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Ausser Kraft getreten

Statistik der abschließenden Prüfungen

Aufgehoben durch Rundschreiben Nr. 9/2004 ; Geschäftszahl: 13.001/1-V/1/04 ; Aufhebung der Rundschreiben Nr. 24/1993, 31/1997 und 33/2001 betr. Statistik der abschließenden Prüfungen

Geschäftszahl: 13.001/10-VI/1/01
Abteilung VI/1 – Bildungsökonomie und Statistik
Sachbearbeiter:
Josef Steiner
Tel.: +43-1/53120-2811
Fax: +43-1/53120-2899
josef.steiner@bmbwk.gv.at

Rundschreiben Nr. 33/2001 (BMBWF)

Verteiler: VII, N
Sachgebiet: Verwaltungsorganisation
Inhalt: Schulstatistik, Bildungsabschlüsse, Berufsreifeprüfungen; Anwendung des Rundschreibens Nr. 24/1993 für alle abschließenden Prüfungen im Bereich der mittleren und höheren Schulen, inkl. Berufsreifeprüfungen; Vorabinformation über die geplante Errichtung eines Bildungsabschlussregisters
Geltung: unbefristet
Rechtsgrundlage: § 20 Bundesstatistikgesetz 2000
Angesprochene Personen: SchulleiterInnen der mittleren und höheren Schulen; Vorsitzende der (Externisten-)Prüfungskommissionen
Landesschulräte/Stadtschulrat für Wien
mittlere und höhere Schulen

Anwendung des Rundschreibens Nr. 24/1993 auf Berufsreifeprüfungen und Information bezügl. des geplanten Bildungsabschlussregisters

Mit dem gegenständlichen Rundschreiben erfolgt eine Ergänzung zum Rundschreiben Nr. 24/1993 vom 7. Mai 1993 (GZ. 13.001/10-36/93 - Reifeprüfungsstatistik), zuletzt mit Rundschreiben Nr. 31/1997 erweitert auf alle abschließenden Prüfungen, bezüglich der Anwendung für Berufsreifeprüfungen, sowie eine Vorabinformation über die geplante Errichtung eines Bildungsabschlussregisters.

Gemäß Bundesgesetz über die Berufsreifeprüfung (BGBl. I Nr. 68/1997, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 52/2000) ist die Berufsreifeprüfung eine spezielle Form einer Externistenprüfung und in diesem Sinne sind deren Ergebnisse auch im Rahmen der Statistik der abschließenden Prüfungen entsprechend zu erfassen.

Um eine gezielte Erhebung und Auswertung zu ermöglichen wurde in der Schulformensystematik zwischenzeitlich die Schulformkennzahl 4000 für die Berufsreifeprüfung aufgenommen, die für die Meldung dieser Prüfungsergebnisse ab sofort vorgesehen ist und hiermit bekannt gegeben wird.

Weiters darf an dieser Stelle über die voraussichtlichen Auswirkungen der laut Ministerratsbeschluss vorgesehenen Umstellung der klassischen Volkszählung auf Registerauswertungen im Bereich der Bildungsstatistik informiert werden:

Um auch weiterhin Informationen über den Bildungsstand der österreichischen Wohnbevölkerung in ausreichender Differenzierung zur Verfügung zu haben, ist in der Bundesstatistik ein Bildungsabschlussregister einzurichten, in dem alle Bildungsabschlüsse, die ab dem Stichtag der diesjährigen Volkszählung (15. Mai 2001) erreicht wurden, personenbezogen erfasst werden.

Bei Vorliegen der dafür erforderlichen Rahmenbedingungen wird daher zur Vermeidung einer unauffüllbaren Datenlücke (rückwirkend ab dem Sommertermin 2001) eine Nacherfassung individueller Bildungsabschlüsse zwecks Zusammenführung allfälliger Mehrfachabschlüsse einer Person und Verknüpfung mit den Bevölkerungsdaten (regionale Zuordnung, Ausscheiden von Ausgewanderten und Verstorbenen) durchzuführen sein.

Da die Daten: Name, Geburtsdatum, Schulformkennzahl der abgeschlossenen Ausbildung und Abschlussdatum sowie die Wohnadresse (zur besseren Absicherung der Personenzuordnung) eine Nacherfassung in der Statistik Austria zulassen, sollten sie daher ab dem Sommertermin 2001 an den Schulen möglichst einfach verfügbar gehalten werden.

In weiterer Folge kann dann auch die gegenständliche Statistik der abschließenden Prüfungen durch eine laufende (über die Sozialversicherungsnummer) personenbezogene Erhebung der einzelnen Bildungsabschlüsse in ein zentrales Bildungsabschlussregister unter Nutzung der in den lokalen Schülerverwaltungsprogrammen verfügbaren Informationen abgelöst werden.

Wien, 22. Mai 2001

Für die Bundesministerin:
Mag. Plank

F.d.R.d.A.:

Zugeordnete/s Sachgebiet/e

Verwaltungsorganisation