Dienst- und Naturalwohnungen; Änderungen der Richtwerte nach dem Richtwertgesetz ab 1. April 2003 Geschäftszahl: 466/13-III/13/03 Sachbearbeiter: LEISTNER Tel. 01/531 20 / 3362Fax 01/531 20 / 3379 Verteiler: VII, NSachgebiet: PersonalwesenInhalt: Dienst- und Naturalwohnungen; Änderung der Richtwerte nach dem Richtwertgesetz ab 1. April 2003 Rechtsgrundlage: § 24a GG 1956, § 5 Richtwertgesetz, BGBl.Nr. 800/1993Geltung: unbefristet Rundschreiben Nr. 14/2003 An alle Dienststellen In der Anlage wird das Rundschreiben des Bundesministeriums für öffentliche Leistung und Sport vom 26.3.2003, GZ. 924.570/2-II/2/03, betreffend Dienst- und Naturalwohnungen; Änderung der Richtwerte ab 1. April 2003, zur gefälligen Kenntnis und weiteren Veranlassung übermittelt. Zusatz für die Landesschulräte (Stadtschulrat für Wien):Die erforderlichen Änderungen der Bescheide bzw. Dienstgebererklärungen sind von do. vorzunehmen und Abschriften anher vorzulegen. Zusatz für die dem ho. Bundesministerium direkt nachgeordneten Dienststellen:Die entsprechenden Änderungen der Bescheide bzw. Dienstgebererklärungen über die Höhe der Vergütung für Dienst- und Naturalwohnungen sowie die damit verbundenen Änderungen der Höhe der Einbehalte von den Bezügen werden von ha. wahrgenommen. Dieses Rundschreiben gilt auch für Bundeslehrer und bezüglich der ausgegliederten Einrichtungen nur für die dort in Verwendung stehenden Bundesbeamten. Beilage (pdf, 165 KB) Wien, 10. April 2003 Für die Bundesministerin: Dr. Liebsch F.d.R.d.A.: Zugeordnete/s Sachgebiet/ePersonalwesen