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Ausser Kraft getreten

Vergütung der Prüfungstätigkeit für die praktische Prüfung im Rahmen der Eignungsprüfung an Bildungsanstalten für Kindergartenpädagogik und für Sozialpädagogik

Außer Kraft getreten (aktuelle Regelung: Rundschreiben Nr. 11/2022 ; 2022-0.291.620 ; 1. Abgeltung von Prüfungstätigkeiten im Bereich des Schulwesens. 2. Abgeltung von bestimmten Unterrichts- und Erziehungstätigkeiten, Valorisierungsfaktoren ab 1. September 2022)

Geschäftszahl: 13.008/7-III/4a/97
Sachbearbeiter: Dr. Peter RUMPLER
Tel.: 53120-2366
Fax: 53120-2310

Verteiler: VII/1; N
Sachgebiet: Schulrecht, Budget- und Rechnungswesen
Inhalt: Vergütung der Prüfungstätigkeit für die praktische Prüfung im Rahmen der Eignungsprüfung an Bildungsanstalten für Kindergartenpädagogik und für Sozialpädagogik
Geltungsdauer: Unbefristet
Rechtsgrundlage: BGBl.Nr. 314/1976 in der geltenden Fassung, BGBl.Nr. 291/1975 in der geltenden Fassung

Rundschreiben Nr. 40/1997 (BMBWF)

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Landesschulräte
(Stadtschulrat für Wien)

Bundesinstitut für Sozialpädagogik
in BADEN

Aufgrund verschiedener Anfragen zur Abgeltung der Prüfungstätigkeit für die praktische Prüfung im Rahmen der Eignungsprüfung an Bildungsanstalten fürKindergartenpädagogik und für Sozialpädagogik teilt das Bundesministerium für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten mit:

Die grammatikalische und systematische Auslegung der betreffenden Bestimmungen (§ 4ff) der Verordnung über die Aufnahms- und Eignungsprüfung, BGBl.Nr.291/1975 idgF, ergibt, daß diese praktische Prüfung als Einheit aufzufassen ist; die vorgesehene Vergütung ist auf die die Prüfung durchführenden Prüfer anteilsmäßig, gemäß dem zeitlichen Aufwand, den die einzelnen Prüfer haben, aufzuteilen (zu aliquotieren).

Wien, 20. Juni 1997

Für die Bundesministerin:

Dr. RUMPLER

F.d.R.d.A.:

Zugeordnete/s Sachgebiet/e

Budget- und Rechnungswesen, Schulrecht