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Ausser Kraft getreten

Belohnungen anlässlich der Lehrabschlussprüfungen

Außer Kraft gesetzt durch Kurrende 2024-0.631.325 vom 10. September 2024

BMBWF-466/0018-II/10/2019
BMBWF - II/10 (Personalangelegenheiten des Verwaltungspersonals der nachgeordneten Dienststellen und -behörden)
Susanne Herbst
Sachbearbeiterin

T +43 1 53120-2515
Minoritenplatz 5
1010 Wien

Rundschreiben Nr. 21/2019 (BMBWF)

Sachgebiet: Personalwesen
Inhalt: Belohnungen anlässlich der
Lehrabschlussprüfungen
Rechtsgrundlage: § 22 VBG
Geltung: Unbefristet

An alle Bildungsdirektionen

Über Anregung des Zentralausschusses für Bundesbedienstete werden die Belohnungen für Lehrabschlussprüfungen wie folgt neu festgesetzt:

Lehrabschlussprüfung mit Auszeichnung: Belohnung von € 200,-

Lehrabschlussprüfung ohne Auszeichnung: Belohnung von € 100,--

Das Rundschreiben 12/2008 tritt somit außer Kraft.

Wien, 18.September 2019

Für die Bundesministerin:
Mag.a Eveline Horvatits

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Rundschreiben Nr. 21/2019

Zugeordnete/s Sachgebiet/e

Personalwesen