Ausser Kraft getreten am 17.09.2019Belohnung anlässlich der Lehrabschlussprüfung Außer Kraft getreten und ersetzt durch Rundschreiben Nr. 21/2019: Belohnungen anlässlich der Lehrabschlussprüfungen Geschäftszahl: BMUKK-466/0011-III/9/2008 SachbearbeiterIn: MinR Werner Schwab Abteilung: III/9 T +43 1 53120-3382 F +43 1 53120-813382 werner.schwab@bmukk.gv.at Rundschreiben Nr.12/2008 Verteiler: VII, N Sachgebiet: Personalwesen Inhalt: Belohnung anlässlich der Lehrabschlussprüfung „mit Auszeichnung“ Rechtsgrundlage: § 22 VBG Geltung: Unbefristet An alle Dienststellen Über Anregung des Zentralausschusses für Bundesbedienstete werden die Belohnungen für Lehrabschlussprüfungen neu geregelt: Lehrabschlussprüfung mit Auszeichnung: Belohnung von € 150,- Lehrabschlussprüfung ohne Auszeichnung: Belohnung von € 80.- Das Rundschreiben 14/2004 tritt somit außer Kraft. Wien, 26. Juni 2008 Für die Bundesministerin: MinR Kurt Rötzer Zugeordnete/s Sachgebiet/ePersonalwesen