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Ausser Kraft getreten

Elternbeiträge in Übungsstätten der Bildungsanstalten

Außer Kraft getreten und ersetzt durch Rundschreiben Nr. 12/2021 ; 2021-0.074.369 ; Organisation der Praxisstätten an Bundes-Bildungsanstalten für Elementarpädagogik

Geschäftszahl: BMUKK-16.266/0021-II/5/2008
SachbearbeiterIn: Mag. Maria Dippelreiter
Abteilung: II/5
maria.dippelreiter@bmukk.gv.at
T +43 1 53120-2850
F +43 1 53120-812850

Rundschreiben Nr. 17/2008 (BMBWF)

Verteiler VIII
Sachgebiet: Schulrecht, Budget- und Rechnungswesen
Inhalt: Elternbeiträge an Übungskindergärten und Übungshorten des Bundes
Geltung: unbefristet
Angesprochener Personenkreis: Schulleiter/innen von Bundes-Bildungsanstalten für Kindergartenpädagogik und von Bundes-Bildungsanstalten für Sozialpädagogik

Die Elternbeiträge an Übungskindergärten und Übungshorten an Bundes-Bildungsanstalten für Kindergartenpädagogik und an Bundes-Bildungsanstalten für Sozialpädagogik werden mit 1. Jänner 2009 wie folgt festgesetzt:

1. Für die in einem Übungskindergarten bzw. Übungshort des Bundes aufgenommenen Kinder sind als Elternbeiträge die für öffentliche Kindergärten bzw. Horte ortsüblichen Beiträge einzuheben, wobei auch ortsübliche Ermäßigungen gewährt werden können. Diese Elternbeiträge sollen, im Falle dass im Einzugsgebiet der Übungsstätte Beiträge für Kindergärten und/oder Horte eingehoben werden, nicht niedriger sein als € 65.- (zehnmal jährlich).

2. Über die in berücksichtigungswürdigen Fällen mögliche Gewährung von Ermäßigungen der Elternbeiträge entscheidet die Schulbehörde erster Instanz.

3. Die Elternbeiträge sind reell zu vereinnahmen. Der Sachaufwand für die Übungsstätten ist gemäß Kontenplan für Gebietskörperschaften beim Ausgabenansatz der Schule zu verrechnen.

4. Die mit der finanziellen Abwicklung Betrauten mögen von dieser Regelung in Kenntnis gesetzt werden.

5. Es ist dafür Sorge zu tragen, dass die Erziehungsberechtigten rechtzeitig über die jeweils gültigen Beiträge informiert werden.

6. Das Rundschreiben Nr. 39/2001 vom 5.Juli 2001 tritt mit 31. Dezember 2008 außer Kraft.

Wien, 28. Juli 2008

für die Bundesministerin
Mag. Theodor SIEGL

Für die Richtigkeit der Ausfertigung

Zugeordnete/s Sachgebiet/e

Budget- und Rechnungswesen, Schulrecht