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Ausser Kraft getreten

Statistik der abschließenden Prüfungen; Anwendung des Rundschreibens Nr. 24/1993 für alle abschließenden Prüfungen an den mittleren und höheren Schulen

Aufgehoben durch Rundschreiben Nr. 9/2004 ; Geschäftszahl: 13.001/1-V/1/04 ; Aufhebung der Rundschreiben Nr. 24/1993, 31/1997 und 33/2001 betr. Statistik der abschließenden Prüfungen

Geschäftszahl: 13.001/6-36/97
Sachbearbeiter: Josef Steiner
Tel.: 531 20-353

Rundschreiben Nr. 31/1997 (BMBWF)

Verteiler: VII, N
Sachgebiet: Verwaltungsorganisation
Inhalt: Schulstatistik, Abschließende Prüfungen, Anwendung des Rundschreibens Nr.24/1993 für alle abschließenden Prüfungen im Bereich der mittleren und höheren Schulen
Geltung: unbefristet
Rechtsgrundlage: § 5 Bundesstatistikgesetz 1965
Angesprochene Personen: SchulleiterInnen der berufsbildenden mittleren und höherenSchulen;
Vorsitzende der (Externisten-) Prüfungskommissionen

Abteilung Präs. 5 (36)

An alle
Landesschulräte und
berufsbildende mittlere
und höhere Schulen

Hiermit erfolgt eine Ergänzung zum Rundschreiben Nr. 24/1993 vom 7. Mai 1993 (GZ. 13.001/10-36/93 - Reifeprüfungsstatistik) bezüglich der Erweiterung der Gültigkeit auf alle abschließenden Prüfungen, insbesondere auch der Abschlußprüfungen an berufsbildenden mittleren Schulen:

Aufgrund der 15. Schulorganisationsgesetznovelle (BGBl.Nr. 512/1993)schließen nunmehr auch die kaufmännischen und wirtschaftsberuflichen Fachschulen und aufgrund der Schulorganisationsgesetzänderung BGBl.Nr. 435/1995 auch die Werkmeister-und Bauhandwerkerschulen mit einer Abschlußprüfung ab.

Weiters wurden mit der Schulorganisationsgesetzänderung BGBl.Nr.766/1996 auch die Bezeichnungen einiger abschließender Prüfungen für die höheren Schulen geändert.

Zwecks Aufbau einer bundeseinheitlichen Statistik aller abschließenden Prüfungen im Bereich der mittleren und höheren Schulen wird daher die bisherige Reifeprüfungsstatistik entsprechend erweitert.

Das Rundschreiben Nr. 24/1993 (inkl. Formularsatz"Österreichische Schulstatistik - Reifeprüfungsergebnisse", nunmehr" Prüfungsergebnisse") ist somit für die Erfassung der Ergebnisse aller abschließenden Prüfungen im Bereich der mittleren und höheren Schulen unter implizitem Ersatz des Wortes "Reifeprüfung" durch die Bezeichnung der konkreten abschließenden Prüfung anzuwenden.

Der Formularsatz wurde zwischenzeitlich in direktem Kontakt mit dem auflegenden Verlag entsprechend angepaßt und kann dort weiterhin unter der Formularnummer F6 bezogen werden. Vorhandene Restexemplare älterer Fassungen dieses Formularsatzes können unter Berücksichtigung der oa. Richtlinie aufgebraucht werden.

Für Auswertungen erfolgt die Zuordnung zu den einzelnen Prüfungsartenüber die Schulformkennzahl.

Wien, 16. Mai 1997

Für die Bundesministerin:

Plank

F.d.R.d.A.:

Zugeordnete/s Sachgebiet/e

Verwaltungsorganisation