrabschlussprüfung eine Belohnung in Höhe von S 1.000,-- gewährt werden.

Ebenfalls unter sinngemäßer Anwendung des § 25 VBG 1948 kann Lehrlingen aus Anlass des Weihnachtsfestes eine Geldaushilfe gewährt werden. Hinsichtlich der Höhe dieser Geldaushilfe sowie der Voraussetzungen für deren Gewährung sind die für Bundesbedienstete geltenden Richt-linien anzuwenden. Hiebei ist ein nach dem 30. September des laufenden Jahres unmittelbar nach Abschluss des Lehrverhältnisses bzw. nach Ablauf der Behaltefrist eingegangenes Bundesdienstverhältnis so zu behandeln, als wäre dieses schon vor diesem Zeitpunkt begründet worden.

Wien, 11. Mai 2001

Für die Bundesministerin:
Dr. Oberleitner
F.d.R.d.A.:

Zugeordnete/s Sachgebiet/e

Personalwesen