Neubewertung von Arbeitsplätzen466/10-III/C/2000 Sachgebiet: Personalwesen Rechtsgrundlage: § 137 BDG 1979 Geltung: unbefristet Rundschreiben Nr. 26/2000 (BMBWF) An alle Dienststellen Zur Erreichung der für die Budgetkonsolidierung notwendigen Einsparungsziele kann Anträgen auf Höherbewertung von Arbeitsplätzen nur dann näher getreten werden, wenn gleichzeitig entsprechende Einsparungsvorschläge bezüglich anderer Arbeitsplätze (Abbewertung bzw. Auflassung von Arbeitsplätzen) erstattet werden, um die Kostenneutralität (keine Erhöhung der Punktewerte) zu gewährleisten. Eine Punktetabelle, aus der die Punktewerte für jeden Arbeitsplatz ersichtlich sind, ist zur Information beigeschlossen. Abschließend wird nocheinmal darauf hingewiesen, dass bei jeder geplanten Änderung in der Organisationsform eine Dienststelle, die eine Änderung von Arbeitsplatzinhalten der davon betroffenen Arbeitsplätze zur Folge hätte, vor ihrer Realisierung das Einvernehmen mit dem ho. Bundesministerium (Gruppe III/C) herzustellen ist. Dies gilt auch für geplante Änderungen des Geschäftsverteilungsplanes eines Landesschulrates bzw. Bezirksschulrates (siehe ho. RS. Nr. 71/1995, GZ 466/24-III/C/95, vom 6. Februar 1996). Wien, 15. Mai 2000 Für die Bundesministerin: Dr. Liebsch 1 BeilageZugeordnete/s Sachgebiet/ePersonalwesen Im aktuellen Suchergebnis blättern Nr. 27/2000 466/13-III/C/2000 BGBl. I Nr. 16 vom 31. März 2000 - Bundesministeriengesetz-Novelle 2000; Festsetzung der Vergütung für bundeseigene und angemietete Wohnungen sowie Einbettzimmer - Formulare 14a, 14b und 14c; Nr. 23/2000 39.680/15-Z/A/8/2000 Bundes-Bedienstetenschutzgesetz (B-BSG), BGBl. I Nr. 70/1999; Information Wie wir Cookies & Co. nutzenDurch Klicken auf "Zustimmen" gestatten Sie den Einsatz folgender Dienste auf unserer Website: Siteimprove. Sie können die Einstellung jederzeit unter dem Menüpunkt "Datenschutz" ändern. Weitere Details finden Sie unter "Einstellungen" und in unserer Datenschutzerklärung.ZustimmenAblehnenEinstellungenCookie - Informationen und EinstellungenEinstellungen, die Sie hier vornehmen, werden auf Ihrem Endgerät gespeichert und sind beim nächsten Besuch unserer Website wieder aktiv. Sie können diese Einstellungen jederzeit unter dem Menüpunkt "Datenschutz" ändern.SiteimproveDie Website benutzt Siteimprove Analytics, einen Webanalysedienst, der von Siteimprove zur Verfügung gestellt wird, zur Web-Analyse. Die Analyse-Dienste verwenden Cookies, die eine statistische Analyse der Nutzung der Website ermöglichen. Dazu werden die Nutzungsinformationen gesendet. Siteimprove speichert und verarbeitet die Informationen, die durch die Cookies über die Website-Nutzung der Besucher erstellt wird, auf Servern in Dänemark.Übernehmen