Ausser Kraft getretenVergütung der Prüfungstätigkeit für die praktische Prüfung im Rahmen der Eignungsprüfung an Bildungsanstalten für Kindergartenpädagogik und für SozialpädagogikAußer Kraft getreten (aktuelle Regelung: Rundschreiben Nr. 11/2022 ; 2022-0.291.620 ; 1. Abgeltung von Prüfungstätigkeiten im Bereich des Schulwesens. 2. Abgeltung von bestimmten Unterrichts- und Erziehungstätigkeiten, Valorisierungsfaktoren ab 1. September 2022) Geschäftszahl: 13.008/7-III/4a/97 Sachbearbeiter: Dr. Peter RUMPLER Tel.: 53120-2366 Fax: 53120-2310 Verteiler: VII/1; N Sachgebiet: Schulrecht, Budget- und Rechnungswesen Inhalt: Vergütung der Prüfungstätigkeit für die praktische Prüfung im Rahmen der Eignungsprüfung an Bildungsanstalten für Kindergartenpädagogik und für Sozialpädagogik Geltungsdauer: Unbefristet Rechtsgrundlage: BGBl.Nr. 314/1976 in der geltenden Fassung, BGBl.Nr. 291/1975 in der geltenden Fassung Rundschreiben Nr. 40/1997 (BMBWF) Alle Landesschulräte (Stadtschulrat für Wien) Bundesinstitut für Sozialpädagogik in BADEN Aufgrund verschiedener Anfragen zur Abgeltung der Prüfungstätigkeit für die praktische Prüfung im Rahmen der Eignungsprüfung an Bildungsanstalten fürKindergartenpädagogik und für Sozialpädagogik teilt das Bundesministerium für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten mit: Die grammatikalische und systematische Auslegung der betreffenden Bestimmungen (§ 4ff) der Verordnung über die Aufnahms- und Eignungsprüfung, BGBl.Nr.291/1975 idgF, ergibt, daß diese praktische Prüfung als Einheit aufzufassen ist; die vorgesehene Vergütung ist auf die die Prüfung durchführenden Prüfer anteilsmäßig, gemäß dem zeitlichen Aufwand, den die einzelnen Prüfer haben, aufzuteilen (zu aliquotieren). Wien, 20. Juni 1997 Für die Bundesministerin: Dr. RUMPLER F.d.R.d.A.:Zugeordnete/s Sachgebiet/eBudget- und Rechnungswesen, Schulrecht