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Ausser Kraft getreten

Elternbeiträge an Übungskindergärten und Übungshorten des Bundes

Außer Kraft getreten und ersetzt durch Rundschreiben Nr. 17/2008 ; Geschäftszahl: BMUKK-16.266/0021-II/5/2008 ; Elternbeiträge in Übungsstätten der Bildungsanstalten

Geschäftszahl: 16.266/12–VI/A/6/01
Sachbearbeiterin: ADir. Andrea WONDRAK
Tel.: +43-1/531 20-2862 DW
FAX: DW 992862

Verteiler: VII/2
Sachgebiet: Schulrecht, Budget- und Rechnungswesen
Inhalt: Elternbeiträge an Übungskindergärten und Übungshorten des Bundes
Geltung: unbefristet
Angesprochener Personenkreis: Schulleiter/innen von Bundes-Bildungsanstalten für Kindergartenpädagogik und Sozialpädagogik
Rechtsgrundlage: § 95(2) SchOG

Rundschreiben Nr. 39/2001 (BMBWF)

Alle Landesschulräte
(Stadtschulrat für Wien)

Die Elternbeiträge an öffentlichen Übungskindergärten und Übungshorten des Bundes werden per 1. Jänner 2002 wie folgt festgesetzt:

1. Für die in einem Übungskindergarten bzw. Übungshort des Bundes aufgenommenen Kinder sind als Elternbeiträge die für öffentliche Kindergärten bzw. Horte ortsüblichen Beiträge einzuheben, wobei auch ortsübliche Ermäßigungen gewährt werden können. Die einzuhebenden Elternbeiträge sollen im Regelfall aber nicht niedriger sein als € 65,40 (zehnmal jährlich), das entspricht ATS 899,92 (bisher ATS 900,00).

2. Über die in berücksichtigungswürdigen Fallen mögliche Gewährung von Ermäßigungen der Elternbeiträge entscheidet die Schulbehörde erster Instanz.

3. Die Elternbeiträge sind reell zu vereinnahmen. Der Sachaufwand für die Übungsstätten ist gemäß Kontenplan für Gebietskörperschaften beim Ausgabenansatz der Schule zu verrechnen.

4. Die mit der finanziellen Abwicklung Betrauten mögen von dieser Regelung in Kenntnis gesetzt werden.

5. Es ist dafür Sorge zu tragen, dass die Erziehungsberechtigten rechtzeitig über die jeweils gültigen Beiträge informiert werden.

6. Das Rundschreiben Nr. 30/1996, GZ 16.266/100-Präs.10/96 vom 15. Mai 1996, tritt mit 31. Dezember 2001 außer Kraft.

Wien, 5. Juli 2001

Für die Bundesministerin:
i.V. Dr. Rieder

Für die Richtigkeit
der Ausfertigung:

Zugeordnete/s Sachgebiet/e

Budget- und Rechnungswesen, Schulrecht