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Ausser Kraft getreten

Belohnung anlässlich der Lehrabschlussprüfung

Außer Kraft getreten und ersetzt durch Rundschreiben Nr. 21/2019: Belohnungen anlässlich der Lehrabschlussprüfungen

466/0011-III/9/2008
SachbearbeiterIn: MinR Werner Schwab
Abteilung: III/9
T +43 1 53120-3382
F +43 1 53120-813382
werner.schwab@bmukk.gv.at

Rundschreiben Nr. 12/2008 (BMBWF)

Verteiler: VII, N
Sachgebiet: Personalwesen
Inhalt: Belohnung anlässlich der Lehrabschlussprüfung „mit Auszeichnung“
Rechtsgrundlage: § 22 VBG
Geltung: Unbefristet

An alle Dienststellen

Über Anregung des Zentralausschusses für Bundesbedienstete werden die Belohnungen für Lehrabschlussprüfungen neu geregelt:

Lehrabschlussprüfung mit Auszeichnung: Belohnung von € 150,-

Lehrabschlussprüfung ohne Auszeichnung: Belohnung von € 80.-

Das Rundschreiben 14/2004 tritt somit außer Kraft.

Wien, 26. Juni 2008

Für die Bundesministerin:
MinR Kurt Rötzer

Zugeordnete/s Sachgebiet/e

Personalwesen