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Ausser Kraft getreten

Geldaushilfen aus Anlass des Weihnachtsfestes für die Bediensteten des Allgemeinen Verwaltungsdienstes, der Allgemeinen Verwaltung und in handwerklicher Verwendung sowie des Krankenpflegedienstes; Neufestsetzung der Beträge

Außer Kraft getreten und ersetzt durch Rundschreiben Nr. 10/2009 ; BMUKK-466/0015-III/9/2008 ; Geldaushilfe anlässlich des Weihnachtsfestes für die Bediensteten des Allgemeinen Verwaltungsdienstes, der Allgemeinen Verwaltung und in handwerklicher Verwendung sowie des Krankenpflegedienstes; Neufestsetzung der Beträge

Geschäftszahl: 466/37-III/C/02

Rundschreiben Nr. 47/2002 (BMBWF)

Verteiler: VII,N
Inhalt: Geldaushilfen aus Anlass des Weihnachtsfestes für die Bediensteten des Allgemeinen Verwaltungsdienstes, der Allgemeinen Verwaltung und in handwerklicher Verwendung sowie des Krankenpflegedienstes;
Neufestsetzung der Beträge
Sachgebiet: Personalwesen
Rechtsgrundlage: § 23 Abs. 4 GehG bzw. § 25 Abs. 5 VBG 1948
Geltung: unbefristet

An alle
Dienststellen

Mit RS Nr. 59/1996 wurde die Höhe der Weihnachtsaushilfe mit S 1.000,-- pro in Betracht kommenden Bediensteten bzw. S 1.200,-- für jedes Kind, für das dem Bediensteten die Kinderzulage gebührt, festgelegt. Diese Beträge werden nunmehr über Anregung des ZA für Bundesbedienstete wie folgt erhöht:

pro Bedienstetem/r 80 €
pro Kind, für das die Kinderzulage gebührt 95 €

Zusatz für alle Landesschulräte (Stadtschulrat für Wien):
Die für die Gewährung der Weihnachtsaushilfen allenfalls erforderlichen zusätzlichen Kreditmittel werden bereitgestellt werden. Diese Kreditmittel stehen ausschließlich für die Flüssigmachung der Weihnachtsaushilfen zur Verfügung.

Die Landesschulräte (Stadtschulrat für Wien) werden ersucht, wie bisher über den Vollzug der Anweisung der Weihnachtsaushilfen unter Angabe der hiefür aufgewendeten Beträge, getrennt nach den finanzgesetzlichen Ansätzen, anher zu berichten.

Zusatz für die ausgegliederten Einrichtungen:
Dieses Rundschreiben gilt auch für die dort beschäftigten Beamten.

Wien, 22. Oktober 2002

Für die Bundesministerin:
STELZMÜLLER

F.d.R.d.A.:

Zugeordnete/s Sachgebiet/e

Personalwesen