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Aufhebung der Rundschreiben Nr. 24/1993, 31/1997 und 33/2001 betr. Statistik der abschließenden Prüfungen

Geschäftszahl: 13.001/1-V/1/04
Sachbearbeiter: Josef Steiner
Tel.: 01/531 20-2821
e-mail: josef.steiner@bmbwk.gv.at

Rundschreiben Nr. 9/2004 (BMBWF)

Verteiler: alle Landesschulräte (Stadtschulrat für Wien)
Sachgebiet: Verwaltungsorganisation
Inhalt: Statistik der abschließenden Prüfungen - Aufhebung der Rund- schreiben Nr. 24/1993, 31/1997 und 33/2001
Geltung: -
Rechtsgrundlage: Bildungsdokumentationsgesetz (BGBl. I Nr. 12/2002) bzw. § 20 Bundesstatistikgesetz
Angesprochene Personen: Schulaufsicht und SchulleiterInnen der mittleren und höheren Schulen, Vorsitzende der (Externisten-) Prüfungskommissionen

Mit Einführung der Bildungsdokumentation erfolgt nunmehr eine personenbezogene Meldung der Bildungsabschlüsse, die bisherige summarische Meldung der Ergebnisse der abschließenden Prüfungen mittels Formularsatz F6 ist daher künftig nicht mehr erforderlich.

Die diesbezüglichen Rundschreiben Nr. 24/1993, 31/1997 und 33/2001 werden daher aufgehoben und sind ab dem Sommertermin 2004 nicht mehr anzuwenden.

Die Landesschulräte werden gebeten die betroffenen Schulleitungen und Prüfungskommissionen hievon kurzfristig in Kenntnis zu setzen, aus Dringlichkeitsgründen erfolgt ergänzend eine direkte Information der mittleren und höheren Schulen per E-Mail.

Wien, 18. Mai 2004

Für die Bundesministerin:
Mag. Stelzmüller

F.d.R.d.A.:

Zugeordnete/s Sachgebiet/e

Verwaltungsorganisation