Lehrlinge des Bundes; Gewährung von Belohnungen für erfolgreich abgelegte Lehrabschlussprüfung; Gewährung der WeihnachtsaushilfeAktualisiert durch Rundschreiben Nr. 14/2004 ; Geschäftszahl: 466/15-III/9/2004 ; Lehrlinge des Bundes; Gewährung von Belohnungen für erfolgreich abgelegte Lehrabschlussprüfungen Geschäftszahl: 466/7-III/C/2001 Rundschreiben Nr. 19/2001 (BMBWF) Verteilter: VII,N Sachgebiet: Personalwesen Inhalte: Lehrlinge des Bundes – Gewährung von Belohnungen für erfolgreich abgelegte Lehrabschlussprüfung; Gewährung der Weihnachtsaushilfe Geltung: unbefristet An alle Dienststellen Unter sinngemäßer Anwendung des § 22 VBG 1948 kann Lehrlingen des Bundes für die erfolgreich abgelegte Lehrabschlussprüfung eine Belohnung in Höhe von S 1.000,-- gewährt werden. Ebenfalls unter sinngemäßer Anwendung des § 25 VBG 1948 kann Lehrlingen aus Anlass des Weihnachtsfestes eine Geldaushilfe gewährt werden. Hinsichtlich der Höhe dieser Geldaushilfe sowie der Voraussetzungen für deren Gewährung sind die für Bundesbedienstete geltenden Richt-linien anzuwenden. Hiebei ist ein nach dem 30. September des laufenden Jahres unmittelbar nach Abschluss des Lehrverhältnisses bzw. nach Ablauf der Behaltefrist eingegangenes Bundesdienstverhältnis so zu behandeln, als wäre dieses schon vor diesem Zeitpunkt begründet worden. Wien, 11. Mai 2001 Für die Bundesministerin: Dr. Oberleitner F.d.R.d.A.:Zugeordnete/s Sachgebiet/ePersonalwesen Im aktuellen Suchergebnis blättern Nr. 20/2001 466/8-III/C/2001 Lehrlingsaufnahme im Ressortbereich des BMBWK Nr. 17/2001 466/6-III/C/2001 Dienst- und Naturalwohnungen; Änderung der Richtwerte nach dem Richtwertgesetz ab 1. April 2001 Wie wir Cookies & Co. nutzenDurch Klicken auf "Zustimmen" gestatten Sie den Einsatz folgender Dienste auf unserer Website: Siteimprove. Sie können die Einstellung jederzeit unter dem Menüpunkt "Datenschutz" ändern. Weitere Details finden Sie unter "Einstellungen" und in unserer Datenschutzerklärung.ZustimmenAblehnenEinstellungenCookie - Informationen und EinstellungenEinstellungen, die Sie hier vornehmen, werden auf Ihrem Endgerät gespeichert und sind beim nächsten Besuch unserer Website wieder aktiv. Sie können diese Einstellungen jederzeit unter dem Menüpunkt "Datenschutz" ändern.SiteimproveDie Website benutzt Siteimprove Analytics, einen Webanalysedienst, der von Siteimprove zur Verfügung gestellt wird, zur Web-Analyse. Die Analyse-Dienste verwenden Cookies, die eine statistische Analyse der Nutzung der Website ermöglichen. Dazu werden die Nutzungsinformationen gesendet. Siteimprove speichert und verarbeitet die Informationen, die durch die Cookies über die Website-Nutzung der Besucher erstellt wird, auf Servern in Dänemark.Übernehmen