Neue Punktewerte für bewertete Arbeitsplätze466/8-III/C/02 Rundschreiben Nr. 12/02 (BMBWF) Verteiler: VII, N Sachgebiet: Personalwesen Inhalt und Rechtsgrundlage: Neue Punktewerte für bewertete Arbeitsplätze; Ministerratsbeschluss vom 4.9.2001 Geltung: unbefristet An alle Dienststellen Mit Rundschreiben des Bundesministeriums für Finanzen vom 3.7.1998, GZ 928.500/2-VII/5/98, wurden die Punktewerte für bewertete Arbeitsplätze übermittelt. Diese Punktewerte wurden mit ho. Rundschreiben Nr. 26/2000, GZ 466/10-III/C/2000 vom 15.5.2000, allen Dienststellen zur Kenntnis gebracht. Wie das Bundesministerium für öffentliche Leistung und Sport mit Rundschreiben vom 21.12.2001, GZ 928.500/18-II/5/01, und mit Rundschreiben vom 12.2.2002, GZ 922.600/1-II/2/02, anher mitgeteilt hat, wurden die Tabellen der Punktewerte überarbeitet sowie erweitert. Im 66. Ministerrat vom 4.9.2001 wurde beschlossen, dass von den Vollbeschäftigungsäquivalenten auf Personalpunkte gewechselt wird. Dies hat u. a. den Vorteil, dass die rein quantitative Steuerung um einen qualitative Veränderungen berücksichtigenden Indikator erweitert wurde. Gleichzeitig wurde bei der Neuberechnung der Personalpunkte auch die Euro-Umstellung berücksichtigt. In der angeschlossenen Liste der neuen Personalcontrollingpunkte sind Werte für alle Verwendungen enthalten, die in der Praxis auftreten. Diese Personalcontrollingpunkte werden hinkünftig für die Beurteilung der Auswirkungen von Arbeitsplatzbewertungen herangezogen werden. Darüber hinaus dienen die Personalcontrollingpunkte nunmehr auch der Beobachtung von Veränderungen des Personalstandes nach seiner Größe und Qualifikationsstruktur. Das Bundesministerium für öffentliche Leistung und Sport hat im Rahmen der halbjährlichen Berichte an die Bundesregierung über die Erreichung der Ziele für den Personalrückbau und die Anzahl an Beamten in Berufsgruppen mit vertraglicher Alternative ressortweise über die Veränderungen des Personalstandes nach seiner Größe und Qualifikationsstruktur zu berichten. Die Personalcontrollingpunkte stehen in der Anzahlstatistik des Personalinformationssystem des Bundes zur Verfügung. Das System der neuen Punktewerte hat sowohl auf die Arbeitsplatzbewertung sowie auf den Stellenplan folgende Auswirkung: 1. Arbeitsplatzbewertung Wird eine Organisationsänderung vorgenommen oder sind aufgrund von Änderungen der Geschäfts- und Personaleinteilung Bewertungsänderungen notwendig, so kann der Stellenplan mit Zustimmung der Bundesregierung unterjährig angepasst werden, sofern sich darauf keine Kostenerhöhung oder Planstellenvermehrung ergibt. Zur Beurteilung der Kostenauswirkungen ist nach wie vor die Methode „Bewertungen im Vergleich“ anzuwenden. Zu diesem Zweck werden die von einer geplanten Organisationsänderung betroffenen Arbeitsplätze mit den Punktewerten gewichtet und aufsummiert. Anschließend werden die Arbeitsplätze unter Berücksichtigung der Organisationsänderung bewertet, wiederum mit den Punktewerten gewichtet und aufsummiert. Ein Vergleich der Punktesummen gibt sodann Auskunft über die Kostenauswirkung der Organisationsänderung. Die bisher geübte Verwaltungspraxis im Zusammenhang mit der Controllingpunkteabrechnung nach der Methode „Bewertungen im Vergleich“ ändert sich nicht. 2. Stellenplan 2.1. Planstellenreduzierung aufgrund von Bewertungen Ergeben sich aus dem unter Punkt 1 dargestellten Bewertungsverfahren punktemäßige Vermehrungen, sind hiefür Planstellen entsprechend den benötigten Punktewerten einzusparen. 2.2. Planstellenreduzierung aufgrund von Einsparungszielen Bei generell vorgegebenen Planstelleneinsparungen, die der Erreichung der von der Bundesregierung vorgegebenen Einsparungszielen dienen, ist die dem Ressort zur Verfügung stehende Punkteanzahl um jenen Wert zu reduzieren, der den ausgewiesenen Einsparungen entspricht. Abschließend wird bemerkt, dass die Personalcontrollingpunkte für Bundeslehrer derzeit nicht als Grundlage für Arbeitsplatzbewertungen dienen, sondern für die Beobachtung von Veränderungen des Personalstandes nach seiner Größe und Qualifikationsstruktur gedacht sind. Dieses Rundschreiben gilt bezüglich der ausgegliederten Einrichtungen nur für die dort in Verwendung stehenden Bundesbeamten . Wien, 15. März 2002 Für die Bundesministerin: Dr. Liebsch 1 BeilageZugeordnete/s Sachgebiet/ePersonalwesen Im aktuellen Suchergebnis blättern Nr. 13/2002 466/10-III/C/14/02 Kinderbetreuungsgeld - Gesetzespaket; Neuerungen und Änderungen ab 1.1.2002 Nr. 11/2002 466/9-III/C/02 Bauschvergütungen gemäß § 21 Abs. 1 in Verbindung mit § 10 Abs. 2 RGV 1955 für die Benützung beamteneigener Kraftfahrzeuge im dienstlichen Interesse (Haltungskostenbeiträge); Neufestsetzung mit 1.1.2002 Wie wir Cookies & Co. nutzenDurch Klicken auf "Zustimmen" gestatten Sie den Einsatz folgender Dienste auf unserer Website: Siteimprove. Sie können die Einstellung jederzeit unter dem Menüpunkt "Datenschutz" ändern. Weitere Details finden Sie unter "Einstellungen" und in unserer Datenschutzerklärung.ZustimmenAblehnenEinstellungenCookie - Informationen und EinstellungenEinstellungen, die Sie hier vornehmen, werden auf Ihrem Endgerät gespeichert und sind beim nächsten Besuch unserer Website wieder aktiv. 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