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Ausser Kraft getreten

Lehrlinge des Bundes; Gewährung von Belohnungen für erfolgreich abgelegte Lehrabschlussprüfungen

Außer Kraft gesetzt durch Rundschreiben Nr. 12/2008 ; Geschäftszahl: BMUKK-466/0011-III/9/2008 ; Belohnung anlässlich der Lehrabschlussprüfung

Geschäftszahl: 466/15-III/9/2004
Sachbearbeiter/in: FOInsp. Elisabeth Stadler
Abteilung III/9
Concordiaplatz 1 1010 Wien
DW: 531 20-3363
Fax: 531 20-81 3363
elisabeth.stadler@bmbwk.gv.at

Rundschreiben Nr. 14/2004 (BMBWF)

Verteiler: VII
Sachgebiet: Personalwesen
Inhalt: Lehrlinge des Bundes - Gewährung von Belohnungen für erfolgreich abgelegte Lehrabschlussprüfungen
Geltung: unbefristet

An alle Dienststellen

Die unter sinngemäßer Anwendung des § 22 VBG den Lehrlingen des Bundes für die erfolgreich abgelegte Lehrabschlussprüfung gewährte Belohnung (RS Nr. 19/2001, GZ 466/7-III/C/2001 v. 11.5.2001) wird von 1.000 S (= 72,70 Euro) auf 80 Euro angehoben.

Um Kenntnisnahme wird ersucht.

Wien, 2. Juli 2004

Für die Bundesministerin:
Rötzer

F.d.R.d.A.:
Kirnbauer-Dunkl eh.

Zugeordnete/s Sachgebiet/e

Personalwesen